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Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. (Unterliederbach-Ost Engelsruhe)

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 359

Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (Unterliederbach-Ost Engelsruhe) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9308 Ziffer 2. - OA 1246/11 OBR 6 - Dem Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241, hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 27.01.2011, § 9308, zugestimmt. Ziff. 3 dieses Magistratsvortrages sagt aus: "Der Magistrat wird beauftragt, die quartiersbezogene Stadtteilentwicklung gemäß den Inhalten des Nachhaltigkeitskonzeptes nach Anlage 1 fortzuführen. Im Anschluss an die Versteti-gungsphase wird für 2 weitere Jahre eine begleitende Nachsorge im Rahmen des Programms .Aktive Nachbarschaften' insbesondere im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geprüft werden. Ziel ist es, bestehendes Engagement zu festigen und im Sinne der Integration in den Gesamtstadtteil Unterliederbach auszubauen und zu fördern." Im Rahmen der Umsetzung des Bund-Länder-Programms "Stadtteile mit besonderem Ent-wicklungsbedarf - die soziale Stadt" wurden entscheidende Schritte zur städtebaulichen, sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Stabilisierung in der "Engelsruhe" getan. Es konnte jedoch festgestellt werden, dass das Quartier trotz der erreichten positiven Gebietsentwicklung, auch langfristig einer weiteren Unterstützung von Außen bedarf. Die Stadt Frankfurt am Main, die das Quartier über die Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen bereits über die Vorläuferförderprogramme "3. System und Beschäftigung" und "Einfache Stadterneuerung" seit 1998 unterstützt, sieht sich auch weiterhin in der Verantwortung, den begonnenen und andauernden Prozess der Stabilisierung nach der befristeten Laufzeit des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" zu fördern. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt eine fortgesetzte Verbesserung der Wohn- und Le-bensbedingungen im Stadtteil Unterliederbach Ost "Engelsruhe" und betrachtet dieses Ziel als gesamtstädtisches Anliegen. Die Programmphilosophie der Sozialen Stadt im Sinne eines integrierten Stadtentwicklungsprozesses auf sozialer, ökonomischer und städtebaulicher Ebene soll fortgesetzt werden. Diese Absichtserklärung ist Bestandteil des durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nachhaltigkeitskonzeptes, das Grundlage für die Beantragung der Fördermittel für die aktiven Förderjahre 2008/2009 war. Die Inhalte dieses Nachhaltigkeitskonzeptes sind Grundlage für die Höhe der bewilligten Fördermittel im Zuwendungsbescheid des Landes. Der Magistrat beabsichtigt, dass ein behutsamer Einstieg des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft bereits im Jahr 2012 erfolgt, damit bei den vor Ort vorhandenen Akteuren eine Vertrauensbasis geschaffen werden kann. Eine Übergabe vom Quartiersmanagement des Bund-Länder-Programms an das Quartiersmanagement des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft im Jahr 2013 muss ohne einen Einbruch des Engagements auf der wichtigen örtlichen Akteursebene erfolgen. Für die notwendige Finanzierung dieses Vorhabens wird der Magistrat eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Dezember 2010MM 241Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Soziale Stadt Unterliederbach-Ost .Engelsruhe. - NachhaltigkeitskonzeptMagistratsvortrag
  2. 7. Januar 2011OFOF 1683/6Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt.Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 10. Januar 2011OAOA 1246Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241Anregung
  4. 12. September 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 Wochen
    BB 359Bund-Länder-Programm .Soziale Stadt. (Unterliederbach-Ost Engelsruhe)
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 359 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 5 · 05.12.2011
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 359 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 08.12.2011
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 359 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

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