Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern? Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu?
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Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 327
Betreff: Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern? Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu? Vorgang: A 877/15 SPD Zu Frage 1: Die mit der 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Erhöhung der Abfallgebühren zum 01.01.2012 war und ist gebührenrechtlich korrekt und zulässig. Schließlich erfolgte die zugrunde liegende Gebührenkalkulation auf Basis der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. Das Kosten- und Prozessrisiko wird somit nicht als hoch eingeschätzt. Da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt, können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Zu Frage 2: Die Rhein-Main Abfall GmbH (RMA) hatte sich im Entsorgungsvertrag vom 21.12.1998 verpflichtet, die Kosten für Sicherungs-, Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen für die Deponien zu erstatten. Die Leistungsverpflichtung der RMA besteht in der Finanzierung der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen. Die Grundlagen für die Berechnung der Nachsorgerückstellungen wurden bereits vor einigen Jahren in einem umfangreichen Gutachten, das die RMA in Auftrag gegeben hatte, ermittelt. Nach mehrjähriger Arbeit konnten Anfang 2005 die Kosten der Deponienachsorge in Höhe von 178,2 Mio. Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgestellt werden. Die Regelungen des Hessischen Abfallrechtes fordern die ausreichende Bildung der Rückstellungen für die Deponienachsorge und deren Einrechnung in die Abfallgebühren bis zum Ende des Jahres 2017, unabhängig von dem wesentlich länger andauernden Zeitraum der tatsächlichen Nachsorge. Die gemäß den Bestimmungen des Hess. Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 5 HAKrWG) über die Entsorgungsentgelte angelegte Finanzierung der notwendigen Rückstellungen für die Nachsorgekosten für die drei Deponien Schlackedeponie Offenbach, Brandholz (Hochtaunuskreis) und Wicker (Main-Taunus-Kreis) wird über Zuführungen zum sogenannten "Sanierungsfonds I" und durch entsprechende Vereinbarungen gesichert. Die Zuführungen zum Sanierungsfonds I sind nur noch bis zum 31.12.2017 über die Gebühren möglich. In Folge dessen hat im Jahr 2007 die Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007, § 2197 (M 85)) gegenüber der RMA eine (zweite) Patronatserklärung abgegeben, die bezogen auf die von der RMA an die Rhein-Main Deponie GmbH (RMD) zu erbringenden Zahlungen für Deponienachsorge auf den drei Deponien Wicker, Brandholz und Schlackedeponie Offenbach eine (erste) Patronatserklärung aus dem Jahr 2006 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2006, § 10948 (M 43)) ablöste. Neben der Stadt Frankfurt am Main haben zwei weitere Gesellschafter der RMA, nämlich der Main-Taunus-Kreis und der Hochtaunuskreis, eine solche Patronatserklärung abgegeben. Die von der Stadt Frankfurt am Main verbürgte Summe für die Deponienachsorge belief sich nach § 4 Ziffer 4 der Patronatserklärung 2007 auf 110.450.101 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und entsprach nach § 1 den zum 31.12.2006 noch bestehenden ungewissen Verpflichtungen für die Nachsorge aus allen drei Deponien von (netto) 142,8 Mio. Euro abzüglich 32,3 Mio Euro erwirtschafteter Rückstellungen. § 4 Ziffer 4 der Patronatserklärung 2007 benennt zudem eine Befristung der Erklärung bis zum 31.12.2018. Die RMA stellt lt. Zahlungsplan der Patronatserklärung seit 01.01.2005 bis 31.12.2017 jährlich den Betrag von rd. 5,6 Mio. Euro, insgesamt 72,6 Mio. Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer den Gebietskörperschaften der RMA über die Entsorgungsentgelte abgezinst in Rechnung. Der Jahresabschlusses 2014 der RMA weist aus, dass zum 31.12.2014 unter Beachtung der geleisteten Zahlungen von dem Gesamtbetrag in Höhe von 178,2 Mio. Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer grundsätzlich noch von einem verbleibenden Betrag in Höhe von 44,6 Mio. Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer auszugehen ist, der von den Gebietskörperschaften - so auch von der Stadt Frankfurt am Main - geschuldet wird. Dieser Betrag reduziert sich durch die Anrechnung der zu erwirtschaftenden Zinsen durch die Deponienachsorgeverpflichteten, also der RMD. Somit besteht zum 31.12.2014 eine kalkulierte Zahlungsverpflichtung der Gebietskörperschaften in Höhe von 12,18 Mio. Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die über die Entsorgungsentgelte der RMA bis einschließlich 2017 erwirtschaftet werden. Die vorstehend erläuterten Verpflichtungen sind in die Kalkulation der Entsorgungsentgelte der RMA eingepreist; eine Erhöhung des aktuellen Gebührenniveaus von 239,50 € brutto pro Tonne für brennbare Abfälle ist derzeit nicht erkennbar. Aufgrund der auskömmlich kalkulierten Entgelte der RMA und der Höhe der restlichen Zahlungsverpflichtung - Stand 31.12.2014 - ist derzeit von einem sehr geringen Risiko einer Inanspruchnahme der Patronatserklärungen auszugehen. Die abgegebenen Verpflichtungs- und Patronatserklärungen sind ein rechtsverbindlicher Anspruch auf die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft, um zu keinem Zeitpunkt unterjährig oder mehrjährig überschuldet zu sein. Die Patronate sind in der Höhe und zeitlich befristet. Für die weitere Entgeltkalkulation der RMA kommt es darauf an, welche Kostensteigerungen die RMD aufgrund der von ihr eingeleiteten Überprüfung der Deponienachsorgemaßnahmen und der Dauer der Nachsorgezeiträume feststellt. Erst nach Vorlage der entsprechenden Gutachten (siehe hierzu die Antwort zu Frage 4) können die Kosten beziffert werden. Danach können die sich auf den städtischen Haushalt ergebenden Auswirkungen seitens der Verwaltung analysiert werden. Zu Frage 3: In den Entsorgungsentgelten der RMA, die gegenüber der Stadt Frankfurt am Main erhoben werden, sind auch die Aufwendungen für die Deponienachsorge enthalten. Diese werden als Fremdleistungen im Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft ausgewiesen. Somit sind sie im Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft etatisiert. Die städtischen Gesamtkosten von 239,50 Euro je Tonne für die Entsorgung von Restmüll enthalten nachweislich der von der RMA vorgelegten Kalkulation der Bruttoentsorgungsentgelte 2012 unter anderem Deponienachsorgeaufwendungen pro Tonne angedientem Restmüll von 23,62 Euro/t (Mittel der Jahre 2010, 2011 und 2012) für die Deponien Brandholz, Wicker und die Schlackedeponie Offenbach. Bei einer Gesamtmenge an Restmüll (Hausmüll und Sperrmüll) im Jahr 2013 von rd. 168.000 t ergibt sich so ein Betrag von rd. 3,970 Mio. Euro, für das Jahr 2014 bei rd. 170.000 t ein Betrag von rd. 4,015 Mio. Euro der jeweils über die städtischen Abfallgebühren finanziert wurde. Die Nachbetreuung der in Rede stehenden Deponien findet über einen Deponienachsorgezeitraum bis 2046 statt und ist entsprechend kalkuliert. Zu Frage 4: Die Deponienachsorgeverpflichtete RMD hat veränderte Rahmenbedingungen in Bezug auf die Deponienachsorge gegenüber der RMA geltend gemacht. Demnach sind höhere Qualitätsstandards beim Dichtungsbau als "Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard (BQS)" festgelegt worden. Dabei handelt es sich um zusätzliche Qualitätsstandards für die Baumaterialien und die Überwachung. Durch die geänderten Standards und Zulassungsrichtlinien ergeben sich für den Bau der Oberflächenabdichtungen in Flörsheim Wicker und Brandholz Mehrkosten von derzeit voraussichtlich 923.000 Euro. Mögliche weitere Mehrkosten können aus veränderten Kriterien zur behördlichen Feststellung zur Entlassung aus der Nachsorge von der RMD geltend gemacht werden. Die RMD hat Gutachten aus technischer Sicht vom Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft Prof. R. Stegmann und Partner (IFAS) und aus kaufmännischer Sicht von der Schüllermann & Partner AG beauftragt, deren Ergebnisse abzuwarten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2015AA 877Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern?Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu?STVV-Anfrage · SPD
- 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 327Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern? Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)