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Stabsstelle Mieterschutz

Vorlagentyp: B
36 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats vom 21.08.2020 behandelt die Stabsstelle Mieterschutz und deren Aufgaben zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern. Es wird vorgeschlagen, die Bekanntmachung der Unterstützungsangebote der Stadt zu fördern und die rechtlichen Möglichkeiten für Hausgemeinschaften zu klären. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Aufklärung und Unterstützung für Mieterinnen und Mieter in Frankfurt am Main.

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Bericht

Das Neutralitätsgebot kommunaler Amtsträgerinnen und Amtsträger leitet sich aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ab. Demnach wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit und stehen im politischen Wettbewerb zueinander. Um die Chancengleichheit in diesem Wettbewerb zu wahren, sind Amtsträgerinnen und Amtsträger in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu parteilicher Neutralität verpflichtet. Die Anfrage bewertet die Postwurfsendung vom 28.11.2019 als parteilichen "Werbezettel". Das dem Flugblatt beigelegte Anschreiben ist deutlich als Schreiben der Stadt Frankfurt am Main zu identifizieren. Es trägt den offiziellen Schriftzug sowie das Stadtwappen und die Adresse des Oberbürgermeisters. Die Farbgebung des Anschreibens - rot und weiß - folgt den Farben der Stadt Frankfurt a.M. (siehe wiederum das Stadtwappen). Das Flugblatt selbst wurde gemäß dem Corporate Design des Amtes für Wohnungswesen gestaltet. Weder auf dem Umschlag, noch auf dem Anschreiben oder dem Flugblatt selbst finden sich Hinweise auf parteiliche Werbung wie zum Beispiel Logos. Auch textlich wird kein parteilicher Bezug genommen. Zielsetzung dieser und weiterer kommunikativer Maßnahmen der Stabsstelle Mieterschutz ist die Bekanntmachung der Unterstützungsangebote der Stadt und die Aufklärung der Mieterinnen und Mieter bezüglich ihrer Rechte und Möglichkeiten. Das acht Seiten umfassende Flugblatt bietet teilweise mehrsprachige Hinweise zum Aufgabenbereich der Stabsstelle, Informationen zur Organisation von Hausgemeinschaften, Möglichkeiten rechtlicher Begleitung, Informationen zu weiteren Unterstützungsangeboten der Stadt in Fällen von Wohnbeeinträchtigungen, Gefahren auf der Baustelle und individuellen mietrechtlichen Anliegen. Den Mieterinnen und Mietern werden anhand dieses Flugblatts konzentrierte Informationen zur Verfügung gestellt. Für die Postwurfsendung sind Kosten in Höhe von insgesamt 38.821,87 € entstanden. Wie dem gegenständlichen Flyer (Punkt "Die Stabsstelle Mieterschutz") und der zugehörigen Homepage entnommen werden kann, wendet sich das Beratungsangebot der neu geschaffenen Stabsstelle Mieterschutz an Hausgemeinschaften in ihrer Gesamtheit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit klärt die Stabsstelle die anfragenden Gemeinschaften über die rechtliche Situation der Mieterinnen und Mieter auf und berät zu Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens einer Hausgemeinschaft etwa im Bereich der Gründung einer Mieterinitiative des Hauses bzw. des Anschlusses an eine bestehende Mieterinitiative. Für übergreifende Fragestellungen dient die Stabsstelle als Anlaufstelle für Hausgemeinschaften und klärt Fachfragen der Hausgemeinschaften verwaltungsintern etwa mit der Bauaufsicht, dem Ordnungsamt, dem Gesundheitsamt o.ä. Soweit beide Seiten dies wünschen, bietet die Stabsstelle die Durchführung von Mediationsgesprächen an, um Auseinandersetzungen zwischen der Vermieterseite und der Mietergemeinschaft schnell beizulegen. Eine Vertretung der Mieterinnen und Mieter nach außen nach Vorbild eines Mieterschutzvereins oder einer Rechtsanwaltskanzlei findet hingegen ausdrücklich nicht statt. Es werden insbesondere keine Anspruchsschreiben verfasst, keine Rechtsfolgendrohungen ausgesprochen etc. Hierzu werden Ratsuchende an Rechtsanwaltskanzleien und Mieterschutzvereine verwiesen. Empfehlungen für bestimmte Kanzleien oder Vereine werden dabei ausdrücklich nicht ausgesprochen. Ein Angebot, vereins- bzw. kanzleiübergreifend vermittelnde Gespräche zwischen Mietergemeinschaften und der Vermieterseite im Interesse einer schnellen und gütlichen Streitbeilegung durchzuführen, existiert anderweitig in dieser niedrigschwelligen Form für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bislang nicht. Gleichermaßen