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Entwicklung Rebstockgelände

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 329

Betreff: Entwicklung Rebstockgelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1594 - NR 267/12 SPD - Die Entwicklung, Bebauung und Vermarktung des Bereiches "Wohnen und Arbeiten" des Rebstockgeländes basiert auf dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan 683 sowie einer "Rahmenvereinbarung über die Entwicklung, Erschließung, Bebauung und Verwertung von Grundstücken im Rebstockpark, Frankfurt am Main" (Beschluss der StVV 2697 vom 14.07.1994). Das Rebstockgelände gliedert sich durch eine zentrale Verkehrsachse, der Leonardo-Da-Vinci-Allee, in einen südlichen Teil (Eigentümer Stadt), der überwiegend Wohnen (WA) ausweist und einen nördlichen Bereich (überwiegende Eigentümer private Gesellschafter), der überwiegend Büro (MK) ausweist und auch die private Infrastruktur (Läden etc) aufnehmen soll. Nach Rechtskraft des B-Planes 683, im Jahr 1999, entwickelte sich, aufgrund starker Nachfrageverschiebungen auf dem Grundstücksmarkt nach der Jahrtausendwende, der südliche, - städtische -, Bereich "Wohnen" zügig und die Entwicklung hier ist heute nahezu abgeschlossen. Demgegenüber blieb die Entwicklung des nördlichen, - privaten -, Bürobereiches mangels Nachfrage nach Büroflächen stark zurück. Bis heute sind lediglich drei Grundstücke bebaut. Hierdurch ist auch die in diesem Bereich vorgesehene Schaffung der privaten Einkaufsinfrastruktur weitgehend blockiert. Eine Belebung der Nachfrage nach Büroflächen ist mittelfristig nicht absehbar, insbesondere nicht in der Massivität und dem baulichen Volumen, wie im derzeit rechtsverbindlichen B-Plan dargestellt. Aus städtebaulicher, wohnungspolitischer und ökonomischer Sicht ist daher eine Reduktion der Büroflächen im nördlichen Bereich zugunsten von Wohnnutzung sinnvoll und anstrebenswert. Hierzu wurde eine städtebauliche Studie erarbeitet, die eine Modifikation des Bebauungsplans im nördlichen Teilbereich zugunsten einer stärkeren Wohnausnutzung aufzeigt. Zudem wird derzeit geprüft, ob auch eine Wohnbebauung an der Wiesbadener Straße möglich ist; dazu werden Testentwürfe erarbeitet. Möglichen Modifikationen gemeinsam ist, dass sie aufgrund der o.g. Bindungen aus der Rahmenvereinbarung jedoch nur mit Zu- und in Abstimmung mit den privaten Partnern möglich sind. Erschwerend wirkt hierbei, dass in den Jahren 2002 / 2004 innerhalb kurzer Zeit beide private Partner Insolvenz anmelden mussten und seitdem durch Insolvenzverwalter und die beleihenden Banken vertreten werden. Nach Gesprächen, die die Rebstock Projektgesellschaft mit den privaten Partnern bzw. den beleihenden Banken bisher geführt hat, ist jedoch erkennbar, dass beide Partner einer Fortschreibung des städtebaulichen Konzeptes in o.g. Sinne aufgeschlossen gegenüber stehen. Eine Verbesserung hinsichtlich des zu Recht bemängelten Fehlens einer angemessenen Einkaufsinfrastruktur ist aus dem Umstand zu erwarten, dass die Stadt in 2012 drei zentrale Grundstücke der privaten Partner übernehmen konnte, für die, im Hinblick auf eine angedachte Planungsmodifikation, gute Vermarktungschancen bestehen. Nach Vorliegen der Testentwürfe für eine Wohnnutzung im nördlichen Bereich des Rebstockparkgeländes wird sich zeigen, ob eine Wohnbebauung auch dort möglich ist. Parallel wird die Lärmbeeinträchtigung der Wiesbadener Straße (A648) in einem Lärmgutachten geprüft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. März 2012NRNR 267Entwicklung RebstockgeländeSTVV-Antrag · SPD
  2. 23. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 329Entwicklung Rebstockgelände
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 14 · 13.08.2012
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 01.10.2012
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

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