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Verkehrskontrollen

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die Verkehrskontrollen in Frankfurt am Main, insbesondere die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Städtische Verkehrspolizei. Es wird aufgezeigt, dass die Kontrollen im fließenden Verkehr begrenzt sind und die tatsächliche Anzahl an Verstößen höher ist als in den Statistiken angegeben. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden zu ahnden.

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Bericht

Zu 1.: Zur Beantwortung dieser Fragestellung bedarf es zunächst der Klarstellung, dass sich die originäre Aufgabe der Städtischen Verkehrspolizei primär auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs begrenzt (Parkraumüberwachung).

Im Rahmen der Streifen werden Verstöße im fließenden Verkehr nur im sehr begrenzten Rahmen geahndet. Die originäre Zuständigkeit obliegt der Landespolizei. Die aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs aufgeführten Fallzahlen entsprechen der Menge an Fällen, die über das Datenverarbeitungsprogramm (owi21) an das Ordnungsamt zur Verfolgung abgegeben wurden.

Darüber hinaus führt die Städtische Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen mittels mobiler, stationärer als auch semistationärer (Enforcement-Trailer) Überwachungsanlagen durch. Zudem erfolgt die Rotlichtüberwachung mittels ortsfester Überwachungsanlagen im Stadtgebiet. Die aufgeführten Fallzahlen entsprechen der Menge an Fällen, die über das Auswertungsprogramm (owi21) an das Ordnungsamt zur Verfolgung abgegeben wurden.

Die unten aufgeführten Verstöße der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden wurden ausschließlich im fließenden Verkehr begangen, die der E-Scooter überwiegend im ruhenden Verkehr. Nicht enthalten sind in den Statistiken die hinzukommenden - auch bei PKW- statistisch nicht erfassten Barverwarnungen und Verstöße, die ohne Verwarnungsgeld geahndet wurden, sodass die tatsächliche Anzahl an Vergehen höher ausfällt als angegeben.

201920202021
PKW (grundsätzlich ruhender Verkehr) Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung502.000 195.719309.713 170.464292.583 234.084
Fahrrad525541409
E-Scooter175266524
Zu Fuß Gehende0010

Zu 2.: Kontrollen des ruhenden Verkehrs (PKW) finden während der Dienstzeiten statt. Hier gibt es keine statistische Erhebung. Systematische Kontrollen der Radfahrenden und E-Scooter-Nutzenden finden im Rahmen von sogenannten Anhaltekontrollen, insbesondere im Rahmen von Verkehrssicherheitswochen und Aktionen auf der Zeil, statt - siehe Tabelle unten.

Hier werden die Verkehrsteilnehmenden angehalten, auf eventuelles Fehlverhalten hingewiesen, beziehungsweise verwarnt und das Fahrzeug wird hinsichtlich der Verkehrssicherheit überprüft. Systematische Kontrollen von Zu Fuß Gehenden werden nicht durchgeführt.

201920202021
Anzahl Kontrollen14710
Gesamtkontrolldauer33 h19 h25 h
Fahrrad127117131
E-Scooter971167

Zu 3.: Die Radstaffel der Städtischen Verkehrspolizei, die vermutlich hier gemeint ist, ahndet bereits seit Anbeginn Verstöße von Radfahrenden und E-Scooter-Nutzenden. Die Bediensteten unterstützen ebenfalls bei den durchgeführten Anhaltekontrollen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2022AA 146VerkehrskontrollenSTVV-Anfrage · CDU
  2. 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 33Verkehrskontrollen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Sitzung 15 · 13.02.2023
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

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