Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über die Kündigungen und Auflösungsverträge im Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst im Zeitraum von 01/2016 bis 08/2020. Es wird dargelegt, dass die Betriebsleitung die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten hat und die Bestellungen der Betriebsleiterin rechtlich wirksam sind.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Insgesamt wurden im Zeitraum 01/2016 bis 08/2020 103 Kündigungen/ Auflösungsverträge im Eigenbetrieb durch die Betriebsstellenleitungen unterschrieben. Von 01/2016 bis 06/2017 war Herr Steinmüller in der Position des Betriebsstellenleiters und hat in dem genannten Zeitraum insgesamt 27 Kündigung/Aufhebungsverträge unterschrieben. Von 7/2017 bis 08/2020, seitdem Frau Dr. Dreizehnter offiziell Betriebsstellenleiterin war, hat sie insgesamt 76 Kündigungen/Aufhebungsverträge unterschrieben. Kündigungen von Bediensteten des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung erfolgten im relevanten Zeitraum auf Grundlage des § 9 Abs. 2 EigBGes i. V. m. § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung Eigenbetrieb SKFH vom 16.06.2011. Hiernach ist die Zuständigkeit des Magistrats für Personalangelegenheiten auf die Betriebsleitung übertragen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat Frau Dr. Dorothea D. mit Beschluss vom 23.06.2017 auch wirksam zur
- Betriebsleiterin des Eigenbetriebs "Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst" bestellt. Zuvor war Herr Thomas S. als
- Betriebsleiter bestellt. Die Bestellung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 EigBGes, § 7 Abs. 1 der Satzung durch den Magistrat. Der Beschluss des Magistrats ist konstitutiv. Dass die Bestellung zur
- Betriebsleiterin erst durch die Veröffentlichung im Amtsblatt begründet wird, ist dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 EigBGes und § 7 Abs. 1 der Satzung nicht zu entnehmen. Die Regelung in § 3 Abs. 5 EigBGes, wonach die Namen der Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis öffentlich bekannt zu machen sind, hatte der Gesetzgeber getroffen, weil für die anderen am Wirtschaftsleben beteiligten Firmen eine entsprechende Eintragung im Handelsregister erfolgte; davon waren die Eigenbetriebe der Gemeinden und Gemeindeverbände in der Vergangenheit jedoch befreit. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Namen der Vertretungsberechtigten im Amtsblatt trägt dem Gedanken der Rechtssicherheit Rechnung und dient der Erleichterung des Rechtsverkehrs. Der Veröffentlichung der Vertretungsberechtigung der Frau Dr. Dorothea D. im Amtsblatt kommt mithin keine konstitutive Wirkung in Bezug auf ihre Bestellung zur
- Betriebsleiterin zu. Die durch Frau Dorothea D. unterzeichneten Kündigungen bzw. Aufhebungsverträge waren damit auch ohne Veröffentlichung der Bestellung von Frau Dr. Dorothea D. zur
- Betriebsleiterin im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main wirksam.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Februar 2020BB 79Eigenbetrieb Städtische Kliniken HöchstMagistratsbericht
- 14. Oktober 2020AA 780Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt-HöchstSTVV-Anfrage · AfD
- 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 377Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt-HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)