Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des Mainufers
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 352
Betreff: Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des Mainufers Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 644 - K 11/16 - Der Magistrat ist bestrebt, eine nachhaltig befriedigende Lösung für den auch von Touristinnen und Touristen stark frequentierten Bereich des Mainufers zu finden und beabsichtigt, konzeptionelle Planungen für öffentlich zugängliche sanitäre Anlagen am Mainufer voranzutreiben . In diesem Zusammenhang wurde seitens des Magistrats bereits eine Liste mit potentiellen Toilettenstandorten am Mainufer erarbeitet. Derzeit wird untersucht, welcher dieser Standorte sich unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und baurechtlichen Bestimmungen grundsätzlich eignen könnte, wo weitere öffentliche Toiletten sinnvoll und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zur Verfügung gestellt werden könnten. Nicht nur aufgrund der Hochwassergefahr ist es jedoch diffizil, geeignete Örtlichkeiten für die Errichtung von feststehenden Toilettenanlagen am denkmalgeschützten Mainufer zu finden. Der Magistrat prüft daher auch den Einsatz mobiler System-WC-Lösungen an hochwassergefährdeten Standorten sowie vertragliche Vereinbarungen mit gastronomischen Einrichtungen im Bereich des Mainufers über die Zurverfügungstellung von WC-Anlagen als Vertragstoiletten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2016KK 11Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des MainufersKAV-Anregung
- 27. Oktober 2017Sie sind hierBB 352Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des MainufersMagistratsbericht
- 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 125Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des MainufersMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)