existiert kein anderweitiges Angebot, koordinierend und fachkundig zwischen verschiedenen Interessenvertretern und Behörden tätig zu werden, um eine gemeinsame Position und ein ggf. auch zeitlich abgestimmtes Vorgehen einer Hausgemeinschaft zu realisieren. Parallel zur Beratung von Hausgemeinschaften ist die Stabsstelle Mieterschutz Bestandteil der städtischen Prüfung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts bei Immobilienverkäufen in Milieuschutzsatzungsgebieten und erarbeitet Stellungnahmen zur Frage der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts. Dabei prüft die Stabsstelle Mieterschutz bei Immobilienverkäufen entlang der Vereinbarungen des gegenständlichen Kaufvertrages sowie der Vorgaben der jeweiligen städtischen Milieuschutzsatzung rechtlich die Frage des Vorliegens einer Verdrängungsgefahr für das Wohnmilieu im jeweiligen Satzungsgebiet und empfiehlt im gegebenen Fall die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes. Eine solche Prüftätigkeit für die Verwaltung wird selbstverständlich durch Mieterschutzvereine oder mietrechtlich befasste Kanzleien als verwaltungsexterne Institutionen bereits ganz grundlegend nicht erbracht. Die Mietrechtliche Beratungsstelle befasst sich im Gegenzug wie auch in den vergangenen 50 Jahren ihres Bestehens mit individuellen Problemstellungen für jeweils einzelne Vertragsverhältnisse (im Gegensatz zu einer Mietergesamtheit) wie etwa der Prüfung von Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen, Fragen zur Mängelbeseitigung bei Wohnungsmängeln wie Schimmel o.ä., Ruhestörungen durch Nachbarn etc. Gleichzeitig nimmt die Mietrechtliche Beratungsstelle auch die Prüfungen von Betriebskostenabrechnungen für Leistungsbezieher bzw. die Jobcenter vor. Genau hier liegt die angesprochene Einzelfallberatung, die die Stabsstelle Mieterschutz so nicht vornimmt, nachdem sich deren Aufgabenbereich - wie dargelegt - auf eine Mietergesamtheit bezieht. Die Beratungsleistung sowohl der Mietrechtlichen Beratungsstelle als auch der Stabsstelle Mieterschutz erfolgt grundsätzlich vollständig kostenfrei. Unklar bleibt der Ursprung des Missverständnisses, dass Verwaltungsgebühren anfallen sollen. An keiner Stelle wird im gegenständlichen Flyer oder der Homepage der Stabsstelle Mieterschutz ausgedrückt, dass die jeweilige Beratungsleistung kostenpflichtig sei. Die angesprochene Verdienstgrenze hinsichtlich der Beratung bei der Mietrechtlichen Beratungsstelle stellt aktuell in jahrzehntealter Abstimmung mit der Rechtsanwaltskammer Frankfurt eine Schwelle dar, bis zu derer eine Beratung durch die Mietrechtliche Beratungsstelle erfolgt. Oberhalb dieser Schwelle werden keine Gebühren erhoben, sondern es wird auf die Mietervereine bzw. die Anwaltschaft verwiesen und keine Beratungsleistung durch die Stadt Frankfurt erbracht. Das Rechtsdienstleistungsgesetz wird durch die Einrichtung der Stabsstelle Mieterschutz nicht verletzt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz gestattet die kostenfreie Erbringung rechtlicher Beratung bekanntlich bereits nach dem Wortlaut ausdrücklich, siehe hierzu § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Mieterschutz wurden aufgrund Ihrer exzellenten Berufserfahrung und Qualifikationen im Rahmen eines regulären Stellenbesetzungsverfahrens ausgewählt. Die Aufgabe der Stabsstelle Mieterschutz ist es Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, welche angesichts beispielsweise eines Eigentümerwechsels oder auch einer umfangreichen Modernisierungsankündigung Repressalien und Entmietungsszenarien für die gesamte Hausgemeinschaft befürchten. Dies vorausgeschickt versteht der Magistrat die Fragestellung nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2019AA 621Stabsstelle MieterschutzSTVV-Anfrage · FDP
  2. 21. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    BB 375Stabsstelle Mieterschutz
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 21.09.2020
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 375 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (Zurückweisung)ÖkoLinX-ARL (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 01.10.2020
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage B 375 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 05.11.2020
TO II, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 375 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

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