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Westliche Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: B
30 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 351

Betreff: Westliche Offenbacher Landstraße Vorgang: A 257/12 FDP Zu 1.: Die Abstimmung der beteiligten Fachstellen über die Entwurfsplanung wurde inzwischen abgeschlossen. Eine Vorstellung der Planung wird für eine der nächsten Ortsbeirats-sitzungen angestrebt.

Zu 2. und 3. : Unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen sieht die Planung einen barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen Balduinstraße und Bleiweißstraße (in einer vom Bestand abweichenden Lage), eine durchgängige Radverkehrsführung auf Radwegen in den Haltestellenbereichen sowie auf Schutzstreifen zur Sicherung des Mischverkehrs auf der Fahrbahn im übrigen Streckenverlauf vor. In die Umgestaltung einbezogen sind der Engstellenbereich zwischen Bleiweißstraße und Hoffeldstraße mit überwiegend breiteren Gehwegen sowie der südliche Seitenraum bis zum Bestandsanschluss am Buchrainplatz.

Zu 4.: Stellplätze in Längs- oder Schrägaufstellung sind überall dort vorgesehen, wo es die verfügbare Fläche unter angemessener Berücksichtigung auch anderer Nutzungsansprüche an den Straßenraum zulässt.

Zu 5.: Nein.

Zu 6.: Entfällt (siehe Antwort zu Frage 5).

Zu 7.: Wie bereits zu Frage 5 angemerkt, können die dort angeführten Kostensteigerungen nicht bestätig werden. Maßgebliche Gründe für Kostensteigerungen beruhen u.a. auf den auf Basis der Vorplanung festgestellten notwendigen Verlegungen von Trassen, Gleisen und Fahrleitungen sowie dem Umfang des einzurichtenden Schienenersatzverkehrs. Vor diesem Hintergrund wurden die Planungen mit dem Ziel fortgesetzt, in vertretbarem Kostenrahmen eine anforderungsgerechte Umgestaltung des westlichen Teils der Offenbacher Landstraße zu erreichen.

Zu 8.: Der Magistrat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Berichte B 139 vom 05.03.2010 und B 536 vom 20.08.2010 zum Antrag der Fragestellerin NR 1592 vom 08.10.2009. Danach erachtete auch der Ortsbeirat eine Zurückstellung der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße vor dem Hintergrund der Sanierung des Buchrainplatzes aus verkehrlichen Gründen für nachvollziehbar. Darüber hinaus standen der Realisierung der ursprünglichen Vorplanung mit grundhafter Sanierung und zahlreichen Baumstandorten und Trassenverlegungen - wie bereits in der Antwort zu Frage 7 angemerkt -, bisher auch ungeklärte Fragen des Bauablaufs hinsichtlich der Erreichbarkeit angrenzender Liegenschaften und des Schienenersatzverkehrs während der Bauzeit entgegen.

Zu 9.: In die Planung unterschiedlicher Varianten sind Beiträge mehrerer Dezernate, städtischer Gesellschaften und beauftragter Ingenieurbüros sowie eigene Planungsleistungen städtischer Ämter eingeflossen. Gesamtkosten hierfür können nicht benannt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Dezember 2012AA 257Westliche Offenbacher LandstraßeSTVV-Anfrage · FDP
  2. 28. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    BB 351Westliche Offenbacher Landstraße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 23 · 29.08.2013
TO I, TOP 69
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 23 · 01.10.2013
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Piraten (= Kenntnis)

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