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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20. Dezember 2015 hier: Aufstellung ein

Vorlagentyp: M
203 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 198

Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20. Dezember 2015 hier: Aufstellung eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans für die Branddirektion Frankfurt am Main Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 05.11.2018

  1. Der nach §§ 5 ff. HGlG aufzustellende Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Dienststelle Branddirektion Frankfurt am Main wird in der Fassung des beigefügten Entwurfs einschließlich seiner Anlagen 1 - 7 beschlossen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten der Branddirektion nach § 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HGlG und des örtlichen Personalrats nach § 77 Abs. 3 HPVG gewahrt wurden.
  3. Der Magistrat (Dezernat IX - Branddirektion) wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere den Frauenförder- und Gleichstellungsplan in der Dienststelle bekannt zu machen und der Stadtverordnetenversammlung nach drei Jahren über den Umsetzungsstand zu berichten (§ 7 Abs. 7 HGlG). Begründung: A. Zielsetzung Nach § 5 Abs. 1 S. 1 HGlG ist für jede Dienststelle ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Für jede Gemeinde wird mindestens ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufgestellt (§ 5 Abs. 3 S. 1 HGlG). Nach Magistratsbeschluss vom 05.12.2007 und Organisationsverfügung der Oberbürgermeisterin vom 22.01.2008 ist die Branddirektion aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eigenständige gleichberechtigungsgesetzliche Dienststelle i. S. d. HGlG. Sie fällt damit nicht in den Geltungsbereich des für die Kämmereiverwaltung aufgestellten Frauenförder- und Gleichstellungsplans. Der letzte Frauenförderplan der Branddirektion lief am 30.06.2015 aus. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 HGlG besteht der Frauenförder- und Gleichstellungsplan mindestens aus 1. einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur, 2. einer Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes zu besetzenden Personalstellen und möglichen Beförderungen, 3. verbindlichen Zielvorgaben für jeweils drei Jahre in Prozent bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellungen und Beförderungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
  4. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen, soweit dies erforderlich ist, um einen dem Gleichberechtigungsgrundsatz widersprechenden Zustand zu beseitigen, und 5. konkreten Maßnahmen der geschlechtergerechten Personalentwicklung. Das Nähere ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf. B. Alternativen Keine. C. Lösung Für die gleichberechtigungsgesetzliche Dienststelle Branddirektion Frankfurt am Main wird ein Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach den Vorgaben der §§ 5 ff. aufgestellt. Die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten der Branddirektion nach § 17 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HGlG und des örtlichen Personalrats nach § 77 Abs. 3 HPVG wurden gewahrt. D. Kosten Die Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Anlage 1-7_zum_Frauenfoerder-_und_Gleichstellungsplan (ca. 150 KB) Anlage _Entwurf_Frauenfoerder-_Gleichbehandlungsplan (ca. 286 KB) Bericht des Magistrats vom 26.09.2022, B 370 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 07.11.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2018Sie sind hier
    MM 198Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) vom 20. Dezember 2015 hier: Aufstellung ein
    Magistratsvortrag
  2. 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 203 WochenBB 370Stand der Erfüllung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans in der Dienststelle BranddirektionMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 06.11.2018
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)

Ältestenausschusses
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO I, TOP 5
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 198 auf die Tagesordnung II der 28. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage M 198 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 08.11.2018
TO II, TOP 61
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 198 auf die Tagesordnung II der 28. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Enthaltung:
BFF
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)

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