Außengastronomie in der Altstadt
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Außengastronomie in der Altstadt und den damit verbundenen Regelungen und Konzepten. Es wird vorgeschlagen, die Nutzung der Außenflächen klar zu regeln und ein Brandschutzkonzept zu implementieren, um die Sicherheit der Gastronomieflächen zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
In Vorbereitung auf die Vermietung der Gewerbeflächen hat die DomRömer GmbH einen Mustermietvertrag mit den städtischen Vertretern abgestimmt. In diesem ist in Zusammenhang mit der Nutzung der Außenflächen folgender Passus enthalten: Höchst vorsorglich halten die Parteien klarstellend fest, dass die dem Mietgegenstand vorgelagerte Außenfläche nicht mitvermietet ist. Da sich die Außenfläche nicht im Eigentum des Vermieters befindet und zudem zu öffentlichen Zwecken gewidmet wird, ist es Sache des Mieters, sich mit den zuständigen Behörden über Art und Umfang einer möglichen Außenbestuhlung bzw. bestimmten Nutzung dieser Flächen abzustimmen und auch die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Sofern andere Eigentümer Gastronomieflächen im DomRömer-Areal zur Vermietung angeboten haben, war seitens der DomRömer GmbH empfohlen worden, sich an dem Mustermietvertrag der Stadt Frankfurt zu orientieren. Außerdem hat unter Federführung des Dezernats IX ein Runder Tisch mit allen Beteiligten zum Thema "Außengastronomie in der Neuen Altstadt" stattgefunden. Den Gastronomen wurde die Möglichkeit eines Alarmierungssystems vorgestellt. Im Brandfall erfolgt eine Alarmierung der Gastronomen durch die Feuerwehr, sodass diese die Flächen für die Feuerwehr bis zum Eintreffen der Feuerwehr räumen. Zusätzlich wurden Festlegungen zur Ausgestaltung der Außengastronomie getroffen. Dieses Konzept befindet sich derzeit in der Umsetzung. Es wurden durch die DomRömer GmbH keine schriftlichen Vereinbarungen mit den Mietern zur Nutzung der Außenflächen getroffen. Als Ergebnis des "Runden Tisches" wurde zwischen den Gastronomen und der Stadt Frankfurt Vereinbarungen entsprechend dem erwähnten Konzept getroffen. Durch das im Aufbau befindliche "Brandschutzbüro für städtische Einrichtungen" der Branddirektion wurde eine "Brandschutzordnung zur Außengastronomie im Bereich der Flächen für die Feuerwehr" erstellt, die diesem Bericht anhängt. Im Zuge der Erstellung des Bauantrages wurden mit den zuständigen Vertretern der Genehmigungsbehörde und des vorbeugenden Brandschutzes alle Sachverhalte erörtert, welche unter anderem in Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept relevant waren. Dazu zählten auch Art und Umfang der Feuerwehrflächen auf dem eigentlichen Projektgrundstück wie auch auf den benachbarten städtischen Grundstücken. Diese Abstimmungen sind in die Bauantragsunterlagen eingeflossen und mit der Baugenehmigung vom 15.12.2017 rechtkräftig geworden. Auf den von der Branddirektion beanspruchten Flächen ist per se keine dauerhafte Nutzung erlaubt. Die Brandschutzordnung macht Vorgaben hinsichtlich der zu verwendeten Möbel, Schirme etc. Details können der angehängten Brandschutzordnung entnommen werden. Ein Bestandteil der Mietverträge, welche die DomRömer GmbH mit den Mietern im Auftrag der Stadt Frankfurt abgeschlossen hat, ist das genehmigte Brandschutzkonzept aus der Baugenehmigung. In diesem ist auf die erforderlichen Flächen der Feuerwehr unter anderem zur Sicherung des 2. Rettungsweges verwiesen. Hierzu wird auf die angehängte Brandschutzordnung und den Bericht B 294 vom 16.08.2021 "Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten Altstadt" verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2019AA 583Außengastronomie in der AltstadtSTVV-Anfrage · AfD
- 18. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 101 WochenBB 374Außengastronomie in der AltstadtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)