Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390

Vorlagentyp: NRBFF
38 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Mainkurstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Mainkurstraße per E-Mail

Begründung

Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die tatsächlichen Verhältnisse im Geltungsbereich des am 21.04.1970 in Kraft getretenen Bebauungsplanes B390 für das "Gewerbegebiet westlich der Mainkurstraße" im Ortsbezirk 16, Stadtteil Bergen-Enkheim, noch den seinerzeit getroffenen Festsetzungen entsprechen oder ob dieser mittlerweile funktionslos geworden ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, im Rahmen seiner Prüfung und Berichterstattung neben der Möglichkeit einer Aufhebung des Bebauungsplanes B390 alternativ auch die Frage nach der Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens abzuwägen, insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2017 mit der Novellierung des Baurechts neu eingeführte Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Begründung: Durch zwei Bauvoranfragen sowie die hierzu von der Stadt Frankfurt ergangenen positiven Bauvorbescheide für das Grundstück Bessemerstraße 7, welches im Geltungsbereich des BPI. Nr. 390 liegt, ist neben der Diskussion um die zukünftige Nutzung des Grundstücks selbst auch die grundsätzliche Frage nach den tatsächlichen Verhältnissen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgekommen. Bei einer Vorort-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der Geltungsbereichsflächen des Bebauungsplanes stellt sich die Frage, inwieweit dieser mittlerweile funktionslos geworden sein könnte. Zum einen ist die dort als gewerblich ausgewiesene Baufläche mit einer Vielzahl von Wohnnutzungen durchzogen, die keinesfalls unter die in der Baunutzungsverordnung von 1962 unter §8, Absatz 3 geregelte ausnahmsweise Zulässigkeit von Betriebswohnungen fallen. Zum anderen ist auf der im Bebauungsplan B390 als gemischt ausgewiesenen Baufläche die von der Rechtsprechung geforderte Gleichwertigkeit der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe ganz offensichtlich nicht mehr gegeben, da dort aktuell nahezu ausschließlich Wohnnutzungen vorzufinden sind. Im Hinblick auf den hohen Bedarf an Wohnraum in unserer Stadt sowie der Tatsache, dass die im Geltungsbereich des Baubauungsplanes B390 vorzufindenden Gewerbeflächen überwiegend kleinteilig angelegt sind, erscheint eine ernsthafte Überprüfung des Bebauungsplanes - insbesondere auch im Hinblick auf die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" - ernsthaft geboten.

Inhalt

Antrag vom 20.02.2018, NR 520

Betreff: Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die tatsächlichen Verhältnisse im Geltungsbereich des am 21.04.1970 in Kraft getretenen Bebauungsplanes B390 für das "Gewerbegebiet westlich der Mainkurstraße" im Ortsbezirk 16, Stadtteil Bergen-Enkheim, noch den seinerzeit getroffenen Festsetzungen entsprechen oder ob dieser mittlerweile funktionslos geworden ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, im Rahmen seiner Prüfung und Berichterstattung neben der Möglichkeit einer Aufhebung des Bebauungsplanes B390 alternativ auch die Frage nach der Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens abzuwägen, insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2017 mit der Novellierung des Baurechts neu eingeführte Baugebietskategorie "Urbane Gebiete".

Begründung: Durch zwei Bauvoranfragen sowie die hierzu von der Stadt Frankfurt ergangenen positiven Bauvorbescheide für das Grundstück Bessemerstraße 7, welches im Geltungsbereich des BPI. Nr. 390 liegt, ist neben der Diskussion um die zukünftige Nutzung des Grundstücks selbst auch die grundsätzliche Frage nach den tatsächlichen Verhältnissen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgekommen. Bei einer Vorort-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der Geltungsbereichsflächen des Bebauungsplanes stellt sich die Frage, inwieweit dieser mittlerweile funktionslos geworden sein könnte. Zum einen ist die dort als gewerblich ausgewiesene Baufläche mit einer Vielzahl von Wohnnutzungen durchzogen, die keinesfalls unter die in der Baunutzungsverordnung von 1962 unter §8, Absatz 3 geregelte ausnahmsweise Zulässigkeit von Betriebswohnungen fallen. Zum anderen ist auf der im Bebauungsplan B390 als gemischt ausgewiesenen Baufläche die von der Rechtsprechung geforderte Gleichwertigkeit der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe ganz offensichtlich nicht mehr gegeben, da dort aktuell nahezu ausschließlich Wohnnutzungen vorzufinden sind. Im Hinblick auf den hohen Bedarf an Wohnraum in unserer Stadt sowie der Tatsache, dass die im Geltungsbereich des Baubauungsplanes B390 vorzufindenden Gewerbeflächen überwiegend kleinteilig angelegt sind, erscheint eine ernsthafte Überprüfung des Bebauungsplanes - insbesondere auch im Hinblick auf die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" - ernsthaft geboten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2018Sie sind hier
    NRNR 520Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390
    STVV-Antrag · BFF
  2. 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 374Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 390Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 19 · 12.03.2018
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 520 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 20.03.2018
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage NR 520 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 22.03.2018
TO II, TOP 21
Beraten
Die Vorlage NR 520 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARLFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 23 · 13.08.2018
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 520 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen