Behindertenparkplätze für Berechtigte freihalten
Zusammenfassung
Der Bericht behandelt die Kontrolle und Markierung von Behindertenparkplätzen in Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Sichtbarkeit und die Einhaltung der Parkvorschriften zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Nutzung der Behindertenparkplätze durch Berechtigte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Zu 1.: Behindertenparkplätze werden im Rahmen der Bestreifung durch die Städtische Verkehrspolizei konsequent kontrolliert und Parkverstöße auch konsequent zur Anzeige gebracht. Eine weitere Intensivierung ist personell nicht darstellbar.
Zu 2.: Die jeweils angeordneten Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen entsprechen in hohem Maße dem Sichtbarkeitsprinzip. Sofern der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei Defizite in der Beschilderung durch Beklebung etc. feststellt, erfolgt eine Meldung an den Straßenbaulastträger. Die Beschilderung und Markierung wird ebenfalls bei regelmäßigen Begehungen durch den Straßenbaulastträger überprüft. Dieser tauscht die Beschilderung im Rahmen der Bauunterhaltung aus. Gezielte, anlasslose Überprüfungen aller Sonderparkplätze in der Stadt sind nicht leistbar und angesichts der vorstehend genannten Regelmaßnahmen auch nicht notwendig.
Zu 3.: Zur Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung des Straßenverkehrsamtes. Die Beschilderung erfolgt entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit dem Verkehrszeichen (VZ) 314 StVO und dem Zusatz 1044-11 StVO sowie einer Bodenmarkierung mit einem entsprechenden Symbol. Nur eine StVO-konforme Beschilderung stellt sicher, dass Parkverstöße entsprechend geahndet werden können. Sonderparkplätze werden immer mit Umrandung und Piktogramm angeordnet.
Zu 4.: Bei der Einrichtung von allgemeinen Behindertenparkplätzen wird die Regelbreite von 3,5 Metern bei einer Queraufstellung eingehalten. Bei einer Längsaufstellung wird die Länge von 7 Metern berücksichtigt. Die Absenkung des Bürgersteigs wird, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, im Rahmen von Um- und/oder Neuplanungen grundsätzlich eingeplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2024NRNR 936Behindertenparkplätze für Berechtigte freihaltenSTVV-Antrag · CDU
- 13. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 343Behindertenparkplätze für Berechtigte freihaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)