Die Nutzbarkeit des Ostparks verbessern
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.09.2015, B 347
Betreff: Die Nutzbarkeit des Ostparks verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5908 - NR 1175/15 CDU - Der Magistrat hat sich, vertreten durch das für den Ostpark zuständige Grünflächenamt, intensiv mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Vogelschutzwarte zu dem Thema Gänse sowie speziell Nilgänse im Stadtgebiet von Frankfurt und insbesondere im Ostpark ausgetauscht und abgestimmt. Darüber hinaus wurden Erfahrungen anderer Kommunen ausgewertet. Die Nilgans gehört in der Fauna Europas zu den "Neubürgern". Die Art wird allerdings derzeit als nicht invasiv eingestuft. Sie ruft im Naturhaushalt keine Schäden hervor, rottet keine anderen Arten aus und ruft nur einen als gering zu betrachtenden Verdrängungseffekt gegenüber anderer Arten hervor. Sie wird deshalb aus naturschutzrechtlicher Sicht von den Naturschutzbehörden (Obere Naturschutzbehörde und Untere Naturschutzbehörde) als unproblematisch angesehen. Im Ostpark ist die Nilgans eine unter vielen Gänsearten. Es ist jedoch festzustellen, dass die Verschmutzung von Wiesen und des Kinderspielplatzes mit Kot durch die mittlerweile sehr starke Gänsepopulationen den Freizeit- und Erholungswert des Parks beeinträchtigt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die zunehmende Anzahl an Gänsen nicht nur auf den Ostpark beschränkt, sondern in vielen Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main zu beobachten ist, da die Gänse generell sehr mobil sind und häufig den Standort wechseln. Hervorgerufen wird die Zunahme allerdings nicht nur durch das Fehlen natürlicher Feinde in der Stadt, sondern insbesondere auch durch den Umstand, dass die Tiere verbotener Weise (siehe § 2 Abs. 2, Nr. 2 der Grünanlagensatzung) und aus falsch verstandener Tierliebe gefüttert werden. Die Fütterung hat vor allem den Effekt, dass sich die Tiere in bestimmten Bereichen konzentrieren und die Kotproduktion durch die Fütterung gesteigert wird. Das führt dort schließlich zu der starken Verschmutzung mit Exkrementen. Der Kot wird allerdings als hygienisch unbedenklich angesehen, da er zu über 90% aus unverdautem Gras besteht. Der Eintrag von Gänsekot in die jeweiligen Gewässer trägt sicherlich auch zu einer Belastung der Wasserqualität bei, ist aber aus Sicht des Magistrats nur eine von vielen weiteren Einflüssen (wie z. B. Wärme, Klima und Abgase) Die neue Fließverbindung vom Enkheimer Ried in den Ostparkweiher verbessert die Wasserqualität erheblich durch Frischwasserzufuhr und eine verbesserte Durchströmung. Die Einschränkung der Population der Gänse durch verschiedene angedachte Maßnahmen - wie: Fangen und Umsetzen, Jagd mit der Schusswaffe, Vergrämung, Einsammeln bzw. Austausch von Eiern, gezielte Fütterung ist meist unter Berücksichtigung des Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzgesetzes kaum umsetzbar oder wäre nur mit einem sehr hohen personellen oder finanziellen Aufwand zu realisieren, der nicht darstellbar ist. Der durch solche Maßnahmen hervorgerufene Verdrängungseffekt ist darüber hinaus als sehr gering zu betrachten, da die Gänse sehr mobil sind und die Tiere über den engen Verbund der genutzten Flächen ständig nachrücken. Die von der Problematik betroffenen Ämter und Einrichtungen sind der Auffassung, dass sich die Einschränkung der Gänsepopulation auf natürlichem Wege über das Revierverhalten der Tiere ergeben wird, da die maximale Population stellenweise erreicht ist. Der Vollständigkeit halber wird auf die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen des Magistrats verwiesen, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben. ST 1774 vom 23.11.2012 ST 1799 vom 23.11.2012 ST 57 vom 14.01.2013 ST 1311 vom 06.10.2014 Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte beabsichtigt der Magistrat im Rahmen der Grunderneuerung des Ostparks folgende Maßnahmen zur Minderung der Problematik umzusetzen:
- Im Bereich der Ufervegetation sollen Wiesen angelegt werden, denn hohes Gras verunsichert die Gänse, da Feinde zu spät sichtbar werden. Berücksichtigt wird dabei, wie die Anlage von Wiesen gestalterisch und auf Grund des Nutzungsverhaltens der Bevölkerung möglich ist.
- Die strikte Durchsetzung des in der Grünanlagensatzung verankerten Fütterungsverbotes (§ 2, Abs. 2.2). Eine lückenlose Überwachung in dieser Hinsicht ist allerdings nur unter Berücksichtigung personeller Ressourcen zu gewährleisten.
- Die Aufstellung von Schildern mit Hinweis und einer kurzen Erläuterung auf das Fütterungsverbot.
- Verlagerung des vorhandenen Spielbereichs unmittelbar am Ostparkweiher in Richtung Westen. Dadurch soll eine geringere Belastung der Spielflächen durch Gänse erreicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2015NRNR 1175Die Nutzbarkeit des Ostparks verbessernSTVV-Antrag · CDU
- 28. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 347Die Nutzbarkeit des Ostparks verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)