Außengastronomie in der Altstadt
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 14.11.2019, A 583
Betreff: Außengastronomie in der Altstadt Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 22.01.2020, 30.07.2020, 23.11.2020 und 27.05.2021 Die FAZ berichtete kürzlich unter der Überschrift "Wirte müssen Gassen räumen" über die Außengastronomie in der Altstadt. Verschiedene Wirte wurden in den vergangenen Wochen von der Branddirektion aufgefordert, die im Außenbereich aufgestellten Tische und Stühle zu räumen. Diese waren von der Mitteilung offensichtlich überrascht, da sie bei Abschluss der Pachtverträge angenommen hatten, auch im Außenbereich bewirten zu können. Dies sei ihnen jedenfalls von der Dom-Römer GmbH zugesichert worden. Wie die FAZ berichtet, gehe aus einem Plan jedoch hervor, dass weite Teile der öffentlichen Flächen im Bereich der Altstadt von der Feuerwehr als Fahrkurven und Aufstellflächen beansprucht werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wurde den Wirten im Bereich der Altstadt Zusagen bezüglich der Nutzung der Außenflächen gemacht bzw. wurden mit diesen entsprechende Vereinbarungen getroffen?
- Falls 1. zutreffend: von wem und in welcher Form erfolgten diese Zusagen bzw. Vereinbarungen?
- Wann wurden durch die Branddirektion bzw. in Absprache mit der Branddirektion diejenigen Flächen festgelegt, die von dieser als Aufstell- bzw. Verkehrsflächen für Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge beansprucht werden?
- Was ist auf den von der Branddirektion gem. 3. beanspruchten Flächen erlaubt bzw. nicht erlaubt (z.B. Aufstellen von Tischen und Stühlen)?
- Wann und in welcher Form wurde die Festlegung der Flächen gem. 3. öffentlich bzw. gegenüber den Pächtern kommuniziert?
- Welche Flächen in der Altstadt wird der Magistrat zukünftig für Wirte als Bereiche für die Außengastronomie freigeben und ggf. mit welchen Auflagen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2019Sie sind hierAA 583Außengastronomie in der AltstadtSTVV-Anfrage · AfD
- 18. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 101 WochenBB 374Außengastronomie in der AltstadtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION