M 81, Ernst-May-Vierte,l Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der…
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M 81, Ernst-May-Vierte,l Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen
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Bodenweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
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Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 33
Betreff: M 81, Ernst-May-Vierte,l Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost")
- Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB
- Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I. A. Pkt. (3)
- Abs. und Ziff. I. B. zu M 81 Nr. 4 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 173/17, M 81/16 - Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereich Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur regelmäßig zu berichten (Ziff. I.A., Pkt. (3)
- Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg - zur Kenntnis: Eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens steht in engem fachlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über Lage und Länge der Einhausung der BAB A661. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt, sobald die Stadtverordnetenversammlung eine abschließende Entscheidung zur Einhausung getroffen hat. Anschließend werden zu Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur keine weiteren Untersuchungen auf den Weg gebracht. Die bisher beauftragten Untersuchungen sind teilweise abgeschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 235 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2017. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung)