Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 383
Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU/GRÜNE, NR 471/12 SPD, NR 472/12 SPD, l. B 303/16 - Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung 2016 Inhalt:
- Datenübersicht und Einschätzung zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Frankfurt / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt
- Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main 2.
- Förderung aus kommunalen Mitteln 2.
- Förderung aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF)
- Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 3.
- Ziele, Strategie, Organisation 3.
- Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 3.
- Angebote für Erwachsene 3.
- Weiterentwicklung des Berichtswesens und Evaluation
- Beschäftigungsförderung des Frauenreferats
- Beschäftigungsförderung des Stadtschulamtes / Berufswegeplanung und Sozial-pädagogische Förderangebote in beruflichen Schulen
- Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH
- Beschäftigungsförderung 2016: Herausforderungen und Ausblick Anhang Details zu Maßnahmen des Jugend- und Sozialamtes, der FRAP-Agentur gGmbH, des Frauenreferats, des Stadtschulamtes und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
- Datenübersicht und Einschätzung zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Frankfurt / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt &nb sp; 2016 ist die Beschäftigung in Frankfurt weiter gewachsen. 551.200 Personen waren in Frankfurt im Bezirk der Agentur für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vorjahr: ca. 541.700). Nach Branchen betrachtet gab es die stärkste absolute Zunahme bei Immobilien, freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+4.184 oder +5,9%); am ungünstigsten war dagegen die Entwicklung bei Erziehung und Unterricht (-681 oder -3,8%). Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen; Veränderung gegenüber dem Vorjahresquartal absolut, absteigend sortiert; Ende Juni 2016, Quelle: BA Die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr leicht um 324 Personen gesunken, die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im Dezember 2016 6,2%; das Jahr davor hatte sie sich noch auf 6,4% belaufen. Im Rechtskreis SGB III lag die Arbeitslosigkeit bei 6.222, das sind 379 mehr als im Vorjahr. Im Rechtskreis SGB II wurden 17.836 Arbeitslose erfasst, das ist im Vergleich zum Dezember 2015 ein Minus von 703 Arbeitslosen.[1] Ältere und ausländische Personen sind von Arbeitslosigkeit nach wie vor am stärksten betroffen: die Arbeitslosenquote lag bezogen auf Ausländer mit 10,5 % und bezogen auf Personen über 50 Jahren mit 6,9 % höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote von 6,2%. Unter den Arbeitslosen befanden sich auch ca. 1.800 junge Menschen unter 25 Jahren. Die Fluktuation auf dem Markt ist erheblich: 2016 wurden ca. 78.000 Menschen arbeitslos gemeldet, ebenfalls 78.000 sind aus der Arbeitslosenstatistik abgegangen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte 2016 gegenüber dem Vorjahr erneut gesenkt werden (minus 5 %), dennoch waren noch ca. 8.500 Menschen bzw. 35 % der in der Statistik erfassten Arbeitslosen bereits länger als ein Jahr arbeitslos (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Bestand an Arbeitslosen insgesamt und nach Rechtskreisen Ein Indikator für die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen ist die Entwicklung der "Unterbeschäftigung". Diese bildet zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen ab, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind und weil unterstellt wird, dass ohne die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. ohne die Zurechnung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2016 bei ca. 33.200 Personen, knapp 8.000 Personen befanden sich beispielsweise in verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im JC Frankfurt, Bestand im Dezember 2016 Viele der langzeitarbeitslosen Personen sind auch in Zeiten wirtschaftlich guter Entwicklung aufgrund ihrer multiplen Problemlagen nicht ohne weiteres in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Für diese Personen sind zunächst Maßnahmen der Beratung, Aktivierung, Tagesstrukturierung und Heranführung an Beschäftigung zielführend. Während sich der gesamtdeutsche Ausbildungsmarkt 2015 / 2016 erneut etwas entspannt hat, zeigen sich für Frankfurt leicht gegenläufige Trends. Die Bewerber/innen sind zwar auch in der Region zahlenmäßig annähernd stabil geblieben, allerdings hat sich die Zahl der Ausbildungsstellen nicht erhöht. Den 4.343 gemeldeten Berufsausbildungsstellen standen 3.719 Bewerber und Bewerberinnen gegenüber.[2] Wie in den Vorjahren übersteigt der Anteil der Altbewerber den der neu einmündenden Nachfragenden (1.757 zu 1.269). Hierunter fallen beispielsweise junge Menschen, die in den Vorjahren unversorgt geblieben waren, auf Alternativen ausgewichen sind (z.B. FSJ, weiterer Schulbesuch) oder eine Ausbildung abgebrochen haben.[3] Rein rechnerisch sind Angebot und Nachfrage annähernd ausgeglichen. Allerdings bestehen zum Teil erhebliche berufsfachliche und qualifikatorische Disparitäten. Dies kann erklären, warum sich insgesamt 457 Ausbildungsplatzsuchende für eine Alternative zur Ausbildung entschieden haben. 291 Jugendliche (8%) haben eine Erwerbstätigkeit aufgenommen und 63 junge Menschen (etwa 2%) leisten eine gemeinnützige/soziale Dienstzeit. 103 der Ausbildungsplatzsuchenden (etwa 3%) sind in eine Fördermaßnahme wie beispielsweise BvB oder EQJ eingesteuert worden. Von 1.193 gemeldeten Ausbildungsplatzsuchenden fehlt eine Angabe zu ihrem Verbleib und 286 Bewerber/innen sind gänzlich unversorgt und ohne bekannte Alternative zu einem Ausbildungsplatz geblieben. Etwa 19% der gemeldeten Ausbildungsplatzsuchenden wurden somit nicht in eine Ausbildung vermittelt. Insbesondere bei den TOP 10 der Berufe zeigt sich, dass das vorstellbare Berufsspektrum für viele Jugendliche vergleichsweise eng ist. So sind die kaufmännischen Berufe im Büromanagement und im Einzelhandel immer noch sehr stark nachgefragt. Trotz der großen Zahl an Ausbildungsstellen bleiben viele unbesetzt und Bewerber gleichzeitig unversorgt. Hier lassen sich offenbar die Anforderungen der Ausbildungsstellen nicht mit den Kompetenzen oder Vorstellungen der Bewerber/innen in Einklang bringen. Andere Berufsfelder werden von den jungen Menschen kaum nachgefragt obwohl es offene Ausbildungsstellen gibt. Hierunter fallen beispielsweise Fachkräfte für Lagerlogistik oder Fachpersonal für Systemgastronomie. Das Jahr 2016 stand unter der besonderen Herausforderung der sprachlichen Qualifizierung und beginnenden beruflichen Integration von Geflüchteten in Deutschland. In den Jahren 2015 und 2016 wurden ca. 4.500 Personen der Stadt Frankfurt zugewiesen. Die Mehrzahl dieser Personen muss längerfristig versorgt sowie umfangreich sprachlich und beruflich qualifiziert werden, ehe die Integration in den Arbeitsmarkt gelingen kann. Hinweis: Flüchtlinge, die bereits über einen gesicherten Aufenthalt verfügen und vom Jobcenter Frankfurt betreut werden, sind statistisch in der Position AusländerInnen (Seite 4, Tabelle 2) enthalten. Tabelle 4: Zugewiesene Flüchtlinge in Frankfurt in Unterkünften
- Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main 2.
