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Die salafistische Szene in Frankfurt

Vorlagentyp: B
30 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die salafistische Szene in Frankfurt am Main und deren Entwicklung seit 2014. Es wird festgestellt, dass die Szene zwar nicht zunimmt, jedoch weiterhin beobachtet wird, insbesondere in Bezug auf die Radikalisierung von Jugendlichen und die Rückkehr von jihadistischen Kämpfern. Der Magistrat betont die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen und den Austausch zwischen verschiedenen Behörden.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Nach Einschätzungen der Sicherheitsbehörden gehörte die Rhein-Main-Region seit ca. 2014 zu den Zentren des extremistischen Salafismus in Deutschland. Im Jahr 2016 wurde der Umfang der Szene in Hessen auf mind. 1650 Personen geschätzt. Das Personenpotenzial ist laut dem Landesamt für Verfassungsschutz bis 2018 unverändert. Ein Teil davon wird als gewaltbereit eingestuft. Auch in Frankfurt am Main existieren extremistisch-salafistische Bewegungen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Rekrutierungen Minderjähriger für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS) zu nennen. Frankfurt am Main hatte durch seine geographische Lage und den Internationalen Frankfurter Flughafen eine besondere Bedeutung für die extremistisch-salafistische Bewegung. Auch Auftritte von umstrittenen Akteuren und Hasspredigern wie Pierre Vogel, der zeitweise den Schwerpunkt seiner Aktivitäten in das Rhein-Main-Gebiet verlegt hatte, oder die Koran-Kampagne "Lies!" in der Frankfurter Innenstadt sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Hinzu kommen das Verbot gegen den Verein "Dawa FFM" sowie Durchsuchungen in Moscheegemeinden, denen Verbindungen zu Terrornetzwerken vorgeworfen wurden. Im Jahr 2011 wurden außerdem zwei US-Soldaten am Frankfurter Flughafen von Arid U. erschossen. Seit dem Verbot des Vereins "Die Wahre Religion" und dessen "LIES!"-Kampagne im November 2016 sind die Zahlen von Vorfällen im Bereich religiös-begründeter Extremismus jedoch stark rückläufig. Über Nachfolgeprojekte der Koran-Kampagne "Lies!", wie u.a. "We-Love-Muhammad", wurden Biographien über das Leben des Propheten Mohammad in Frankfurt am Main verteilt. Diese Aktionen wurden in Frankfurt am Main mittlerweile eingestellt. Vor allem Jugendliche sind im Fokus von salafistisch-extremistischen Gruppierungen und entsprechender Netzwerke. Der Zugang wird dabei oft nicht allein über eine religiöse Ansprache, sondern auch über Alltagsprobleme von Jugendlichen hergestellt. Die Gruppen knüpfen auch an Diskriminierungserfahrungen der Jugendlichen insbesondere in Verbindung mit Antimuslimischem Rassismus und Islamfeindlichkeit in der Gesellschaft an. Laut Sicherheitsbehörden ist die salafistisch-extremistische Szene in Frankfurt am Main hinsichtlich konkreter Zahlen schwer einschätzbar. Dies liegt u.a. daran, dass die salafistische Szene größtenteils lose organisiert ist. Üblicherweise werden daher Daten oder Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden zu Beschreibung der Ausgangslage herangezogen. Diese erfassen jedoch nur Personen, die sich an salafistischen Bestrebungen (z.B. bei Kundgebungen) beteiligen oder "gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind" (§ 4, Bundesverfassungsschutzgesetz). Aktuell ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden keine Zunahme der extremistisch-salafistischen Szene festzustellen. Generell wird von den Sicherheitsbehörden festgestellt, dass extremistisch-salafistische Bewegungen nicht zunehmen. Gleichwohl werden Personen, die diesem Spektrum zuzuordnen sind, von den Sicherheitsbehörden beobachtet. Aktuell haben sich Ausreisezahlen in die Kriegsgebiete Syrien und Irak stark verringert. Seit 2018 steht die Rückkehrenden-Problematik von jihadistischen Frauen und Kindern aus dem gewaltbereiten Spektrum im Vordergrund. Vor dem Hintergrund des territorialen Zerfalls des sogenannten Islamischen Staates in Syrien und im Irak, ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland die Herausforderung, dass