Stand der Erfüllung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans in der Dienststelle Branddirektion
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über den Stand der Erfüllung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans in der Branddirektion. Es wird festgestellt, dass die geforderte Frauenquote aufgrund fehlender Bewerberinnen nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung zu fördern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBericht
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.11.2018, § 3363, den Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Branddirektion auf der Basis der zum 30.09.2018 erhobenen Daten beschlossen und für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2024 aufgestellt.
Gemäß § 7 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) erfolgt alle drei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen zur Frauenförderung. Die vorliegende Berichtserstattung umfasst den Zeitraum vom 30.09.2018 bis 30.09.2021.
Die nach dem HGlG geforderte Quote, nach der in Bereichen, in denen Frauen unterpräsentiert sind, mehr als die Hälfte der zu besetzenden Personalstellen zur Besetzung durch Frauen vorzusehen sind, ist aufgrund fehlender Bewerberinnen nicht erreichbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2018MM 198Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20. Dezember 2015 hier: Aufstellung einMagistratsvortrag
- 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 203 WochenBB 370Stand der Erfüllung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans in der Dienststelle BranddirektionMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)