Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 390
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Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 374
Betreff: Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 390 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 2956 - NR 520/18 BFF - Der rechtskräftige Bebauungsplan B 390 "Gewerbegebiete westlich der Mainkurstraße" (Inkrafttreten 21.04.1970) setzt als Art der baulichen Nutzung überwiegend Gewerbegebiet gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Im östlichen Teil des Geltungsbereiches werden zudem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) und Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) festgesetzt. Die Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben sind neben den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Regelungen der Baunutzungsverordnung auf dem Jahr 1962. Die Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 390 "Gewerbegebiete westlich der Mainkurstraße" entsprechen weiterhin den seinerzeit getroffenen Festsetzungen. Der Schwerpunkt der wohnbaulichen Nutzung innerhalb des Plangeltungsbereiches befindet sich im Bereich der festgesetzten Mischgebiete und Allgemeinen Wohngebiete. Dagegen ist der Anteil an reiner Wohnnutzung in den festgesetzten Gewerbegebieten tatsächlich gering und geht in den meisten Fällen bereits auf die Zeit vor der Beschlussfassung des rechtsgültigen Bebauungsplanes B 390 aus dem Jahr 1970 zurück. Die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplanes sieht eine Gliederung des Geltungsbereiches im Verlauf von Westen nach Osten von gewerblichen, gemischtgenutzten und wohnbaulichen Nutzungen vor. Das zugrundeliegende planerische Ziel des B 390 hat weiterhin Bestand und lässt sich vor Ort anhand der ausgeübten Nutzungen ablesen. Eine Aufhebung oder eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist daher einstweilen nicht geboten. Die weitere städtebauliche Entwicklung in dem vorgenannten Bereich wird dennoch weiterhin aufmerksam beobachtet. Sollte zukünftig der Anlass bestehen das Plangebiet aufgrund einer geänderten Ausgangslage hinsichtlich seines Entwicklungspotentials zu untersuchen, wird der Magistrat erneut eine Änderung des Bebauungsplanes prüfen. Im Mittelpunkt einer solchen Prüfung könnten beispielsweise die städtebauliche Beordnung des Einzelhandelergänzungsstandortes Victor-Slotosch-Straße und die Entwicklung eines nutzungsgemischten Stadtquartiers mit einem erhöhten Wohnanteil sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2018NRNR 520Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390STVV-Antrag · BFF
- 16. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 374Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 390Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER