Städtische Bons - gesundheitlich unbedenklich und recycelbar
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die bisherigen weißen Thermopapier-Bons durch gesundheitlich unbedenkliches und recycelbares blaues Thermopapier zu ersetzen. Dies soll die Umweltbelastung reduzieren und die Gesundheit der Bürger schützen. Die Umstellung wird von vielen städtischen Ämtern und Betrieben positiv aufgenommen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBericht
Grundsätzlich gilt das blaue Thermopapier im Gegensatz zu weißem Thermopapier als vollkommen unbedenklich.
Ein Kritikpunkt an weißen Kassenzetteln war lange die Chemikalie Bisphenol A (BPA), die als sogenannter Farbentwickler dafür sorgte, dass überhaupt Schrift auf den Bons zu sehen war. Seit Anfang 2020 ist BPA auf Thermopapieren wie Kassenzetteln zwar verboten, wurde aber auch noch Monate später in weißen Kassenbons nachgewiesen, die sich noch im Umlauf befanden. Bisphenol A gehört zu den hormonell wirksamen Schadstoffen, die sich bereits in kleinen Mengen negativ auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirken.
Seit dem BPA-Verbot für Thermopapiere wird in Kassenzetteln inzwischen die verwandte Chemikalie Bisphenol S (BPS) als Farbentwickler eingesetzt, die ebenfalls zur Gruppe der Bisphenole gehört. Die Risiken von BPS sind noch nicht abschließend geklärt.
Blaue Kassenzettel sind standardmäßig frei von BPA und BPS und damit von potentiell hormonell wirksamen Stoffen. Die blauen Bons können deshalb auch bedenkenlos mit trockenen, feuchten und fettenden Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Die blaugrauen Zettel bestehen aus drei Schichten: normalem Papier, einer schwarzen Pigmentschicht und einer Polymerschicht, die das Papier blau aussehen lässt. Durch Hitze wird die oberste Schicht transparent und die darunterliegende schwarze Schicht sichtbar. Die Schrift auf den blauen Bons wird damit auf eine andere Weise erzeugt als bei den weißen Kassenzetteln, weshalb blaue Kassenbons auch keine Farbentwickler (wie Bisphenol A oder Bisphenol S) mehr enthalten.
Während weiße Kassenzettel aufgrund der enthaltenen Stoffe in den Restmüll gehören (wo sie in aller Regel verbrannt werden), galt für blaue Kassenbons lange, dass sie bedenkenlos ins Altpapier gegeben werden können. Dies wird allerdings inzwischen strittig diskutiert. Der Grund: Die schwarze Farbschicht auf den Bons löse sich beim Recycling zu einer dunklen Brühe auf, die die Papierfasern grau färbe. Das wiederum führe dazu, dass das - nun "schmutziger" aussehende - recycelte Papier später auf dem Markt nicht so gut angenommen würde, was nicht im Sinne eines funktionierenden Recyclings sein könne. Der Hersteller der blauen Bons hält dagegen an der Einschätzung fest, dass die blauen Kassenzettel dem Altpapierkreislauf zugeführt werden dürfen.
Inzwischen hat das Umweltbundesamt (UBA) Stellung bezogen: "Farbentwicklerfreie Thermopapiere bewertet das UBA besonders positiv. Sowohl das eingesetzte Schwarzpigment als auch das Beschichtungspolymer sind Stoffe, die [...] voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben". Das Schwarzpigment lasse sich allerdings noch nicht gut im Papierrecycling entfernen und verfärbe das Papier dunkel, wenn die Entsorgung in größeren Mengen stattfinde. Kleinere Mengen können bedenkenlos im Altpapier recycelt werden.
Der Magistrat begrüßt den Vorstoß, die bisherigen weißen Thermopapier-Bons durch gesundheitlich unbedenkliches und recycelbares blaues Thermopapier zu ersetzen und unterstützt die Verwendung von Bons aus blauem Thermopapier.
Viele Ämter, Eigenbetriebe und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung stehen der Umstellung grundsätzlich positiv gegenüber und setzen die Verwendung, sofern es ihnen möglich ist, bereits um (bspw.in den Bereichen Lagerlogistik und Kantinen). Dabei werden vorhandene oder bereits bestellte Kontingente an weißem Thermopapier jedoch zunächst aufgebraucht.
Es gibt allerdings Bereiche, in denen die Verwendung des blauen Thermopapiers erst geprüft werden muss oder leider nicht möglich ist. Beispielsweise betrifft dies einige der Kassenautomaten. Diese können das blaue Papier nicht verarbeiten, da es für die verbauten Drucker nicht geeignet ist. Die dazu notwendigen mechanischen und softwaretechnischen Anpassungen sind so umfangreich, dass dies als unwirtschaftlich angesehen wird. Ähnliches gilt für Parkscheinautomaten, wobei hier die Schwierigkeit in den Witterungsbedingungen liegt. Im Gegensatz zum Einsatz von blauem Thermopapier im Einzelhandel, sind diese weder von Herstellern von Parkscheinautomaten noch vom Druckerhersteller für den Einsatz freigegeben. Vor allem die starken Temperaturschwankungen und die hohe Luftfeuchtigkeit im Automaten sowie zusätzlich verstärkte UV-Einstrahlung bei Ablage des Parkscheins im Fahrzeuginneren machen das blaue Thermopapier für diesen Zweck unbrauchbar. Das blaue Thermopapier ist für darüber hinaus in einigen weiteren Bereichen nicht nutzbar. So färbt bspw. jedes Knicken oder Knittern das Papier schwarz, was die Lesbarkeit der Schrift beeinträchtigt und aufgedruckte QR-Codes können schlechter gelesen werden.
Generell ist die Menge des genutzten Papiers in den letzten Jahren, zum Beispiel durch den Einsatz von Kennzeichenerkennung und digitalen Bezahlmöglichkeiten, kontinuierlich zurückgegangen. Dieser Trend wird auch weiterhin erwartet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022NRNR 424Städtische Bons - gesundheitlich unbedenklich und recycelbarSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 13. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 117 WochenBB 348Städtische Bons - gesundheitlich unbedenklich und recycelbarMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)