Fußgänger:innensicherheit in Frankfurt endlich verbessern
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgänger:innensicherheit in Frankfurt. Es wird ein Fußverkehrskonzept erarbeitet, um die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger:innen zu erhöhen. Ziel ist es, die Beeinträchtigungen durch Baustellen zu minimieren und die Qualität des Fußverkehrs zu verbessern.
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Thema Fußverkehr verfolgenBericht
Das Fußverkehrskonzept wird von der neu geschaffenen "Ansprech- und Kompetenzstelle für den Fußverkehr" erarbeitet. Ein verbindlicher Termin für das Fußverkehrskonzept kann derzeit noch nicht genannt werden. Aktuell läuft das Verfahren zur Besetzung der Stelle. Wenn Gehweghindernisse durch baustellenbedingte mobile Verkehrszeichen bestehen, können sich Bürger:innen über das sogenannte "Baustellenpostfach" (amt36.baustellenantraege@stadt-frankfurt.de) direkt an die Abteilung Verkehrsregelung des Straßenverkehrsamtes wenden. Die Stadt Frankfurt am Main achtet stets darauf, dass der Fußverkehr durch Arbeitsstellen an Straßen nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Bei der Anordnung von mobilen Schildern werden grundsätzlich die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen in der jeweils geltenden Fassung, derzeit RSA 21, zugrunde gelegt. Entsprechend muss bei einer baustellenbedingten Einengung des Gehweges mindestens 1,30 Meter des Gehweges für den Fußverkehr freigehalten werden. Sollte durch die baulichen Gegebenheiten dieses Maß auf dem Gehweg nicht zur Verfügung stehen, ist - gemäß dem aktuellen Stand der technischen Regelwerke - eine Unterschreitung dieses Maßes auf 0,90 Meter möglich. Ein Aufstellen der mobilen Schilder im Bereich der Fahrbahn ist nur möglich, wenn eine Restgehwegbreite von einem Meter unterschritten wird und keine Gefahrenstelle für den fließenden Verkehr entsteht. Diese Einschätzung obliegt der anordnenden Behörde. Für das Aufstellen mobiler Verkehrszeichen bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Diese wird in Frankfurt am Main grundsätzlich durch die Straßenverkehrsbehörde (gemäß § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung) ausgestellt. Straßenbaubehörden können (gemäß § 45 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung) in Einzelfällen ebenfalls derartige Anordnungen veranlassen; dies wird in der Stadt Frankfurt am Main jedoch nicht praktiziert. Für das Aufstellen der Verkehrsschilder gemäß den Vorgaben der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die Antragstellenden zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde überwacht, dass die Vorgaben eingehalten werden. Die für die Arbeitsstelle verantwortlichen Personen benötigen eine Qualifikation auf der Basis des Merkblattes über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS99). Auch die Mitarbeiter:innen der Abteilung Verkehrsregelung des Straßenverkehrsamtes verfügen über diesen Nachweises.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2023AA 220Fußgänger:innensicherheit in Frankfurt endlich verbessernSTVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
- 8. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 339Fußgänger:innensicherheit in Frankfurt endlich verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, dFfm und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)