Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („AtterberryOst“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der…
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Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („AtterberryOst“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpar
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Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 173
Betreff: Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost")
- Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB
- Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
- Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I. A., Pkt. (3) erster Absatz und Ziff. I. B. zu M 81, Nr. 4 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, M 81/16 - Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2016 mit den drei Ausbaugesetzen Straße/Wasser/Schiene die Umsetzung des vom Bundesministerium Verkehr und Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Damit ist der 6-streifige Ausbau der A 661 von dem vormaligen Prädikat "vordringlicher Bedarf" auf das Prädikat "weiterer Bedarf" heruntergestuft worden. Das bedeutet, die im Zwischenbericht (M 81 / 2016) unterstellte zentrale Annahme der gemeinsamen Verwirklichung "A 661" und "Ausbau und Bau der Einhausung" ist neu zu bewerten. Der Magistrat ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklung derzeit dabei, eine Gegenüberstellung der Einhausungsvarianten u.a. hinsichtlich der technischen Merkmale, der Kosten, der verfahrensbezogenen zeitlichen Parameter, der wohnungswirtschaftlichen Effekte, der Grünflächenbilanz und Grünvernetzung zu erarbeiten. Für die Entscheidung über die zu wählende Variante der Einhausung ist beabsichtigt, eine entsprechende Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Vorab ist es hierzu erforderlich, die Zwischenergebnisse mit dem Straßenbaulastträger der BAB A661 Hessen Mobil abzustimmen. Erste Gespräche hierzu wurden geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Mai 2017 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 235 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2017. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und dFfm gegen LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)