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Grenzen der Religionsfreiheit?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2014, B 349

Betreff: Grenzen der Religionsfreiheit? Vorgang: A 615/14 RÖMER

  1. Wie plant der Magistrat konkret "entschieden gegen Salafismus" vorzugehen? Der Magistrat beabsichtigt ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Stellen. Hierzu wird seit November 2013 vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten ein Ämternetzwerk aus Kommunal- und Landesbehörden koordiniert, an dem das Jugend- und Sozialamt, das Stadtschulamt, der Präventionsrat, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main, das Polizeipräsidium Frankfurt, das Hessische Kompetenzzentrum gegen Extremismus sowie das hessische Landesamt für Verfassungsschutz mitwirken.
  2. Wie definiert der Magistrat den Begriff "Salafismus" bzw. "Salafisten" angesichts der widersprüchlichen Angaben in der Literatur? In der öffentlichen Diskussion werden in der Regel Mitglieder extremistisch-gewaltbereiter islamischer Gruppen als "Salafisten" bezeichnet. Der Salafismus ist eine auf das
  3. Jahrhundert zurückgehende theologische Richtung im Islam. Er deckt inzwischen ein breites Spektrum ab von streng gläubigen konservativen Muslimen über Muslime, die gewaltfrei ein islamisches Staatssystem ("Gottesstaat") anstreben bis hin zu terroristischen Organisationen, die die Idee von einer gewaltsamen Errichtung eines Kalifats mit ihrer Islamauslegung rechtfertigen. Für weitere Informationen und Hintergründe verweist der Magistrat auf die einschlägige Fachliteratur.
  4. Wie bzw. woran beabsichtigt der Magistrat konkret, die "Salafisten" zu erkennen, gegen die er entschieden vorgehen möchte? Anhand öffentlicher Meinungsäußerungen. Hinweise zu Auffälligkeiten in Radikalisierungsprozessen gibt ein vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten herausgegebenes Informationsheft zum 'Umgang mit radikalisierten Jugendlichen'.
  5. Wie definiert der Magistrat die Grenze, die nach seinen Ausführungen "mit den jüngsten Ereignissen . . überschritten" ist? Die Grenze wird dort überschritten, wo Äußerungen oder Verhalten nach Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht mehr durch Religions-und Weltanschauungsfreiheit geschützt werden. Dies erfordert in der Regel eine Einzelfallprüfung.
  6. Teilt der Magistrat die Auffassung des FAZ-Kommentators, dass es beunruhigend sei, "welchen Geländegewinn der Islamismus in den vergangenen Wochen in Frankfurt verzeichnen konnte" und "wie leicht es radikalen Muslimen fällt, die offene Gesellschaft dazu zu bringen, eben noch 6. allgemein zugängliche Räume der Kommunikation stillschweigend zu schließen"? Der Magistrat beobachtet mit Sorge, dass der extremistische, gewaltbereite Salafismus insbesondere auf Jugendliche eine große Faszination ausübt.
  7. Falls 5. zutreffend: welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um eine Wiederholung ähnlicher Ereignisse sicher auszuschließen? Siehe Antwort auf Frage 1.
  8. Auf welche Weise plant der Magistrat, "deutlicher aufzuklären und gemeinsam mit muslimischen Gemeinden gegen extremistische Strömungen vorzugehen"? Über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten und das von ihm koordinierte Ämternetzwerk befindet sich der Magistrat im Gespräch mit muslimischen Gemeinden und Verbänden. Es ist Ziel der Stadtpolitik, die Gemeinden in ihrer Jugendarbeit zu stärken, aber auch vor islamfeindlichen Äußerungen zu schützen.
  9. Wer soll Adressat der unter 7. angeführten Aufklärung sein? Die Öffentlichkeit. Wichtig erscheint dem Magistrat dabei eine Aufklärung darüber, wie vielfältig islamisches Leben in Frankfurt ist und dass die gewaltbereite salafistische Gruppe eine sehr geringe Minderheit bildet.
  10. Betrifft das von der Integrationsdezernentin angekündigte entschiedene Entgegentreten gegenüber "extremistischen oder fundamentalistischen Tendenzen" ausschließlich den Salafismus? Nein.
  11. Falls 9. zutreffend: wie begründet der Magistrat die Beschränkung auf eine bestimmte Untergruppe des Islam angesichts der gebotenen Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften? Siehe Antwort auf Frage 9.
  12. Falls 9. unzutreffend: welchen fundamentalistischen Tendenzen des Islam oder anderer Religionsgemeinschaften beabsichtigt der Magistrat ebenfalls entschieden entgegenzutreten? Siehe Antwort auf Frage 9.
  13. Was konkret soll die vom Magistrat angekündigte "geeignete Schulung für Mitarbeiter von Jugendeinrichtungen" beinhalten? Die vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten koordinierten Schulungen beinhalten Wissensvermittlung über Islam, Muslime in Deutschland, den Salafismus als Jugendbewegung und als extremistisch-gewaltbereite Strömung. Sie beinhalten ferner die Reflexion eigener Erfahrungen und Meinungen. Den Schwerpunkt bildet der pädagogische Umgang mit sich radikalisierenden Jugendlichen und ihrem Umfeld. Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine längerfristige Aufgabe.
  14. Was konkret soll die nach Angaben des Magistrats in Arbeit befindliche "einschlägige Materialiensammlung" konkret enthalten? Das unter 3. genannte Faltblatt erläutert prägnant Zusammenhänge, gibt Tipps und informiert über zentrale Informationen und Anlaufstellen. Den Teilnehmenden der genannten Schulungen wird umfangreiches Material für die pädagogische Arbeit zur Verfügung gestellt.
  15. Sieht der Magistrat in den zahlreichen Sonderregelungen für einzelne Religionsgemeinschaften mit Ausnahmen von allgemeingültigen Gesetzen eine Ermutigung für Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften, ebenso Sonderrechte einzufordern - etwa ein Verbot, religiöse Schriften in Kunstwerke zu inkorporieren? Für die Haltung und das Vorgehen des Magistrats verbindlich sind die Rechtsgrundlagen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Grundrechtsartikeln im Grundgesetz. Im Einzelfall steht der Rechtsweg offen. Die weitere Meinungsbildung erfolgt in der gesell-schaftlichen Debatte.
  16. Sieht der Magistrat für die Stadt Frankfurt als internationale und multikulturelle Metropole nicht die Notwendigkeit des gegenseitigen interkulturellen Verständnisses und der Rücksichtnahme, die auch eine Einschränkung der Kunstfreiheit bedeuten kann? Siehe Antwort auf Frage 14.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2014AA 615Grenzen der Religionsfreiheit?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 12. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 349Grenzen der Religionsfreiheit?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 21 · 29.09.2014
TO II, TOP 113
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 33 · 06.10.2014
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinkeFreie WählerRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Kenntnis)Elf Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ELF Piraten (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 33 · 13.10.2014
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage B 349 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 23 · 14.10.2014
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 14.10.2014
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 349 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

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