Neuer Stadtteil
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 26.07.2017, A 231
Betreff: Neuer Stadtteil Am 09.06.2017 berichtete der Magistrat auf der Internetpräsenz der Stadt über einen Standortvorschlag für einen neuen Stadtteil für mehr als 8.500 neue Wohnungen (http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2855&_ffmpar[_id_inhalt]=32385 268). Es handelt sich dabei um ein Areal beidseits der Autobahn A 5, das im Osten von den Stadtteilen Niederursel und Praunheim sowie im Westen von der Frankfurter Stadtgrenze umfasst wird. Das Entwicklungsgebiet ist knapp 550 Hektar groß, davon sind rund 190 Hektar Bruttobauland. Daraus ergeben sich in einer ersten Annäherung mit der regionalplanerischen Annahme von 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar rechnerisch zwischen 8.550 und 11.400 Wohnungen. In dem Bericht wird der (eigentlich unzuständige) Gesundheitsdezernent wie folgt zitiert: "Für die Bebauung des Areals müssen wir nicht in den Grüngürtel eingreifen, und die für die Klimaentwicklung Frankfurts entscheidenden Frischluftschneisen im Frankfurter Norden werden frei gehalten" und weiter: "Ebenfalls hat die Erschließungssituation durch den öffentlichen Personennahverkehr gute Vorraussetzungen. Neben den bestehenden Stadtbahn- und Schnellbahnlininen könnte hierfür auch die in Planung befindliche Regionaltangente West und eine Verlängerung der Stadtbahn U 6 dienen" (orthografische Fehler aus dem Original übernommen). Die Äußerungen des Gesundheitsdezernenten bezüglich des Grüngürtels lassen die Schlussfolgerung zu, dass für den Magistrat der Grüngürtel nicht mehr - wie bisher immer behauptet - unter keinen Umständen für eine Bebauung genutzt werden soll (ansonsten wäre es überflüssig, zu betonen, dass nicht in den Grüngürtel eingegriffen wird). Bereits die erste Ankündigung des Magistrats löste erhebliche Kritik aus. Abgesehen von der völlig fehlenden Kommunikation mit Nachbarstadtteilen und Nachbarkommunen wurde die Überplanung landwirtschaftlicher Nutzflächen, Landschaftsschutzzonen I und II sowie bestehender ökologischer Ausgleichsflächen für den Riedberg kritisiert, ebenso die Nähe zur Autobahn. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus welchen Gründen betont der Magistrat, dass für die Bebauung des Areals nicht in den Grüngürtel eingegriffen werden muss ?
- Unter welchen Voraussetzungen wird der Magistrat zukünftig für eine Wohnbebauung in den Grüngürtel eingreifen ?
- Kann der Magistrat zukünftig Eingriffe in den Grüngürtel für eine Wohnbebauung ohne einen Ausgleich an anderer Stelle ausschließen ?
- Wie stellt sich der Magistrat die Erschließung des geplanten Stadtteils durch den ÖPNV und zusätzliche Verkehrswege konkret vor ?
- Hat sich der Magistrat vor Veröffentlichung seiner Pläne mit den Nachbarstadtteilen bzw. Nachbargemeinden abgestimmt bzw. deren Meinung zu den Plänen eingeholt ?
- Falls 5. unzutreffend: warum nicht ?
- Hält der Magistrat die weitere Überbauung wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen für eine Wohnbebauung für gerechtfertigt ?
- Auf welche Weise plant der Magistrat, eine Überbauung von Flächen der Landschaftsschutzzonen I und II sowie bestehender ökologischer Ausgleichsflächen für den Riedberg auszugleichen ?
- Auf welche Weise plant der Magistrat die durch die Autobahn entstehenden Probleme (Trennungswirkung, Lärm) zu lösen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2017Sie sind hierAA 231Neuer StadtteilSTVV-Anfrage · AfD
- 27. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 348Neuer StadtteilMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate