Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 380
Betreff: Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3191 - OA 68/11 OBR 6, B 464/12 - Die Neuapostolische Kirche wird ihr Erbbaurecht an einen gewerblichen Interessenten veräußern. Dieser plant, eine rund 220m2 große Teilfläche gewerblich zu nutzen und auf der verbleibenden rund 800m2 großen Erbbaurechtsfläche eine Kindertagesstätte mit Freifläche zu errichten. Geplant ist eine dreigruppige Kindertageseinrichtung mit 20 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 20 Kindergartenplätzen für Kinder von 3 - 6 Jahren in Trägerschaft des Caritasverbandes. Dieser wird im Rahmen des Frankfurter Sofortprogramms Kinderbetreuung die neu entstehenden Räume anmieten, um die Kindertagesstä tte zu betreiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011OFOF 114/6Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 13. September 2011OAOA 68Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzenAnregung
- 23. Januar 2012BB 25Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzenMagistratsbericht
- 4. Juni 2012BB 253Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzenMagistratsbericht
- 29. Oktober 2012BB 464Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzenMagistratsbericht
- 29. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 101 WochenBB 380Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.