- Beschäftigungsförderung aus kommunalen Mitteln D ie Aufgabe der kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main wird durch mehrere Ämter / Organisationen wahrgenommen. Diese sind & nbsp;
- das Jugend- und Sozialamt,
- die FRAP-Agentur gGmbH,
- das Frauenreferat,
- das Stadtschulamt und
- die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf politische Entscheidungen in der Kommune. So ist z.B. die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine originäre Aufgabe der Stadt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe nehmen nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt Frankfurt am Main sowohl das das Jugend- und Sozialamt (vgl. Kap. 3.2) als auch das Stadtschulamt (vgl. Kap. 5) wahr. Die Planung und die Umsetzung der Angebote im Bereich der Beschäftigungsförderung des Jugend- und Sozialdezernats wurden 2015 auf zwei Säulen gestellt. Für die Planung und Umsetzung der Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 / 27 Jahren sowie für die Weiterentwicklung der Kooperation mit den Rechtskreisen SGB II und SGB III im Jugendjobcenter ist weiterhin die Abteilung Planung und Entwicklung des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt verantwortlich. Insbesondere durch die Einrichtung des Jugendjobcenters Frankfurt erfolgt auch auf der operativen Ebene eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII, um jungen Menschen, die bei der Integration in Ausbildung oder Arbeit Unterstützung benötigen, die passende Hilfe anbieten zu können. Grafik 1: Kommunale Beschäftigungsförderung des Jugend- und Sozialdezernats Für die Zielgruppe der über 25-Jährigen hat der Magistrat der Stadt die dazu gegründete FRAP-Agentur gGmbH mit der Umsetzung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms beauftragt. Durch ein zentrales Beratungszentrum, das aus Landesmitteln kofinanziert wird, können eine Bündelung der Beratungsleistung und Informationen, eine gute Erreichbarkeit und eine kompetente berufliche Beratung gewährleistet werden, auch im Hinblick auf die erforderliche Beratung von Flüchtlingen. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Frankfurt hat die Stadt Frankfurt im FRAP-Beratungszentrum ein Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge eingerichtet, in dem die drei Partner eng zusammenarbeiten und gemeinsamer Ansprechpartner für alle Fragen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sind. Insgesamt wurden 2016 im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung Mittel im Umfang von über 20 Mio. € bereitgestellt. Diese verteilen sich auf die beteiligten Organisationen wie folgt (eine detaillierte Aufstellung der geförderten Projekte und Maßnahmen ist im Anhang dieses Berichtes ersichtlich): Verantwortliche Organisation Kostenvolumen 2016 Jugend- und Sozialamt[4] (U25) 9.097.628,93 FRAP-Agentur [5] (Ü25) 8.712.440,50 Frauenreferat 500.095,00 Stadtschulamt 2.638.092,00 Wirtschaftsförderung Frankfurt 343.240,00 Gesamt 21.291.496,43 2.
- Förderung aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Die Stadt Frankfurt stellt im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) seit Jahren erhebliche zusätzliche Fördermittel bereit, um rechtskreisübergreifend Hilfen anzubieten und geeignete gemeinnützige Organisationen mit der Umsetzung von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitssuchende Menschen zu beauftragen. Maßnahmen der Beschäftigungsförderung werden sowohl aus kommunalen Mitteln als auch aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat im Jahr 2016 u.a. Mittel über das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) und das Arbeitsmarktbudget (AMB) bereitgestellt. Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (Land Hessen - HMSI) Das ehemalige "Ausbildungsbudget" des Landes Hessen wurde durch die neuen Förderrichtlinien ab 2015 in das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" (AQB) umgewandelt und wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Die Maßnahmen sollen den regionalen Förderansatz vertiefen und die Vernetzung der arbeitsmarktpolitischen Akteure vorantreiben. Die geförderten Maßnahmen werden bestimmten Aktionsfeldern zugeordnet. Diese sind
- Ausbildungsvorbereitung
- Ausbildung und Ausbildungscoaching in anerkannten Ausbildungsberufen
- Qualifizierungsprojekte zur Arbeitsmarktintegration / Fachkräftesicherung
- Weiterbildungsangebote für Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für Benachteiligte Die Fördermittel werden über die Kommune beim Land beantragt und im Rahmen des Zuwendungs- oder Vergaberechts an die Maßnahmenträger weitergeleitet. Im Jahr 2016 wurden aus AQB-Mitteln 1,2 Mio. € über das JSA und 935 T€ über die FRAP-Agentur an Träger weitergeleitet. Arbeitsmarktbudget (ESF-Mittel über HMSI) Ziel des Arbeitsmarktbudgets (AMB) ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch präventive, flankierende, kultursensible und/oder sozialintegrative Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen, auch mit dem Ziel des beruflichen Wiedereinstiegs für Angehörige der "Stillen Reserve". Der Stadt Frankfurt wurden vom Land Hessen für das AMB 524.000,- € in Aussicht gestellt. Diese Fördermittel sind Teil der Gesamtplanung des FRAP, werden von den Trägern jedoch direkt beim Land beantragt und abgerechnet. Eine Darstellung im Bericht/in der Anlage erfolgt daher nicht. Darüber hinaus können Träger weitere ESF-, Landes- und Bundesmittel zur Beschäftigungsförderung und Qualifizierung direkt beantragen (z.B. im Programm IDEA - "Impulse der Arbeitsmarktpolitik" des Hessischen Ministeriums für Soziales und Migration). Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsberatung) Die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vom Verein beramí - berufliche Integration e.V. im Rahmen des Landesnetzwerkes Hessen 'Integration durch Qualifizierung' sichergestellt und mit Mitteln des BMAS, des ESF und des Landes Hessen gefördert. Zielsetzung der Anerkennungsberatung ist, Anerkennungssuchende individuell, bedarfsorientiert und zielgerichtet über die Anerkennungsmöglichkeiten ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse zu informieren und durch Folgeberatungen während des Anerkennungsprozesses zu begleiten. Zielgruppen sind Personen, die im Ausland einen Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss erworben haben und prüfen möchten, ob und wie diese Qualifikation in Deutschland anerkannt werden kann. Für die Teilnahme an der persönlichen Beratung ist der Wohnsitz in Frankfurt Voraussetzung. In der hessenweiten Telefonhotline zu Fragen der Anerkennung wurden 1445 Beratungen durchgeführt (davon waren 755 Anrufe aus Frankfurt). In der persönlichen Beratung in Frankfurt wurden 1029 Erstberatungen und 194 Folgeberatungen durchgeführt. In der Qualifizierungsberatung im Kontext der Anerkennung wurde in Frankfurt 185 Erstberatungen und 49 Folgeberatungen durchgeführt. Da viele Personen nur in die Erstberatung kommen und nicht zurückmelden, ob sie den Antrag wirklich bei der Anerkennungsstelle gestellt haben, kann zur Anzahl der gestellten Anträge keine Auskunft gegeben werden. Die Beratungsstelle geht davon aus, dass ca. 60% der Ratsuchenden, die in der persönlichen Beratung waren, letztendlich wirklich den Antrag bei einer Anerkennungsstelle stellen. Über die Ergebnisse der eingeleiteten Anerkennungsverfahren hat die Beratungsstelle keine Kenntnis.
- Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 3.
- Ziele, Strategie, Organisation Die kommunale Beschäftigungsförderung hat in Frankfurt eine lange Tradition. 2012 wurde sie mit der Formulierung des Frankfurter Arbeitsmarktprogrammes (FRAP) strategisch neu ausgerichtet. Während die vom Bund verantwortete Arbeitsmarktförderung in den Bereichen des SGB II und des SGB III arbeitslose Menschen in Arbeit integrieren will, verfolgt das FRAP mit seinen Angeboten vor allem übergeordnete sozialpolitische Ziele für die Stadt. Denn in Frankfurt sind viele unterschiedliche Personengruppen beheimatet und soziale Probleme verdichten sich schnell. Es sind vielfältige und niedrigschwellige Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe notwendig, um den sozialen Frieden zu sichern. Aus diesem Grund nimmt das FRAP z.B. andere Zielgruppen in den Fokus als die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter. Es werden vor allem diejenigen Personen angesprochen, für die Angebote der vorrangig zuständigen Kostenträger bisher nicht zielführend waren. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen, die auf Grund ihrer vielfältigen Problemlagen eine längerfristig angelegte Unterstützung benötigen. Daneben werden Maßnahmen für prekär Beschäftigte sowie für Personen der Stilen Reserve vorgehalten und für erwerbsgeminderte Menschen schafft das FRAP Angebote zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Das FRAP setzt dabei folgende Schwerpunkte als Ziele:
- Junge Menschen werden umfassend dabei unterstützt, sich beruflich zu qualifizieren, einen Hauptschulabschluss zu erreichen und/oder eine Erstausbildung (betrieblich oder außerbetrieblich) erfolgreich abzuschließen.
- Insbesondere Langzeitarbeitslose, aber auch prekär Beschäftigte sowie die sogenannte stille Reserve erhalten Qualifizierungsangebote.
- Menschen, für die eine Nachqualifizierung aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt, wird die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. So können beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Erwerbsminderung, die Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Das FRAP bietet auch eine gute Grundlage, auf die Herausforderung der beruflichen Integration der zugewiesenen Flüchtlinge zu reagieren. 2016 konnten erste Erkenntnisse zu den konkreten Bedarfen der sehr inhomogenen Zielgruppe gewonnen werden. Daraus resultierten Pilotprojekte sowie konzeptionelle Anpassungen einiger Regelmaßnahmen. Es ist notwendig, die Entwicklungen in diesem Bereich fachlich eng zu begleiten und die Konzepte ständig fortzuentwickeln. Bei der Konzeption von Maßnahmen und Projekten soll neben der Qualifizierung der Teilnehmenden ein Zusatznutzen für die Stadtgesellschaft erreicht werden. Ein Beispiel dafür ist die Stabilisierung von Wohnquartieren. Die Siedlungshelfer sorgen in den Wohnanlagen für Sauberkeit und Ordnung und insbesondere ältere Bewohner erfahren durch die wohnungsnahen Dienstleistungen Unterstützung in ihrem Alltag. Andere Projekte des FRAP stärken die Nahversorgung (Smart-Märkte) oder fördern den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (Energiesparservice). Die geförderten Maßnahmen sind differenziert aufeinander abgestimmt und bilden je nach Bedarfslage der Teilnehmenden eine Bildungs- und Qualifizierungskette. Bei der inhaltlichen Gestaltung werden spezielle Berufsfelder berücksichtigt, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind, zum Beispiel in der Erziehung oder in der Altenpflege, aber auch im Logistik- und Energieelektronikbereich, im Handel und im Gastgewerbe. Dabei nutzt die Stadt Frankfurt am Main eine Kombination verschiedener Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Ko-Finanzierung. Sie erweitert damit die Bandbreite der Maßnahmen und verbessert die Erreichbarkeit der Zielgruppen. Für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25/27 Jahren unterteilen sich die Angebote des FRAP in folgende Aktionsfelder:
- Beratungsangebote
- Maßnahmen zum Nachholen des Schulabschlusses
- Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung
- betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung - auch in Teilzeit für (allein-) erziehende Mütter
- Ausbildungsbegleitung Für die Zielgruppe der über 25-Jährigen werden Förderangebote in folgenden Aktionsfeldern angeboten:
- Beratungsangebote, z.T. in Verbindung mit Kompetenzfördermodulen
- Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
- Qualifizierende Maßnahmen / modulare Nachqualifizierung
- Maßnahmen zur Beschäftigung / gemeinnützige Arbeit
- Tagesstrukturierende Maßnahmen Die einzelnen Aktionsfelder werden zu folgenden Anteilen aus FRAP-Fördermitteln (AQB-Landesmittel eingerechnet) gefördert: Allen Angeboten ist gemein, dass auf Grund der häufig multiplen Problemlagen der Zielgruppen eine enge sozialpädagogische Begleitung notwendig ist. Die bestehenden Maßnahmen und Instrumente der kommunalen Beschäftigungsförderung haben sich bewährt. Dies gilt auch für die neuen Förderangebote für junge Flüchtlinge mit sehr flexiblen und modularen Elementen, in die u.a. auch Sprachfördermodule integriert sind. Zudem hat sich die inklusive Ausrichtung dieser Angebote bewährt, da allein über eine Mischung der Teilnehmenden einer Maßnahme sowohl die Integration als auch die sprachliche Förderung oftmals leichter gelingt. Alle Förderangebote und Maßnahmen werden von der Stadt eng begleitet, um ggf. erforderliche konzeptionelle Anpassungen zeitnah vorzunehmen. Die Frankfurter Arbeitsmarktstrategie basiert auf der Kompetenz und langjährigen Erfahrung bewährter Akteure der Beschäftigungsförderung und deren Bereitschaft, miteinander zu kooperieren. Das Jugend- und Sozialamt und die FRAP-Agentur wirken in unterschiedlichen Netzwerken und Arbeitskreisen mit, u.a. im
- Arbeitskreis Marktbeobachtung (vormals Steuerungskreis Arbeitsmarktpolitik): Arbeitsagentur (AA), Jobcenter (JC), Dezernat VIII
- Arbeitskreis Migration: AA, JC, AMKA, VHS, Ausländerbehörde. & nbsp; D ie Jugendberufshilfe ist darüber hinaus mit folgenden Partnern regelmäßig im Austausch: & nbsp;
- Netzwerk Ausbildung und Arbeit Frankfurt (NAAF): AA, JC, staatliches und Stadtschulamt, Wirtschaftsförderung Frankfurt, AMKA, University of Applied Sciences Frankfurt (FH), Frauenreferat, Kammern, Gewerkschaften
- Fachgruppe Jugend und Arbeit: AA, JC, Jugendgerichtshilfe, Träger der Jugendberufshilfe und des betreuten Wohnens u.a.
- Steuerungskreis OLOV: AA, JC, Kammern, Gewerkschaften, staatliches und Stadtschulamt Die in diesen Netzwerken getroffenen Absprachen und dort gewonnenen Erkenntnissen fließen in die strategischen Überlegungen des FRAP mit ein. 3.
- Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Maßnahmen und Projekte der Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren werden von der Abteilung Planung und Entwicklung des Jugend- und Sozialamtes (JSA) in Absprache mit den durchführenden Trägern entwickelt und gesteuert. Die dafür eingesetzten Fördermittel umfassen neben freiwilligen Leistungen der Stadt Frankfurt auch Mittel des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets. Einige Projekte des FRAP werden gemeinsam mit dem Jobcenter Frankfurt finanziert. Entsprechend der Anforderungen und Bedarfe der Zielgruppen konzipiert das JSA Maßnahmen, um Jugendliche bei der nachhaltigen Integration in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Im Unterschied zu den Regelangeboten der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters ist in den FRAP-Projekten eine verstärkte sozialpädagogische Betreuung gewährleistet, die sich auf dem im SGB VIII verankerten Recht der Jugendlichen auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gründet. Das JSA vergibt Zuwendungen an Träger der Jugendberufshilfe, die über langjährige Erfahrungen mit der Zielgruppe verfügen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Konzepte und die Steuerung der Maßnahmen erfolgt im engen Austausch zwischen dem JSA und den Trägern. Ziel aller Angebote ist es, benachteiligte junge Menschen zu fördern, sie auf das Berufsleben vorzubereiten und in ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit so zu stärken, dass sie auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Beschäftigungschance haben. Die individuellen Bedarfe sind dabei sehr unterschiedlich. In nicht wenigen Fällen fehlen Schlüsselkompetenzen (wie z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit o.ä.), die für die Ausbildungs- und Berufsreife unerlässlich sind. In den meisten der geförderten Maßnahmen sind daher neben der Vermittlung von beruflichem Wissen auch Unterstützungsangebote bei der Bewältigung von persönlichen Problemen (Sucht, Schulden, psychische Auffälligkeiten, fehlende Alltagsstruktur etc.) durch eine intensive sozialpädagogische Begleitung erforderlich. Der Anteil der neu in Maßnahmen eingetretenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei ca. 80 %; etwa 15 % haben einen Flüchtlingsstatus. Für die berufliche und gesellschaftliche Integration der Geflüchteten sind geeignete Sprachförderangebote und spezielle Angebote berufsbezogener Sprachförderung von zentraler Bedeutung. Ebenso sind grundlegende Informationen über das bestehende Schul-, Ausbildungs- und Gesellschaftssystem notwendig. Neben der Vermittlung von gesellschaftlichen Werten und Normen müssen auch arbeits- und berufsbezogene Anforderungen thematisiert werden. Die kommunale Beschäftigungsförderung hat sehr früh auf die durch die gestiegene Zahl der der geflüchteten Menschen bedingten neuen Herausforderungen reagiert und zunächst drei berufsvorbereitende Projekte für diese Zielgruppe umgesetzt. Bereits bestehende Projekte und Maßnahmen wurden soweit möglich der neuen Situation angepasst, ohne die gesamte Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen aus dem Auge zu verlieren. &nb sp; Beratungsangebote: Jugendberufshilfe Das Jugendjobcenter Frankfurt ist eine gemeinsame rechtskreisübergreifende Anlaufstelle des Jobcenters Frankfurt (Rechtskreis SGB II), der Agentur für Arbeit Frankfurt (SGB III) und dem Jugend- und Sozialamt Frankfurt (SGB VIII). Zielgruppe des Jugendjobcenters sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Unterstützung bei der beruflichen Integration benötigen. Hierzu werden entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote vorgehalten. Die drei Partner Jobcenter Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und Jugend- und Sozialamt Frankfurt bleiben unter dem gemeinsamen Dach eigenständig für die Erledigung ihrer jeweiligen, vom gesetzlichen Rahmen bestimmten Aufgaben zuständig. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Jobcenter (SGB II) für alle Leistungsbezieher ALG II vorrangig für die Unterstützung bei der beruflichen Integration zuständig ist. Dabei nutzt es auch Angebote aus dem Rechtskreis SGB III (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen). Durch die Kooperation der drei Akteure unter einem Dach können das Leistungsangebot aufeinander abgestimmt und Doppelstrukturen vermieden werden. Für die Jugendlichen besteht mit dem Jugendjobcenter eine zentrale Anlaufstelle für alle Leistungen. Die Jugendberufshilfe (JBH) betreut in der Regel Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Dabei handelt es sich vor allem um soziale, familiäre und vermehrt auch psychische Probleme sowie Lernbeeinträchtigungen. Als Folge dieser Problemlagen ist für die jungen Menschen ein direkter Übergang in Ausbildung oder Arbeit oftmals nicht möglich. Vielmehr sind in vielen Fällen zur persönlichen Stabilisierung eine längerfristige Betreuung und häufig auch die Einbindung weiterer sozialer Dienste notwendig. Darüber hinaus werden den Jugendlichen bei Bedarf und Eignung Förderangebote aus dem Bereich des FRAP unterbreitet. Diese sind in der Regel niedrigschwelliger als die Angebote des SGB II und des SGB III; zudem bieten die Angebote eine intensivere pädagogische Begleitung der Teilnehmer/innen. Im Jahr 2016 nahm die Jugendberufshilfe 174 Jugendliche neu in die Betreuung auf. Der überwiegende Teil (ca. 70 %) der betreuten Jugendlichen wurde von den persönlichen Ansprechpartnern des Jobcenters in die Jugendberufshilfe eingesteuert. Dies geschah in der Regel dann, wenn besonderen Problemlagen bei Jugendlichen bekannt waren oder vermutet wurden, aber auch, wenn vorrangige Förderangebote des SGB II und des SGB III bisher erfolglos blieben. Ca. 30 % der betreuten Jugendlichen waren nicht im Leistungsbezug des SGB II. Der Zugang dieser Personen erfolgte überwiegend durch Dritte (z.B. Sozialdienste der Sozialrathäuser, Jugendgerichtshilfe, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen oder andere soziale Träger), in Einzelfällen auch über die Eltern oder in Eigeninitiative. Tabelle: Verbleib nach Beendigung der Betreuung durch JBH 2016: 36 Jugendliche brachen die Beratung ab oder waren für die Jugendberufshilfe nicht mehr erreichbar. Sofern sie im SGB II-Bezug waren, wurden sie im Anschluss wieder in die Zuständigkeit des persönlichen Ansprechpartners übergeben. Durch die gute Kooperation der beteiligten Partner im Jugendjobcenter und durch die enge Betreuung der Jugendlichen durch die Jugendberufshilfe zeigt sich, dass auch jungen Menschen eine Perspektive gegeben werden kann, die über die die Förderangebote des SGB II und des SGB III nicht erreicht worden wären. Weitere Beratungsangebote Flankierend zu den Angeboten der Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert die Stadt Frankfurt eine Reihe von beruflich orientierten Beratungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene. Für junge Menschen mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf ist in der Regel ein längerfristiger und ganzheitlicher Beratungsprozess erforderlich, damit ein Einstieg in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann. Einige dieser jungen Menschen haben zudem Schwierigkeiten, sich in behördlichen Strukturen zurechtzufinden und mit diesen umzugehen (z.B. lange Wartezeit auf einen Termin bei der Berufsberatung). Im Stadtgebiet verteilt gibt es daher mehrere Beratungsstellen, die eng mit Schulen, Trägern der Jugendberufshilfe und der Jugendhilfe vernetzt sind. Sie bieten einen niedrigschwelligen Zugang gerade für junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit finden oder sich von dort nicht adäquat unterstützt fühlen. Die kommunal finanzierten Beratungsangebote zeichnen sich durch ein über die reine Berufsberatung hinausgehendes Leistungsspektrum aus und arbeiten ganzheitlich. Sie setzen sich mit der Feststellung und Entwicklung der Kompetenzen der jungen Menschen, aber auch mit deren privaten "Stolpersteinen" bis hin zur Krisenintervention auseinander. Die meisten Beratungsstellen bieten zusätzliche theoretische und/oder praktische Qualifizierungsmodule in Form von workshops oder Einzelcoachings an. Einige der Angebote unterstützen beim Umgang mit Behörden und helfen beispielsweise beim Ausfüllen von Anträgen oder begleiten im Bedarfsfall zu einem Termin. Auch Konflikte im Ausbildungsbetrieb können Thema von Beratungsgesprächen sein. Sofern die Jugendlichen darüber hinaus weitergehende Hilfe brauchen (z.B. bei familiären Problemen, Schulden oder Sucht), werden sie an entsprechende Fachstellen weiter vermittelt. Ein Teil der Beratungsangebote ist zielgruppenspezifisch ausgerichtet. So beraten z.B. der Internationale Bund (IB-Technikzentrum) und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen (VbFF) ausschließlich Mädchen und junge Frauen. Die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb) hat seit 2013 ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten (Chance Beruf). Für geflüchtete junge Menschen wurde 2016 eine spezielle Beratungsstelle eingerichtet, die neben der beruflichen Orientierung auch Qualifizierungsmodule sowie Einzelcoachings anbietet. Darüber hinaus gibt es sozialraumorientierte Angebote (z.B. in Fechenheim, im Gallus, am Bügel, in Sindlingen). Eines der Angebote richtet sich an Eltern von Schülerinnen und Schülern. Diese spielen im Berufsfindungsprozess ihrer Kinder nach wie vor eine wichtige Rolle, benötigen jedoch - insbesondere wenn sie das deutsche Bildungssystem nicht selbst durchlaufen haben - grundsätzliche Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten. Mit der Internetseite www.projektberuf.de hat der VbFF ein digitales Beratungsangebot implementiert, das zunehmend genutzt wird, wie die Steigerung der Seitenzugriffe von ca. 49.000 im Jahr 2014 auf 270.630 im Jahr 2016 zeigt. Eine weitere Besonderheit der städtisch finanzierten Beratungsstellen ist das Orientierungsmobil (OMO), das eine mobile berufliche Beratung in den westlichen Vororten bietet. In den Beratungsstellen wurden im Jahr 2016 insgesamt 1.931 junge Menschen in 11.941 Gesprächen beraten. Zusammenfassung der Beratungsangebote U25 Anzahl der Maßnahmen: 17 Fördervolumen gesamt: 1.629.229,07 € - davon kommunal 1.532.629,07 € - davon AQB-Budgetmittel 96.600,00 € Vorbereitung auf den Schulabschluss Die Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss bieten jungen Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben oder die durch das staatliche Schulamt von der Schulpflicht befreit wurden, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss (HASA) in einer externen Prüfung nachzuholen. Die Nachfrage nach diesen Angeboten steigt stetig an. In den kommunalen Angeboten zur Erlangung des Hauptschulabschlusses werden Jugendliche eng sozialpädagogisch begleitet, so dass mit ihnen zusätzlich gezielt an persönlichen Problemen und der Stärkung ihrer Sozialkompetenzen gearbeitet werden kann. Neben dem schulischen Unterricht zur Vorbereitung auf die HASA-Prüfung sind die Angebote immer mit konkreten beruflichen Orientierungsangeboten verbunden, z.B. über betriebliche Praktika. Einige der Projekte arbeiten zudem nach dem Produktionsschulansatz, verbinden also die schulischen Anteile mit der erwerbsorientierten Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen. Die Berufsfelder in diesem Segment umfassen Gastronomie, Büro/Soziale Dienste sowie Handwerk. Insbesondere schulmüde Jugendliche können durch einen stärker praxisorientierten Ansatz besser erreicht werden. Es werden erste Berufserfahrungen gesammelt und eine Eignung für einen Beruf kann direkt erprobt werden. Die Jugendlichen werden in den Maßnahmen zudem bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche unterstützt. Aufgrund der sich verändernden Teilnehmerstruktur (es finden sich vermehrt junge Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen in den Maßnahmen) besteht die Notwendigkeit, insbesondere Sprachförderanteile auszubauen. &nb sp; Zusammenfassung der Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss: Anzahl der Maßnahmen: 10 Fördervolumen gesamt: 945.714,05 € - davon kommunal 679.364,05 € - davon AQB-Budgetmittel 266.350,00 € Berufliche Orientierung und Ausbildungsvorbereitung Die berufsorientierenden Maßnahmen verbinden zu unterschiedlichen Anteilen Angebote beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. Sie richten sich an junge Menschen, die in der Regel zwar einen Schulabschluss erworben haben, aber noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden haben und die sich noch unsicher sind, welche Berufe ihren Neigungen und Fähigkeiten am ehesten entsprechen. Die Fördermaßnahmen vermitteln und stärken berufliches Wissen und soziale Kompetenzen, sowie Alltagsstruktur und Lebensperspektiven mit dem Ziel, die Ausbildungs- und Berufsreife zu verbessern. Die jungen Menschen erhalten in den Maßnahmen über Praktika einen Einblick in verschiedene Betriebe und Berufsfelder. Häufig sind gerade diese Praktika "Türöffner" für einen Ausbildungsplatz. Durch eine enge sozialpädagogische Begleitung ist dabei gewährleistet, dass die jungen Menschen auch Unterstützung bei begleitenden persönlichen Problemen (z.B. Schulden, familiäre Konflikte) erhalten. Eine steigende Nachfrage von Personen aus dem Kreis der Geflüchteten ist auch hier zu verzeichnen. Zusammenfassung der berufsorientierenden Maßnahmen: Anzahl der Maßnahmen: 15 Fördervolumen gesamt: 1.680.152,74 € - davon kommunal 1.437.352,74 € - davon AQB-Budgetmittel 242.800,00 € Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Die ausbildungsbegleitenden Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden, jedoch in Krisensituationen nicht stabil genug sind, um den vielfältigen Anforderungen dieser Ausbildung gerecht zu werden. Sie haben das Ziel, durch eine Unterstützung des Auszubildenden einen Ausbildungsabbruch auf Grund fehlender Fachkenntnissen oder auf Grund von Konflikten zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb zu verhindern. Maßnahmeninhalte sind beispielsweise Sprachförderung, der Aufbau fachlicher Qualifikation durch zusätzlichen Unterricht, die Entwicklung von Kompetenzen oder auch die Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten am Ausbildungsplatz. Zusammenfassung der ausbildungsbegleitenden Maßnahmen: Anzahl der Maßnahmen: 4 Fördervolumen gesamt: 330.401,67 - davon kommunal 330.401,67 Begleitete betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung Die se Förderung von Ausbildungsverhältnissen umfasst die begleitete betriebliche Berufsausbildung und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), d.h. bei einem Träger der Jugendberufshilfe. Zielgruppe sind junge Menschen, die auf Grund ihrer persönlichen Lebenssituation weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung noch den Anforderungen einer BaE der Arbeitsagentur Frankfurt oder des Jobcenters Frankfurt gewachsen sind. Die kommunal geförderten BaE zeichnen sich durch verstärkte pädagogische Betreuung aus. Sie finden in trägereigenen Betrieben statt (z.B. GWR, IB, FaPrik, VbFF) und beinhalten individuelle berufsfachliche und sozialpädagogische Unterstützung für Jugendliche mit hohem Förderbedarf. Jug endliche, die zwar grundsätzlich in der Lage sind, in einem Wirtschaftsbetrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt ihre Ausbildung zu absolvieren, aber beispielsweise für die schulischen Bereiche Unterstützung benötigen, sind die Zielgruppe der begleiteten betrieblichen Ausbildung. Die Träger unterstützen die Jugendlichen pädagogisch und sind sowohl für diese als auch für die Betriebe Ansprechpartner bei Problemen während der Ausbildung. Bei den Ausbildungsverbünden bilden Jugendberufshilfeträger und Betriebe, die zwar ausbilden möchten, aber nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb anbieten können, eine Kooperation. Der Träger akquiriert beispielsweise einen weiteren Betrieb für einen sogenannten "Ausbildungsverbund". Dieser deckt dann die fehlenden fachlichen Inhalte der Ausbildung ab. Teilweise erfolgt die Vermittlung von Fachwissen auch zentral beim Träger. Für junge (alleinerziehende) Mütter werden sowohl BaE als auch begleitete betriebliche Ausbildungen in Voll- und Teilzeit vorgehalten. Die jungen Frauen sind auf Grund der Kinderbetreuung oft nicht in der Lage, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. &nb sp; Zus ammenfassung der Maßnahmen der Ausbildungsförderung: Anzahl der Maßnahmen: 17 Fördervolumen gesamt: 3.307.131,40 € - davon kommunal 2.708.831,40 € - davon AQB-Budgetmittel 598.300,00 € 3.
- Angebote für Erwachsene Die FRAP-Agentur - Gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm Seit dem 1.1.2015 ist die FRAP-Agentur mit der Vergabe und Mittelverwaltung für die Ü25-jährigen betraut (Magistratsbeschluss vom 12.12.2014). Mit diesem Beschluss wurden der FRAP-Agentur gGmbH insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
- Durchführung des FRAP und treuhänderische Verwaltung der FRAP-Fördermittel Dazu gehören die Entwicklung innovativer Integrationskonzepte für erwerbsgeminderte oder anderweitig am Arbeitsmarkt benachteiligte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt nach Vollendung des
- Lebensjahres, die Auswahl und Beauftragung geeigneter Projektpartner, der Einsatz der FRAP-Fördermittel zur Durchführung der Projekte, die Überwachung der sachgerechten Verwendung dieser Mittel und Nachweisführung für die Stadt sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen.
- Akquise und Verwaltung von EU-Fördermitteln und Drittmitteln Selbstständige Erweiterung der Hilfemöglichkeiten durch die projektbezogene Einwerbung von EU-Fördermitteln oder anderen Drittmitteln zur Ergänzung der FRAP-Fördermittel, Einbringung dieser Mittel in die jeweiligen Projekte bzw. Weiterleitung an die Projektpartner, Fördermittelverwaltung inklusive Abrechnung gegenüber der Fondsverwaltung / mittelgewährenden Stelle, Erstellung von Projektberichten etc. 2016 konnte über das Landesprogramm IDEA ein ESF-gefördertes Projekt für Beschäftigungsträger in Frankfurt akquiriert und durchgeführt werden ("Aktemi"- Kompetenzfeststellung und Qualifizierung für Migrantinnen und Migranten).
- Betrieb eines Beratungszentrums Betrieb einer zentralen Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte nach Vollendung des
- Lebensjahres, Hilfe bei der Berufswegeplanung und Vermittlung in geförderte Maßnahmen.
- Trägerübergreifende Projekte Des Weiteren werden von der der FRAP-Agentur einzelne trägerübergreifende Projekte, die sich auf spezielle Herausforderungen der Zielgruppen richten, initiiert und umgesetzt. Diese Projekte finanzieren sich zum weitaus größten Teil durch Zuwendungen Frankfurter Stiftungen oder ESF-Mittel. 2016 waren dies:
- "Frankfurt Hilft" - Koordination ehrenamtlicher Arbeit für die Flüchtlingshilfe in Frankfurt
- Faberis - Fachstelle für berufsintegratives Sprachlernen
- A.I.S. Arbeitsintegriertes Sprachenlernen in der Altenpflege (ESF-gefördert) Die FRAP-Agentur betreibt keine eigenen Qualifizierungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen für Leistungsempfänger/innen gemäß SGB II, SGB III, SGB XII oder Asylbewerber-Leistungsgesetz. Eine intensive, auf gegenseitigen Nutzen und Erfolg ausgerichtete Zusammenarbeit mit allen Trägern des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms, dem Jugend- und Sozialamt, der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Frankfurt ist für die FRAP Agentur von zentraler Bedeutung. Sie versteht sich als Dienstleister und Partner zum Wohle aller Beteiligten in der kommunalen Arbeitsmarktförderung. Das FRAP-Beratungszentrum Das rechtskreisübergreifende Beratungszentrum in der Mainzer Landstraße 405 ist Ansprechpartner für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger über 25 Jahre zu allen Fragen der beruflichen Entwicklung, insbesondere für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen und Menschen mit geringen Qualifikationen. Es hilft den Bürgerinnen und Bürgern aktiv, sich im "Dickicht" der Leistungsgesetze und den komplexen Regelungen von Berufsabschlüssen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zurechtzufinden. Es ist Informationspool für lokale und regionale Angebote von Arbeitsmarktdienstleistungen und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger zu beruflichen Fragen, insbesondere durch
- Laufbahnberatung für Arbeit und Qualifizierung suchende Bürger/innen
- Hilfestellung bei der Anerkennung von Abschlüssen
- Unterstützung bei Fragen zu Externenprüfungen
- Berufs- und Bildungsberatung. Das Beratungszentrum ist als zentraler Bestandteil in das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm mit seiner integrativen zielgruppenorientierten kommunalen Arbeitsmarktstrategie eingebunden. Dieses definiert eine rechtskreisübergreifende Strategie, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu begegnen. Dabei geht es u.a. darum, die Diskrepanz zwischen einem Überangebot an geringqualifizierten Arbeitssuchenden und einer zunehmenden Nachfrage nach Fachkräften zu verringern. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vernetzung mit allen Anbietern von Arbeitsmarktdienstleistungen und der Kooperation mit Multiplikatoren, die den verschiedenen Gruppen in Frankfurt nahe stehen und von diesen Menschen anerkannt werden. Ziel der Vernetzung ist es, in Frankfurt ein vielfältiges, bedarfsorientiertes und aufeinander abgestimmtes Angebot von Arbeitsmarktdienstleistungen im Sinne eines Aufbaus von - zielgruppenspezifischen - Bildungs- und Qualifizierungsketten anbieten zu können. Im Beratungszentrum ist auch das Gemeinsame Arbeitsmarktbüro der Arbeitsagentur, des Jobcenters und der Stadt angesiedelt. 2016 wurden über 1.300 Menschen informiert, beraten und begleitet. Weitere Beratungsangebote (z. T. mit zusätzlichen Kompetenzförderungsmodulen) Personen, die Ansprüche nach SGB III oder SGB II haben, werden von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter beraten, wenn Sie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit benötigen. Im Rahmen von FRAP fördert die Stadt Frankfurt flankierende Beratungsangebote zur Arbeitsmarktintegration insbesondere für Personen in prekären Lebenslagen (Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit), da eine Integration in Arbeit i.d.R. nur gelingen kann, wenn die sonstigen Lebensverhältnisse relativ stabil sind. Die Beratungen/ Coachings finden bei verschiedenen Trägern statt und werden ggf. ergänzt um arbeitswelt- und beschäftigungsbezogene Inhalte sowie gesundheitsfördernde und sozialintegrative Maßnahmen. Einige Beratungsangebote umfassen eine weitergehende Entwicklungs- und Berufswegeplanung für die Ratsuchenden (Module zur Kompetenzfeststellung, zu beruflicher Orientierung, Bewerbungstrainings, individuelle Sprachstandsanalysen etc.). Die Maßnahmen werden zielgruppenorientiert von verschiedenen Trägern angeboten (Berami, Caritasverband, Hilfe im Nordend, FVsH, Jumpp u.a.). Die Maßnahme "Kompass-Mix" bietet Informationsservice und Qualifizierungsangebote für Existenzgründer/innen. Bei Bedarf werden Einzel-Assessment, Gründungsseminare und fachliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes angeboten. Seminarteilnehmer/innen können ebenfalls ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Büro nutzen, um die Gründung vorzubereiten (siehe Kap. 8.1). Zus ammenfassung der Beratungsangebote (z. T. in Verbindung mit Kompetenzfördermodulen) Ü25: &nb sp; Anzahl der geförderten Maßnahmen: 11 Fördervolumen gesamt: 996.119,00 € - davon kommunal 996.119,00 € - davon AQB-Budgetmittel 0,00 € Ausbildungsvorbereitung Die Erfahrungen der Bildungsträger zeigen, dass eine abgeschlossene Ausbildung auch jenseits der 25 Jahren eine wichtige Voraussetzung für stabile und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse darstellt und volkswirtschaftlich gesehen unbedingt sinnvoll ist. Dies wird durch die Statistiken der Agentur für Arbeit bestätigt. Zielgruppen der Angebote sind Personen im Erwachsenenalter, die aus unterschiedlichen Gründen über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Förderangebote beinhalten an den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtete Angebote wie bspw. Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung, sozialpädagogische Unterstützung bei persönlichen Problemen, Sprachförderangebote, berufliche Orientierungs- und Praxisangebote, Lernbegleitung. Maßnahmen zielen z.B. auf Menschen mit Suchterkrankungen, die auf Ausbildung vorbereitet werden und einzelne zertifizierte Bausteine erlangen können, um dann in eine modulare Berufsausbildung zu münden. Die Maßnahmen werden in der Regel in Kooperation mit dem Jobcenter Frankfurt durchgeführt. Träger dieser Maßnahmen waren u.a. Basis e.V., GFFB, Smart-Work, VbFF, Frankfurter Verein. Zusammenfassung der Ausbildungsvorbereitung Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 5 Fördervolumen gesamt: 430.803,00 € - davon kommunal 57.691,00 € - davon AQB-Budgetmittel 373.112,00 € Qualifizierende Maßnahmen / modulare Nachqualifizierung In diesem Aktionsfeld findet sich eine Vielfalt von Einzelmaßnahmen, in denen sich die unterschiedlichen Bedarfe der einzelnen Zielgruppen widerspiegeln. Die Qualifizierungsangebote ergänzen die im Jobcenter vorgehaltenen Angebote mit in der Regel niedrigschwelligem Zugang, sind flexibel in der Ausrichtung, nehmen gezielt individuelle Bedarfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf und beinhalten deshalb häufig einen hohen Anteil an sozialpädagogischer Begleitung. Ein Teil der Maßnahmen wird gemeinsam von Jobcenter Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main finanziert. Die qualifizierenden Maßnahmen generieren in der Regel kommunalen Nutzen bzw. qualifizieren Fachkräfte in nachgefragten Berufen (z.B. Seniorenagentur, Gästebetreuung am Flughafen, Smart-Märkte, Altenpflegeausbildung, Erzieher/innenausbildung). Zusammenfassung Qualifizierungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 16 Fördervolumen gesamt: 2.682.048,30 € - davon kommunal 2.270.485,32 € - davon AQB-Budgetmittel 411.563,00 € Beschäftigung Im Bereich der Förderung von über 25-Jährigen nahmen Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung einen breiten Raum ein. Schwerpunktmäßig werden Angebote für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Unterstützungsdarf gefördert. Für sie ist eine Beschäftigung in geschütztem Rahmen mit entsprechender Anleitung und Betreuung oft der erste Schritt, ihre Fähigkeiten und ihr Durchhaltevermögen zu trainieren. Für die im Rahmen des FRAP geförderten Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Angebote möglichst arbeitsmarktnah sind und die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts einen unmittelbaren Nutzen aus den Projekten ziehen können. Häufig handelt es sich um gemeinsam mit dem Jobcenter Frankfurt finanzierte Angebote, in denen dann insbesondere Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Begleitung durch kommunale Mittel abgedeckt werden. Tätigkeitsfelder sind z.B.
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Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. November 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 471 zurück — STVV-Antrag von SPD, beschlossen am 28. November 2012. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)