Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die tatsächlichen Verhältnisse im Geltungsbereich des am 21.04.1970 in Kraft getretenen Bebauungsplanes B390 für das "Gewerbegebiet westlich der Mainkurstraße" im Ortsbezirk 16, Stadtteil Bergen-Enkheim, noch den seinerzeit getroffenen Festsetzungen entsprechen oder ob dieser mittlerweile funktionslos geworden ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, im Rahmen seiner Prüfung und Berichterstattung neben der Möglichkeit einer Aufhebung des Bebauungsplanes B390 alternativ auch die Frage nach der Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens abzuwägen, insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2017 mit der Novellierung des Baurechts neu eingeführte Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Begründung: Durch zwei Bauvoranfragen sowie die hierzu von der Stadt Frankfurt ergangenen positiven Bauvorbescheide für das Grundstück Bessemerstraße 7, welches im Geltungsbereich des BPI. Nr. 390 liegt, ist neben der Diskussion um die zukünftige Nutzung des Grundstücks selbst auch die grundsätzliche Frage nach den tatsächlichen Verhältnissen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgekommen. Bei einer Vorort-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der Geltungsbereichsflächen des Bebauungsplanes stellt sich die Frage, inwieweit dieser mittlerweile funktionslos geworden sein könnte. Zum einen ist die dort als gewerblich ausgewiesene Baufläche mit einer Vielzahl von Wohnnutzungen durchzogen, die keinesfalls unter die in der Baunutzungsverordnung von 1962 unter §8, Absatz 3 geregelte ausnahmsweise Zulässigkeit von Betriebswohnungen fallen. Zum anderen ist auf der im Bebauungsplan B390 als gemischt ausgewiesenen Baufläche die von der Rechtsprechung geforderte Gleichwertigkeit der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe ganz offensichtlich nicht mehr gegeben, da dort aktuell nahezu ausschließlich Wohnnutzungen vorzufinden sind. Im Hinblick auf den hohen Bedarf an Wohnraum in unserer Stadt sowie der Tatsache, dass die im Geltungsbereich des Baubauungsplanes B390 vorzufindenden Gewerbeflächen überwiegend kleinteilig angelegt sind, erscheint eine ernsthafte Überprüfung des Bebauungsplanes - insbesondere auch im Hinblick auf die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" - ernsthaft geboten.
Inhalt
Antrag vom 20.02.2018, NR 520
Betreff: Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.05.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die tatsächlichen Verhältnisse im Geltungsbereich des am 21.04.1970 in Kraft getretenen Bebauungsplanes B390 für das "Gewerbegebiet westlich der Mainkurstraße" im Ortsbezirk 16, Stadtteil Bergen-Enkheim, noch den seinerzeit getroffenen Festsetzungen entsprechen oder ob dieser mittlerweile funktionslos geworden ist. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, im Rahmen seiner Prüfung und Berichterstattung neben der Möglichkeit einer Aufhebung des Bebauungsplanes B390 alternativ auch die Frage nach der Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens abzuwägen, insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2017 mit der Novellierung des Baurechts neu eingeführte Baugebietskategorie "Urbane Gebiete".
Begründung: Durch zwei Bauvoranfragen sowie die hierzu von der Stadt Frankfurt ergangenen positiven Bauvorbescheide für das Grundstück Bessemerstraße 7, welches im Geltungsbereich des BPI. Nr. 390 liegt, ist neben der Diskussion um die zukünftige Nutzung des Grundstücks selbst auch die grundsätzliche Frage nach den tatsächlichen Verhältnissen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgekommen. Bei einer Vorort-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der Geltungsbereichsflächen des Bebauungsplanes stellt sich die Frage, inwieweit dieser mittlerweile funktionslos geworden sein könnte. Zum einen ist die dort als gewerblich ausgewiesene Baufläche mit einer Vielzahl von Wohnnutzungen durchzogen, die keinesfalls unter die in der Baunutzungsverordnung von 1962 unter §8, Absatz 3 geregelte ausnahmsweise Zulässigkeit von Betriebswohnungen fallen. Zum anderen ist auf der im Bebauungsplan B390 als gemischt ausgewiesenen Baufläche die von der Rechtsprechung geforderte Gleichwertigkeit der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe ganz offensichtlich nicht mehr gegeben, da dort aktuell nahezu ausschließlich Wohnnutzungen vorzufinden sind. Im Hinblick auf den hohen Bedarf an Wohnraum in unserer Stadt sowie der Tatsache, dass die im Geltungsbereich des Baubauungsplanes B390 vorzufindenden Gewerbeflächen überwiegend kleinteilig angelegt sind, erscheint eine ernsthafte Überprüfung des Bebauungsplanes - insbesondere auch im Hinblick auf die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" - ernsthaft geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2018Sie sind hierNRNR 520Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B390STVV-Antrag · BFF
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 374Tatsächliche Verhältnisse im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 390Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER