Antrag Nr. 1 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (3) SGB VIII zum Haushalt 2024/2025
Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss beantragt eine Erhöhung des Mittelverteilers für die Jahre 2024 und 2025, um die Preis- und Tarifentwicklung der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen. Dies soll sicherstellen, dass die geförderten Einrichtungen und Maßnahmen weiterhin adäquat finanziert werden.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Jugendhilfeausschuss - Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 11.07.2024, § 4994, stehen dem Jugendhilfeausschuss (JHA) für die Aufstellung des Mittelverteilers 2024 insgesamt 48.103.102 € zur Verfügung. Gegenüber dem Mittelverteiler 2023 entspricht dies einem Aufwuchs von 5.610.314 €. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ein weiterer Aufwuchs in Höhe von 1.443.093 € durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Wie im JHA-Beschluss vom 13.05.2024, und dem Beschlusstext zu E 484/24 ausgeführt, werden mit diesem Aufwuchs die Preis- und Tarifentwicklung der letzten 10 Jahre abgebildet sowie mit der Dynamisierung folgende Preis- und Tarifentwicklung aufgefangen. Die grundsätzliche Aufteilung des Aufwuchses auf die verschiedenen Förderbereiche in Zuständigkeit des JHAs sowie die Verteilung auf die einzelnen geförderten Einrichtungen und Maßnahmen entscheidet und beschließt der JHA im Rahmen des Mittelverteilers. Hier werden auch die Erziehungsberatungsstellen mitgedacht. Sämtliche Entscheidungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Landes Hessen zur Haushaltsaufstellung der Stadt Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2024EE 477Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und SozialamtesEtatantrag · fraktionsunabhängig
- 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 364Antrag Nr. 1 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (3) SGB VIII zum Haushalt 2024/2025Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.