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Ausbau Glasfasernetz

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Ausbau des Glasfasernetzes in Frankfurt am Main, um die digitale Infrastruktur zu verbessern und rund 100.000 Haushalte bis Ende 2023 an das FTTH-Netz anzuschließen. Durch die Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern und die Mitgliedschaft in der Gigabitregion FrankfurtRheinMain sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Breitbandversorgung in der Region optimiert werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Eine moderne und leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor. Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen, steht der Magistrat daher bereits seit geraumer Zeit im intensiven Austausch mit den privaten Telekommunikationsanbietern. 2023 sollen rund 100.000 Haushalte an das FTTH-Netz angeschlossen werden. Das Projekt ist bisher sehr gut angelaufen und es wurden ausreichend wegerechtliche Genehmigungen erteilt. Um die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Breitbandausbau zu verbessern, wurden gemeinsam mit dem zuständigen Dezernat verschiedene Maßnahmen getroffen, um die entsprechenden Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Für die wegerechtlichen Genehmigungen in Frankfurt am Main ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zuständig. Alle eingehenden Anträge werden nach dem Gleichbehandlungsprinzip diskriminierungsfrei und zügig abgearbeitet. Das zuständige Amt hat mit allen Telekommunikationsunternehmen vereinfachte Genehmigungsprozesse vereinbart und so einen Teil zur Beschleunigung des Breitbandausbaus beigetragen. Pilotprojekte zur Vereinfachung wurden mit den Telekommunikationsunternehmen in der Vergangenheit bereits vereinbart. Zudem stellt das zuständige Amt im Herbst 2023 auf ein papierloses Genehmigungsverfahren um und treibt die Digitalisierungsprozesse somit aktiv an. Der Magistrat befindet sich aktuell in Abstimmung mit der Gigabitregion FrankfurtRheinMain (Gigabitregion FRM GmbH) und stimmt die rechtlichen und formellen Rahmenbedingungen für einen Beitritt ab. Als Mitgliedskommune wird mit der Gigabitregion FRM GmbH ein zentraler regionaler Ansprechpartner und Unterstützer für Kommunen mit der Privatwirtschaft geschaffen. Die Gigabit FRM GmbH fungiert als offizieller Vertragspartner und zentraler Ansprechpartner für die Telekommunikationsunternehmen im Rahmen der abgeschlossenen Rahmenkooperationsvereinbarungen. Durch Rahmenkooperationsverträge mit Telekommunikations-Unternehmen werden deren Ausbau-Kapazitäten an die Region gebunden und Transparenz geschaffen. Nur durch eine abgestimmte regionale Anstrengung und in enger Kooperation mit der Privatwirtschaft kann ein flächendeckender Breitbandausbau effizient und wirtschaftlich erreicht werden und der steigende Breitbandbedarf von Wirtschaft und Privathaushalten in der Region auf lange Sicht gedeckt werden. Es ist klar zu ersehen, dass die Telekommunikationsanbieter primär nur dort investieren, wo sich die Investition in die Infrastruktur auch amortisiert. Da der Bedarf kontinuierlich steigt, sind weiterhin Investitionen durch Telekommunikationsunternehmen notwendig. Der Breitbandausbau wird als eine städtische Aufgabe angesehen, denn es handelt sich um einen Teil der Daseinsvorsorge. Der Magistrat schafft die formellen Rahmenbedingungen für die Breitbandinfrastruktur und somit auch die digitale Infrastruktur. Die Telekommunikationsunternehmen werden bei Bauprojekten vorab immer informiert. Dies geschieht in der Regel drei bis sechs Monate vor Baubeginn. Dies ermöglicht den Telekommunikationsunternehmen vergünstigt zu bauen, da sie ihre Leerrohrsysteme in den offenen Leitungsgraben der städtischen Maßnahme einbringen können. Zudem werden potentielle Mitverlegungen explizit angefragt. Bei positiver Rückkopplung werden Bauprojekte gemeinsam durchgeführt. Randlagen werden bereits durch Projekte wie den FTTH-Ausbau (Realisierung bis 2026) erschlossen. Zudem werden nach der Abstimmung des Magistrats der rechtlichen und formellen Rahmenbedingungen mit der Gigabitregion FrankfurtRheinMain die Ausbauaktivitäten noch besser koordiniert werden können. Mit Beitritt zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH und in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern wird ein konzertiertes Vorgehen und eine schnelle Glasfaserversorgung gefördert werden. Frankfurt am Main verfügt bereits heute über eine ausgezeichnete Breitbandversorgung. Mehr als 96 Prozent aller Haushalte verfügen über Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s. Bei Bauprojekten, die planmäßig länger als acht Wochen andauern (Definition aus dem Telekommunikationsgesetz) und bei denen kein Mitverlegungsinteresse der Telekommunikationsunternehmen besteht, wird entsprechende Leerrohrinfrastruktur, auch eigeninitiativ, berücksichtigt. In der Praxis bestand jedoch bisher nahezu in allen Fällen ein Mitverlegungsinteresse, sodass dieser Punkt in der Realität kaum Anwendung findet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2023NRNR 656Ausbau GlasfasernetzSTVV-Antrag · CDU
  2. 18. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 345Ausbau Glasfasernetz
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 24 · 09.10.2023
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 23 · 10.10.2023
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 13.10.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 24 · 16.10.2023
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 24 · 17.10.2023
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 24 · 19.10.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 24 · 19.10.2023
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (=Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 22 · 28.11.2023
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 22 · 11.12.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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