Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern? Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu?
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Anfrage vom 01.07.2015, A 877
Betreff: Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern? Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu? Das Verwaltungsgericht Frankfurt prüft, ob die Abfallgebühren der Stadt Frankfurt zulässig sind, nachdem die Grundgebühr 2012 unverhältnismäßig angehoben wurde. Außerdem gibt es eine Patronatserklärung der Stadt mittelbar gegenüber der RMD GmbH für die Deponienachsorge, die laut dem Landrat des Main-Taunus-Kreises "ein krankes Unternehmen" sei. Die Deponienachsorge muss nach dem Jahr 2019 von den Gebietskörperschaften, nicht mehr aus dem Gebührenhaushalt bestritten werden. Wir fragen deshalb den Magistrat:
- Welche Kosten und Risiken drohen der Stadt Frankfurt aus dem Gerichtsverfahren um die Abfallgebührensatzung? Wie schätzt der Magistrat das Prozessrisiko ein?
- Welche Kosten und Risiken drohen dem Abfallgebührenhaushalt, welche dem Hoheitshaushalt durch die abgegebene Patronatserklärung für die Deponienachsorge?
- Wie hoch werden die Frankfurter Anteile an den Kosten für die Deponienachsorge jährlich und absolut sein, wo werden sie etatisiert und wie lange werden Mülldeponien nachbetreut werden müssen?
- Sind mit Kostensteigerungen auf Grund gestiegener oder steigender technischer Anforderungen für die Deponienachsorge zu rechnen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juli 2015Sie sind hierAA 877Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern?Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu?STVV-Anfrage · SPD
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 327Abfallgebühren: Was droht den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern? Welche Lasten kommen auf den städtischen Haushalt zu?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate