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M 81, Ernst-May-Vierte,l Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der…

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M 81, Ernst-May-Vierte,l Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 33

Betreff: M 81, Ernst-May-Vierte,l Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost")

  1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB
  2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
  3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I. A. Pkt. (3)
  4. Abs. und Ziff. I. B. zu M 81 Nr. 4 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 173/17, M 81/16 - Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereich Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur regelmäßig zu berichten (Ziff. I.A., Pkt. (3)
  5. Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg - zur Kenntnis: Eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens steht in engem fachlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über Lage und Länge der Einhausung der BAB A661. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt, sobald die Stadtverordnetenversammlung eine abschließende Entscheidung zur Einhausung getroffen hat. Anschließend werden zu Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur keine weiteren Untersuchungen auf den Weg gebracht. Die bisher beauftragten Untersuchungen sind teilweise abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 235 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2017. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 20 · 06.03.2018
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDUFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 16.04.2018
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 20 · 17.04.2018
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 33 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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