Grundwassergutachten Lückenschluss U 4
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Zusammenfassung
Der Bericht behandelt die Auswirkungen des Tunnelbaus auf das Grundwasser und die Vegetation. Es wird vorgeschlagen, Grundwassermessstellen einzurichten, um die Grundwasserverhältnisse zu überwachen und mögliche negative Einflüsse zu vermeiden. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Machbarkeitsstudie, die die Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung liefert.
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- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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1) Durch den Tunnelbau dürfen keine drainierenden oder aufstauenden Wirkungen hervorgerufen werden, die nachteilige Einflüsse auf das pflanzenverfügbare Grundwasserdargebot entfalten können - also auf das Grundwasser, das von den Wurzeln der Pflanzen erreicht wird.
2) Faktoren, die negativen Einfluss auf das Grundwasser haben könnten, sind: Falls durch einen Tunnelbau oder den Betrieb eines Tunnels drainierende oder aufstauende Wirkungen hervorgerufen werden, könnten sie nachteilige Einflüsse auf das pflanzenverfügbare Grundwasserdargebot entfalten - also auf das Grundwasser, das von den Wurzeln der Pflanzen erreicht wird.
Während der Bauzeit könnte für offene Baugruben eine Wasserhaltung erforderlich werden, die Auswirkung auf das Grundwasser und die Vegetation im Umfeld haben könnte. Dies hängt jedoch von der Detailplanung der Baustelle ab und kann erst abschließend bewertet werden, wenn unter anderem das aktuell zu erstellende Gutachten vorliegt, das Teil der Machbarkeitsstudie ist. Gegenwärtig werden mögliche Varianten für eine Verlängerung der U4 von Bockenheimer Warte nach Ginnheim untersucht und auf ihre Machbarkeit hin betrachtet. Erst diese Variantenuntersuchung liefert detaillierte Parameter, anhand derer belastbare Aussagen möglich sind.
3) Es werden auf den Grundstücken des Palmengartens (4 Messstellen), des Botanischen Gartens (2 Messstellen; eine Fläche gehört dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen), des Grüneburgparks (6 Messstellen und 1 Bohrkern, der aufgrund seiner Lage nicht zur Messstelle ausgebaut wird), der Miquelanlage (4 Messstellen) und dem Universitätsgelände (6 Messstellen) Grundwassermessstellen eingerichtet. Diese liegen überwiegend in Grünflächen, jedoch auch vereinzelt auf Parkplatzflächen oder Nebenflächen.
Die VGF und die Stadt Frankfurt haben die Öffentlichkeit über die Lage der Messstellen im Rahmen eines Bürger:innen-Dialog, welcher am 19.07.2022 im Grüneburgpark stattfand, informiert und Fragen der Bürger:innen hierzu beantwortet. Die Lage aller Messstellen ist auf der Website der VGF veröffentlicht (vgf-ffm.de/verlängerung_U4; Kontakt: verlaengerungU4@vgf-ffm-de).
4) Bisher liegt kein hinreichend genaues hydrogeologisches Modell vor, das Erkenntnisse über den potenziellen Baugrund und das Grundwasser liefert. Deshalb sind geologische und geotechnische Erkundungsbohrungen erforderlich, die zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden. Aufgrund der Komplexität des Frankfurter Baugrundes und den damit zusammenhängenden Grundwasserfließverhältnissen gibt es Minimalanforderungen an die Abstände zwischen den Messstellen ("Aufschlussdichte"), um aussagekräftige Daten zu erhalten. Aus diesen Anforderungen leitet sich die Lage der Aufschlusspunkte ab. Soweit fachlich vertretbar, wurden besonders sensible Bereiche verschont.
5) Die exakten Stellen für Grundwassermessstellen ("Bohrlokationen") wurden in Abstimmung mit allen relevanten städtischen Fachämtern sowie unter Hinzuziehung eines Baumsachverständigen so platziert, dass weder durch die Bohrarbeiten noch durch die Messstellen eine Schädigung des Baumbestandes zu erwarten ist. Die geplanten Aufschlüsse lassen später auf Dauer auch Aussagen zu Grundwasserverhältnissen oder deren Veränderungen zu und können so dem Erhalt und der Pflege des Baumbestandes im Grünburgpark und Palmengarten dienen.
6) Mit diesem Untersuchungsraster werden die beiden Trassenvarianten 1 und 3 ergebnisoffen betrachtet.
7) Die Untersuchung beginnt nach Einrichtung aller Grundwassermessstellen voraussichtlich ab Herbst 2022. Der Monitoring-Zeitraum beträgt 12 Monate.
8) Dazu können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen machen. Das fertige Gutachten wird frühestens im Herbst/Winter 2023 erwartet.
9) Nach Abschluss des Gutachtens fließen dessen Inhalte und Ergebnisse in die Machbarkeitsstudie ein, welche im Anschluss abgeschlossen wird. Diese Machbarkeitsstudie sowie die darin empfohlene/n Variante/n werden dann den politischen Gremien vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie schafft die Basis für eine Beschlussvorlage.
10) Die Entscheidungsfindung baut auf der Machbarkeitsstudie auf, die die machbaren Variantengruppen vollumfänglich bewertet und mit der die Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorbereitet werden soll. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit Herausarbeitung mindestens einer bevorzugten Variante soll letztlich im Zuge einer Beschlussvorlage, welche für Ende 2023 nach gegenwärtigem Sachstand avisiert ist, in die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung und weiterführenden Planung eingebracht werden.
11) Mit Beschluss des Vortrags des Magistrats vom 03.06.2022, M 84, durch die Stadtverordnetenversammlung sehen die weiteren Planungsschritte wie folgt aus: Mit Beschluss der Vorlage wird die VGF angewiesen, die Projektgesellschaft SBEV GmbH mit einer Planungsvereinbarung zu beauftragen, die im Fokus der Betrachtung stehenden Varianten vertiefend zu untersuchen und soweit möglich die Vorplanung abzuschließen. Im Rahmen der Vorplanung werden Planungsleistungen für Objektplaner und Fachplaner gemäß HOAI ausgeschrieben und beauftragt werden.
Ziel der Vorplanung inklusive der Machbarkeitsstudie ist es, die machbaren Variantengruppen vollumfänglich zu bewerten und die Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Das Ergebnis der Vorplanung mit Herausarbeitung mindestens einer bevorzugten Variante soll letztlich im Zuge einer Beschlussvorlage, welche für Ende 2023 nach gegenwärtigem Sachstand avisiert ist, in die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung und weiterführenden Planung eingebracht werden. In dieser Vorlage sollen ebenfalls die weiteren erforderlichen Planungsmittel für die weiterführenden Planungsphasen zum Beschluss vorgetragen werden.
12) Die weitere Planung erfolgt nach einer Beschlussvorlage und kann deshalb aktuell noch nicht belastbar beziffert werden.
13) Die weitere Planung erfolgt nach einer Beschlussvorlage und kann deshalb aktuell noch nicht belastbar beziffert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2021AA 10Grundwassergutachten Lückenschluss U 4STVV-Anfrage · LINKE.
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenBB 337Grundwassergutachten Lückenschluss U 4Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)