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Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-Schule

Vorlagentyp: B
103 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.06.2010, B 366

Betreff: Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7804 - NR 1566 CDU - Zwischenbericht:

  1. Die Ludwig-Erhard-Schule hat zwischenzeitlich den Sporthallenbedarf für das kommende Schuljahr dargelegt. Für den zusätzlichen Bedarf an Sportstunden können grundsätzlich die Einrichtungen des Sportzentrums genutzt werden. Ein Angebot des Vereins liegt vor und wird derzeit geprüft. Verhandlungen für eine Anmietung werden seitens des Schulträgers gegebenenfalls aufgenommen.
  2. Die Schulturnhalle der Ludwig-Erhard-Schule wird vorerst nicht abgerissen und ersetzt. Die Halle ist funktionsfähig und bleibt bis auf weiteres für den Schulsport erhalten. Der Umfang einer Schulerweiterung steht in Abhängigkeit zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes "Berufliche Schulen". Eine abschließende Entscheidung hierzu steht noch aus.
  3. Kosten für die jeweiligen Maßnahmen sind noch nicht ermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2009NRNR 1566Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-SchuleSTVV-Antrag · CDU
  2. 11. Juni 2010Sie sind hier
    BB 366Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-Schule
    Magistratsbericht
  3. 5. November 2010BB 674Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-SchuleMagistratsbericht
  4. 8. April 2011BB 190Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-SchuleMagistratsbericht
  5. 2. September 2011Antwort des Magistrats · nach 103 WochenBB 346Sportunterricht für die Ludwig-Erhard-SchuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 48 · 16.08.2010
TO II, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 366 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 45 · 17.08.2010
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 366 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 44 · 20.09.2010
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 366 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 48 · 14.02.2011
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 674) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 8657,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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