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Stabsstelle Mieterschutz

Vorlagentyp: AFDP
36 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Anfrage vom 12.12.2019, A 621

Betreff: Stabsstelle Mieterschutz Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.03.2020 Die Postwurfsendung vom 28.11.2019 mit der die Stadt über die Arbeit der Stabsstelle Mieterschutz informiert, ist mit dem Bild des Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) und des Planungsdezernenten Mike Josef (SPD) versehen. Im Schreiben selbst wird im Wesentlichen auf die wichtigen Aufgaben des Mieterschutzes Bezug genommen, für die insbesondere die beiden genannten Politiker stehen würden. Nach der ganzen Gestaltung stellt das Schreiben eher einen Werbezettel für die SPD dar. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob dies mit dem kommunalrechtlichen Neutralitätsgebot, dem insbesondere der Oberbürgermeister unterliegt, zu vereinbaren ist. In keiner Weise ist es nachvollziehbar, dass angesichts der prekären Haushaltslage der Steuerzahler für Wahlwerbung der SPD und des Oberbürgermeisters aufkommen soll. Auch der Tätigkeitsbereich und damit die Notwendigkeit der neuen Behörde im Hinblick auf die Existenz der Mieterberatung beim Wohnungsamt und der Mieterschutzvereine, bleibt trotz des Internetauftritts unklar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier wieder eine neue Bürokratie mit politischen Versorgungsposten geschaffen wurde. Der Internetauftritt der Stabstelle legt größten Wert darauf nicht in Widerspruch zu den Vorschriften des RDG zu geraten, indem betont wird, man berate nicht im Einzelfall. Die Briefwurfsendung vermittelt jedoch einen anderen Eindruck. Dort wird aufgeführt, dass die Stabsstelle den Mietern schützend zur Seite steht und diese sich dort ausführlich beraten lassen sollen. Die Stabsstelle berate den Mieter bei rechtswidrigen Mieterhöhungen und vermittle zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Dies zeigt, dass es um eine Tätigkeit im Einzelfall geht und somit eine Rechtsberatung vorliegt, die im Übrigen für Mieter mit einem Gehalt von mehr als 2.150,- Euro kostenpflichtig ist. Hier liegt die Annahme einer unzulässigen Rechtsdienstleistung nahe. Die Leitung der Stabsstelle wurde Rechtsanwalt Kai Schönbach übertragen. Hierbei ist zu hinterfragen, wie dieser die Leitung einer Stabsstelle wahrnehmen kann, wenn er als Rechtsanwalt tätig ist. Das anwaltliche Berufsrecht verlangt die Anzeige einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei der Rechtsanwaltskammer. Das RDG verlangt weiterhin, dass Rechtsberatung nur durch juristisch qualifizierte Personen erbracht wird. Die stellvertretende Leiterin der Stabsstelle Katharina Stier ist von der Ausbildung her Politologin. Sie war sechs Jahre lang Mitarbeiterin der Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (SPD). Es ist nicht nachvollziehbar, in welcher Weise dies für eine Tätigkeit qualifiziert bei der mietrechtliche Kenntnisse gefordert sind. Auch aus ihrer politischen Tätigkeit als stellvertretender SPD-Vorsitzende im Ortsverband Sachsenhausen lässt sich hierfür nichts herleiten. Dies zeigt eher den Hintergrund ihrer Berufung und den Hang der SPD für Parteigenossen Versorgungsposten zu schaffen, auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie vereinbart sich die Postwurfsendung vom 28.11.2019 mit der die Stadt Frankfurt über die Arbeit der Stabsstelle Mieterschutz informiert, mit dem kommunalrechtlichen Neutralitätsgebot?
  2. Welche Kosten hat die Postwurfsendung verursacht?
  3. Wie grenzt der Magistrat die Aufgaben der Stabsstelle Mieterschutz zu den Aufgaben der Mieterberatung beim Wohnungsamt und der Tätigkeit der Mieterschutzvereine ab? Worin besteht der eigenständige Tätigkeitsbereich der Stabsstelle?
  4. Wie stellt der Magistrat die Vereinbarkeit der Tätigkeit der Stabsstelle mit dem Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz-RDG) sicher?
  5. Wie wird die Arbeitsfähigkeit der Stabsstelle Mieterschutz gewährleistet unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese von einem Rechtsanwalt und einer Politologin geleitet wird?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2019Sie sind hier
    AA 621Stabsstelle Mieterschutz
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 21. August 2020Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 375Stabsstelle MieterschutzMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 38 · 25.05.2020
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 621 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 375/20) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5786,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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