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Unabhängige Meldestelle für die Stadtpolizei

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle für die Stadtpolizei vor, um vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechende Vorgaben umzusetzen. Dies soll eine zentrale Anlaufstelle für Hinweise über Missstände bieten, die eine Verbesserung der Transparenz und Accountability der Stadtverwaltung gewährleistet.

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Thema Sicherheit verfolgen

Bericht

Der Magistrat handelte vorausschauend und ressourcenbewusst, in dem er die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) schon vor dessen Inkraftsetzung umsetzte und am 15.01.2023 eine unabhängige Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz einrichtete.

Die interne Meldestelle für Hinweisgebende richtet sich an alle Mitarbeitende der Stadtverwaltung Frankfurt am Main (Ämter, Referate, Stabsstellen, Dezernatsbüros und städtische Eigenbetriebe) sowie an alle Personen, die in beruflicher Beziehung zur Stadt Frankfurt Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (z.B. Lieferant:innen der Stadtverwaltung Frankfurt).

Die Meldestelle nimmt offene und anonyme Hinweise per Telefon, E-Mail, Brief oder in einem persönlichen Gespräch entgegen.

Erfasst werden: - Handlungen oder Unterlassungen, die strafbar sind, - Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, - sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Die vorhandene Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz bietet Hinweisgebenden als zentrale Anlaufstelle eine einfache, niedrigschwellige Kontaktaufnahme.

Die Implementierung zusätzlicher Meldestellen und Meldekanäle an unterschiedlichen Orten hält der Magistrat für kontraproduktiv. Die Zielsetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes würden damit entkräftet und der innerstädtische Abstimmungsaufwand erhöht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2023NRNR 690Unabhängige Meldestelle für die StadtpolizeiSTVV-Antrag · FRAKTION
  2. 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 373Unabhängige Meldestelle für die Stadtpolizei
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Beratungsverlauf1 Beratung
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Sitzung 21 · 30.10.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 373 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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