Arbeiten im Garten des Oberbürgermeisters durch das Grünflächenamt
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 362
Betreff: Arbeiten im Garten des Oberbürgermeisters durch das Grünflächenamt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4159 - A 398/18 FDP - Im Jahr 1965 wurde die Liegenschaft Nansenring 31 in Frankfurt am Main durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als Dienstwohnung für den amtierende/-n Oberbürgermeister/-in erworben. Diese dienstliche Liegenschaft wurde entsprechend durch städtische Gärtner/-innen gepflegt. Nachdem die Liegenschaft für die amtierenden Oberbürgermeister/-innen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden konnte und die Privatwohnsitze von den Amtsinhaber/-innen im Interesse der Stadt Frankfurt zu Repräsentationszwecken bereit gestellt wurden, beschloss der Magistrat im Jahr 1995, dass analog zu den Regelungen der Dienstwohnung im Nansenring 31 weiter verfahren wird. Die Gartenpflege des Grundstückes am Wohnsitz der/des amtierenden Oberbürgermeisters/-in sollte aus Sicherheitsgründen von besonders vertrauenswürdigen Personen ausgeführt werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Einsatz von städtischem Personal. Daher gibt es vor Pflegebeginn einer neuen Liegenschaft auch eine Abstimmung zwischen Polizei, Feuerwehr und dem beauftragten Grünflächenamt. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu Punkt 1: Die ersten Pflegearbeiten im Garten des amtierenden Oberbürgermeisters fanden gemäß Pflegerapport am 12. August 2013 statt. Alle Pflegetermine wurden mit Rapporten dokumentiert. Der Garten wurde bislang durchschnittlich dreimal pro Jahr vom Grünflächenamt gepflegt. Zu Punkt 2: Die Rechnungen wurden zum Jahresende erstellt. Die Höhe der Rechnungen variiert wie folgt: 2013: 646,57 € 2014: 763,05 € 2015: 459,88 € 2016: 482,53 € 2017: 425,38 €
Die Abrechnung erfolgte jeweils auf Basis der aktuellen Tariflöhne. Zu Punkt 3: Neben einem Magistratsbeschluss aus 1995 "Repräsentations- und Verwaltungsfunktionen in den Privaträumen der Oberbürgermeisterin", dienten Magistratsbeschlüsse aus den Jahren 1972, 1978, 1986 und 1992 als Grundlage für die Arbeiten auf den Anwesen amtierender Oberbürgermeister/-innen. Zu Punkt 4: Die Rechnung wird für durchgeführte Leistungen aus der Produktgruppe 22.09 im städtischen Haushalt und somit im hoheitlichen Teil des Amtes erstellt. Hier wird keine Umsatzsteuer erhoben. Zu Punkt 5: Der Oberbürgermeister nutzt sein Anwesen in unregelmäßigen Abständen zu Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Frankfurt am Main. Beispielhaft wäre hier eine kleine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu nennen, die im Rahmen eines Austauschprogrammes in der Stadt waren und vom Oberbürgermeister eingeladen wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2018AA 398Arbeiten im Garten des Oberbürgermeisters durch das GrünflächenamtSTVV-Anfrage · FDP
- 20. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 362Arbeiten im Garten des Oberbürgermeisters durch das GrünflächenamtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)