potenziell radikalisierte Personen aus den Kriegsgebieten über den Internationalen Frankfurter Flughafen nach Deutschland zurückkehren. Hier steht der Magistrat auch über das "Ämternetzwerk gegen Extremismus" im engen Austausch mit den zuständigen Behörden, u.a. dem Jugend- und Sozialamt, den Sicherheitsbehörden und der Koordinations- und Informationsschnittstelle "Rückkehrkoordination" des Hessischen Landeskriminalamtes. Der Magistrat verfügt über keine eigenen Erkenntnisse, die über die Arbeit der Sicherheitsbehörden hinausgehen. Diese unterliegen der Vertraulichkeit. Laut den Sicherheitsbehörden haben Moscheen in der jüngeren Vergangenheit als Orte der Radikalisierung und Rekrutierung an Bedeutung verloren. Tendenziell hat sich die salafistische Szene aus dem öffentlichen oder halböffentlichen Raum zurückgezogen. Sie nutzt auch verstärkt die vielfältigen Möglichkeiten des Internets zur Kontaktaufnahme und Kommunikation. Insgesamt agiert die salafistische Szene heute vorsichtiger und eher im Verborgenen. Öffentliche verfassungsfeindliche Aussagen werden eher vermieden; das gilt auch für entsprechende Aussagen in Predigten. Die Vorsicht der salafistischen Szene ist auch der großen Aufmerksamkeit bzw. dem Verfolgungsdruck der Sicherheitsbehörden geschuldet. Der Magistrat verfügt über keine eigenen Erkenntnisse, die über die Arbeit der Sicherheitsbehörden hinausgehen. Ob ein Kopftuchverbot für Schülerinnen zulässig ist, wird immer wieder diskutiert. Verfassungsrechtler und teils eigene dafür in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommen in dieser Frage zu unterschiedlichen Einschätzungen und Ergebnissen. Grundsätzlich steht auch Kindern der Schutz der Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes zu. Dem gegenüber würde eine landesrechtliche Regelung stehen, die ein solches Verbot vorsieht. Ein Kopftuchverbot würde in jedem Fall das Erziehungsrecht der Eltern berühren. Die Frage eines Kopftuchverbotes liegt grundsätzlich nicht im Regelungs- und Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat verweist dennoch darauf, dass das Kopftuchverbot für Minderjährige auch einen starken Eingriff in die Selbstbestimmung junger Menschen bedeuten würde. Auch bestünde die Gefahr das die ohnehin bestehende Diskriminierung von kopftuchtragenden Musliminnen noch weiter zunimmt. Allein die Debatte dazu zeigt, dass betroffenen Mädchen und jungen Frauen zu Unrecht auf diesen Teil ihres Lebens reduziert werden. Denn ein Kopftuchverbot basiert oft auf der pauschalisierenden Unterstellung, dass Mädchen dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Damit wird ihnen jegliche Entscheidungsfreiheit abgesprochen. In der pädagogischen Praxis zeigt sich, dass Mädchen und Frauen aus verschiedenen Motiven ein Kopftuch tragen. Die Gründe reichen von religiöser Überzeugung, Sichtbarmachung von muslimischer Identität, Protest gegen selbst erfahrene Diskriminierung, bis hin zum Ausdruck des Schutzes vor einer als sexualisiert erlebten Welt. Gleichwohl können auch durch die Familie oder Community ausgeübter Zwang und Druck zu den Gründen gehören. In derartigen Fällen kann professionelle pädagogische Arbeit differenzierter als ein reines Verbot agieren, um die Betroffenen zu stärken und zu unterstützen. Auch weist keine der islamischen Rechtsschulen das Tragen eines Kopftuches vor der Pubertät als religiöse Pflicht aus. Laut dem Landesamt für Verfassungsschutz besteht die Gefahr einer möglichen salafistischen Radikalisierung von Geflüchteten, beispielsweise durch Anschluss an hier bestehende salafistische Strukturen oder Selbstradikalisierung im Internet. Die Sicherheitsbehörden stehen hier in einem engen und konstruktiven Austausch, auch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit 2015 ist das salafistische Personenpotential in Hessen allerdings stabil. Auch verfügt der Magistrat hierzu über keine eigenen Erkenntnisse, die über die Arbeit der Sicherheitsbehörden hinausgehen. Durch das Ämternetzwerk wurde der Austausch der zuständigen Stellen verbessert. So haben in einigen Fällen Eltern, Schule, Jugendamt, die Beratungsstelle Hessen sowie die Polizei in enger Vernetzung gemeinsam in Fallkonferenzen beraten. Dabei wurden Informationen ausgetauscht und entsprechend bewertet. Das Ämternetzwerk veröffentlichte 2014 ein Faltblatt zum "Umgang mit radikalisierten Jugendlichen", das gebündelt Informationen, Hilfestellungen und Kontakte für Eltern, sozialpädagogischem Fachpersonal und Lehrpersonal enthält. Im Rahmen der verstärkten Präventions- und Netzwerkarbeit können Problemlagen frühzeitig erkannt und eingeschätzt werden. Dies bildet die Grundlage für passgenaue und angemessene Maßnahmen. Besonders in den Handlungsfeldern Schule und Jugendarbeit sind Voraussetzungen dafür geschaffen worden, zu informieren, aufzuklären und zu sensibilisieren. Zahlreiche Präventionsprojekte, die unter 6. genannt wurden, tragen zur Verstärkung der Präventionsarbeit in Frankfurt am Main bei. Folgende Projekte mit präventiven Ansätzen wurden von 2015 bis 2019 gefördert: Projekt: "Umgang mit Radikalisierung im pädagogischen Alltag", Bildungsstätte Anne Frank; Projekt: "Mediation für Verantwortliche in der Stadtteilarbeit", Bildungsstätte Anne Frank; Projekt: "Lauf(t) gegen Rassismus und Gewalt", Evangelisches Stadtjugendpfarramt; Projekt: "Blackbox", Olcay Acet; Projekt: "Das Recht auf das Streben nach Glück", Ubuntu Passion Art; Projekt: "Die Mädchen machen einen Film. Le Sovora caran Filmuri", Förderverein Roma e.V.; Projekt: "Theater Direkt Performance", Kalliope Noll; Projekt: "Berg Beweg dich", Umwelt- und kulturpädagogischer Arbeitskreis e.V.; Projekt: "Bunte Brücken im Gallus", Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim Gallus e.V.; Projekt: "Du siehst was, was ich nicht bin - Bilder aus eigener Hand", Rosa Lütge; Projekt: "Miteinander! Rödelheim. Stadtteil gegen Rassismus."; Projekt: "Nächster Halt G-Town", Stefanie Mogli Cruse-Kamenidis und Jana-Sophie Lauer; Projekt: "Demokratie leben", Migrantinnenverein Frankfurt; Projekt: "Durchboxen", Theaterprozess; Projekt: "Potentiale entfalten - Demokratie stärken", Förderverein Ackermannschule; Projekt: "Junge Muslime gestalten mit", Al-Karama; Projekt: "Band-Workshop - Rock gegen rechts", Stadtschülerinnen-und Stadtschülerrat Frankfurt am Main; Projekt: "Umgang mit Rechtsextremismus", Heliand Pfadfinderinnen-und Pfadfinder; Projekt: "Interner Vortrags-/ Workshoptag", Bund deutscher Pfadfinderinnen-und Pfadfinder; Projekt: "Widerstand in der NS-Zeit und Antisemitismus heute", Bund deutscher Pfadfinderinnen-und Pfadfinder; Projekt: "Zivilcourage, ziviler Ungehorsam, Widerstand, SDJ", Die Falken Unterbezirk Frankfurt. Der Magistrat sieht im Phänomenbereich des Rechtsextremismus aktuell die größte Herausforderung für die Stadt Frankfurt am Main. Der Zuwachs an Gewalttaten im Bereich des Rechtsextremismus - u.a. der NSU, der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, rechtsextremistische Netzwerke innerhalb der Polizeibehörde in Frankfurt am Main sowie der Anschlag in Hanau bei dem zehn Menschen aus völkisch-nationalen, rassistischen und rechtsextremen Motiven ermordet wurden - sprechen eine sehr deutliche Sprache. Der Rechtsextremismus weist zudem einen hohen Grad an organisierten Strukturen verbunden mit einem gezielten Vorgehen auf. Laut dem Landesamt für Verfassungsschutz sind rechte Gruppierungen besonderes waffenaffin und gewaltbereit. Das Ämternetzwerk gegen Extremismus hat sich auch aufgrund der jüngsten Ereignisse darauf verständigt, den Schwerpunkt bei den nächsten Sitzungen auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus und damit verbundener präventiver Strategien zu legen, ohne dabei andere Phänomenbereiche zu vernachlässigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2020AA 665Die salafistische Szene in FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
  2. 28. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    BB 383Die salafistische Szene in Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 41 · 21.09.2020
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 383 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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