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Neuer Stadtteil

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 348

Betreff: Neuer Stadtteil Vorgang: A 231/17 AfD Zu 1.: Am 14.11.1991 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die GrünGürtel Verfassung, in der unter anderem die Flächen des GrünGürtels festgelegt wurden. 1994 wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt die Landschaftsschutzverordnung "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main" in ihrer ersten Fassung erlassen. In der Landschaftsschutzverordnung wurden die Flächen des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen GrünGürtels sowie weitere Grünzüge unter Schutz gestellt. Im Koalitionsvertrag von CDU-, SPD- und GRÜNEN-Fraktion wurde beschlossen, dass der Grüngürtel vor Bebauung geschützt werden soll. Alle Planungen für den neuen Stadtteil liegen außerhalb des GrünGürtels.

Zu 2. und 3.: Grundsätzlich wird nur dann ein Eingriff in den GrünGürtel erwogen, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. In Abwägung mit anderen Belangen und Interessen werden jeder Eingriff und gegebenenfalls erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sorgfältig geprüft. Werden Bebauungspläne für die Entwicklung eines Gebietes im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main" aufgestellt, ist vorher die Entlassung der beplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Die abschließende Entscheidung über eine Bebauung trifft die Stadtverordnetenversammlung, da jeder Bebauungsplan von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss, um rechtsverbindlich zu werden.

Zu 4.: Die Erschließung des Gebiets durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Individualverkehr (IV) wird noch geprüft. Es bestehen gute Voraussetzungen, das Gebiet durch die geplante Regionaltangente West, eine Verlängerung der U 6 sowie die bestehende S-Bahn-Strecke der S 5 mit dem ÖPNV zu erschließen.

Zu 5.: und 6.: Die Bürgermeister von Oberursel und Steinbach wurden vor Veröffentlichung der Pläne in Gesprächen informiert. Die Nachbargemeinden wurden und werden auch in die weiteren Abstimmungen intensiv eingebunden. (Die ersten öffentlichen Informationsveranstaltungen fanden am 29.08.2017 in Oberursel, am 16.09.2017 in Steinbach und am 27.09.2017 in der Nordweststadt statt)

Zu 7.: Um ausreichend Wohnraum zu schaffen, nutzt die Stadt Frankfurt alle möglichen und verträglichen Potenziale. Diese liegen bisher in der kleinteiligen Innenentwicklung, der Nachverdichtung von Wohnsiedlungen und der Umnutzung anderer Flächen zu Wohnbauflächen sowie in den Wohnbaupotenzialen des Wohnbaulandentwicklungsprogramms. Diese Potenziale reichen aber erkennbar bei weitem nicht. Deshalb müssen auch landwirtschaftliche Flächen entwickelt werden. Ohne Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Frankfurt am Main kann die Versorgung mit ausreichendem Wohnraum nicht gesichert werden. Der Grüngürtel, sowie aus Naturschutzgründen wertvolle Schutzgegenstände werden dabei nicht überplant.

Zu 8.: Die Maßnahmen zum Ausgleich von Natur und Landschaft sind abhängig von den tatsächlich geplanten Eingriffen. Qualität und Quantität des Ausgleichs können erst dann bestimmt werden, wenn das städtebauliche Konzept vorliegt. Erste Überlegungen zeigen, dass eine großzügige Freihaltung und Entwicklung der Bachauen von Steinbach und Urselbach, sowie eine möglichst weitgehenden Schonung der Landschaftsschutzgebiete II von Bebauung zu einem Bruttobauland von etwa 190 ha (bei 550 ha Untersuchungsraum) führen werden.

Zu 9.: Die BAB 5 ist ein zentrales Thema der städtebaulichen Planung für den neuen Stadtteil und wird daher ein besonderes Augenmerk erhalten. Pauschale Lösungen für die bekannten Probleme gibt es nicht; sie werden im Rahmen der weiteren Planungen entwickelt werden. Erst die endgültige städtebauliche K onzeption des neuen Stadtteils bestimmt letztendlich, in welcher Form die Stadtteile westlich und östlich der Autobahn sinnvoll vernetzt werden können und müssen. Hierfür gibt es europaweit gute Beispiele, die der Magistrat hinsichtlich der Übertragbarkeit auswerten wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Juli 2017AA 231Neuer StadtteilSTVV-Anfrage · AfD
  2. 27. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 348Neuer Stadtteil
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 17 · 30.11.2017
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage B 348 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und BFF (= Kenntnis)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 17 · 18.01.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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