Datenschutz 9. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2015 bis Dezember 2016
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Bericht des Magistrats vom 02.10.2017, B 327
Betreff: Datenschutz 9. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2015 bis Dezember 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.1999, § 4039 - NR 621/99 GRÜNE, l. B 164/15 - Mit dem o.a. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde der Magistrat aufgefordert, jeweils im Abstand von zwei Jahren einen Datenschutzbericht vorzulegen. Der 9. Tätigkeitsbericht des Referates Datenschutz und IT-Sicherheit als behördlicher Datenschutzbeauftragter nach § 5 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) für die Zeit Januar 2015 bis Dezember 2016 ist als Anlage beigefügt. Vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung von Bildübertragungskomponenten sowie der zunehmenden Verbreitung in der Stadtverwaltung, hat der Magistrat ergänzend zum Tätigkeitsbericht 2015 - 2016 eine Liste der beim Referat Datenschutz und IT-Sicherheit zum Stichtag 31.08.2017 gemeldeten Videoinstallationen ebenfalls als Anlage beigefügt. Anlage 9_Taetigkeitsbericht (ca. 892 KB) Anlage _Uebersicht_Videoinstallationen (ca. 59 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 2. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 0 WochenBB 327Datenschutz 9. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2015 bis Dezember 2016Magistratsbericht
- 22. Dezember 2017MM 264Neuinstallation fest installierter Anlagen zur Bildübertragung an den Standorten Hauptbahnhof/Taunusstraße und Hauptwache und Test mobiler Anlagen zur Bildübertragung im Allerheiligenviertel sowie technische Modernisierung vorhandener fest installierter AMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)