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Toiletten am nördlichen Mainufer

Vorlagentyp: B
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Bericht des Magistrats vom 07.09.2015, B 324

Betreff: Toiletten am nördlichen Mainufer Vorgang: Beschluss des OBR 1 vom 10.02.2015, § 5568 - OI 85/10 OBR 1, l. B 492/14 - Zu den vorgeschlagenen Standorten wird zunächst auf den B 7 vom 09.01.2012 verwiesen. Ergänzend ist auszuführen: Der Bereich zwischen Nizza und Spielplatz an der Untermainbrücke wird durch mobile WCs auf der westlichen Seite der Untermainbrücke (1 D/H Kabine, 1 behindertengerechte Kabine) abgedeckt. Hier ist ein Neubau geplant. Im weiteren Verlauf gibt es am Eisernen Steg eine Vertragstoilette neben dem Kartenverkauf der Primus-Linie. Als Alternative liegt der Weg bis zur öffentlichen Toilette am Paulplatz im akzeptablen Rahmen. Die nächste öffentlich zugängliche Toilette (Vertragstoilette) hinter der Alten Brücke befindet sich im Literaturhaus direkt an der Ignatz-Bubis-Brücke. Am Bolzplatz Friedensbrücke ist kein WC vorgesehen und dort auch wegen der fehlenden Anschlüsse und des Hochufers nicht möglich. Darüber hinaus wird versucht, mit dem Betreiber der Gaststätte Nizza eine weitere sogenannte Vertragstoilette zu installieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. September 2015 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 45 · 06.10.2015
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 324 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da sie nur unzureichend auf die mit Beschluss des Ortsbeirates vom 10.02.2015 angeregten Maßnahmen eingeht. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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