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Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem zweiten .Alternativen Drogen- und Suchtbericht. für die Drogenhilfe in Frankfurt?

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.09.2015, B 322

Betreff: Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem zweiten "Alternativen Drogen- und Suchtbericht" für die Drogenhilfe in Frankfurt? Vorgang: A 868/15 SPD Zu 1 Der Magistrat will weder die erste noch die zweite Frage pauschal beantworten. Mit Blick auf die Drogenproblematik hält der Magistrat Prävention, Beratung, niedrigschwellige Hilfen und die Balance von Hilfe und Repression nach wie vor für den angemessenen Weg. Dazu zählen auch das konsequente Vorgehen gegen Drogenhandel und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Hilfen für Drogenabhängige, die weiterhin dort angeboten werden, wo sie die Betroffenen erreichen. Zu 2 Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Ergebnisse von Studien zur HIV-Prävalenz bei Drogenkonsumierenden aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden differieren können. Zudem liegen allen Untersuchungen nur Stichproben zugrunde, so dass ihre Aussagekraft und eine Vergleichbarkeit beschränkt sind. Für einen validen Vergleich der Prävalenzzahlen in Städten müssten darüber hinaus weitere Merkmale berücksichtigt werden, die zur Erklärung der Unterschiede beitragen könnten: Diese sind z.B. Aussagen über das durchschnittliche Alter, die Dauer des Drogengebrauchs, die primären Drogengebrauchsmuster (inhalativer oder intravenöser Konsum) der in den jeweiligen Regionen lebenden Drogenabhängigen. In der Frankfurter Drogenszene ist z. B. der Altersdurchschnitt der Konsumierenden mit rund 39 Jahren im Vergleich zu anderen Städten relativ hoch. Hinzu kommt, dass laut der aktuellen Szenestudie 2014 (MoSyD Szenestudie 2014, CDR Frankfurt, Goethe-Universität Frankfurt am Main) 49 Prozent täglich intravenös konsumieren, wobei Crack und Heroin dominieren. Während 85 Prozent der DrogengebraucherInnen ihre Utensilien zum intravenösen Konsum (Spritzen, Löffel, etc.) überhaupt nicht mit anderen UserInnen teilen, tun dies drei Prozent nahezu täglich und zwölf Prozent gelegentlich. Nach der Szenestudie beträgt die HIV-Prävalenz der Frankfurter Drogenabhängigen sechs Prozent. Zu 3 Die Notwendigkeit für eine zeitliche Ausweitung des Spritzentauschs, z.B. durch Automaten, wird derzeit nicht gesehen. In den Drogenhilfeeinrichtungen und Konsumräumen im Bahnhofsviertel ist nicht nur der Spritzentausch, sondern auch der Drogenkonsum unter hygienischen Bedingungen an jedem Tag der Woche von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr möglich. Während dieser Zeit finden auch Beratungsgespräche mit den Drogenabhängigen statt, in denen ihre gesundheitliche Situation thematisiert wird und über Safer-Use-Praktiken informiert wird. Zu 4 Entfällt. Zu 5 Aids-Prävention ist ein konstitutiver Bestandteil der Arbeit der Frankfurter Drogen- und Suchthilfe. Sie umfasst die universelle, selektive und indizierte Prävention. Je nach Zielgruppe liegt der Schwerpunkt der Prävention entsprechend auf der Vermittlung und Weitergabe von allgemeinen oder spezifischen Informationen zur HIV- Prophylaxe, auf Beratungsgesprächen, individueller Begleitung zu Untersuchungen und Behandlungen sowie der Durchführung von Projekten und Kampagnen. Einzelne Beispiele: In den Krisenzentren und Konsumräumen können Drogengebrauchende sterile Spritzen erhalten und auch gebrauchte gegen neue eintauschen. In den Konsumräumen erhalten sie das für den Konsum notwendige Bedarfsmaterial und können unter hygienischen Bedingungen ihre mitgebrachten Drogen konsumieren. Im Jahr 2013 fanden 191.729 Konsumvorgänge in den Konsumräumen statt. 2014 wurden in den Einrichtungen 739.956 Spritzen und 837.616 Nadeln ausgegeben. Darüber hinaus verteilen die Träger der Drogenhilfe auch kostenfrei Kondome und Informationsmaterialien wie Safer-Use- und Safer-Sex-Broschüren zur HIV-Prävention, letztere stellen u.a. die Aidshilfe Frankfurt e.V. zur Verfügung. Mit dem Projekt "SMOKE-IT" in den Einrichtungen "La Strada" und "Niddastr. 49" im Jahr 2012 wurde untersucht, inwieweit durch die Bereitstellung von neuen Konsumutensilien und Informationsmaterialen die Bereitschaft der KonsumentInnen unterstützt werden kann, vom intravenösen zum inhalativen und somit weniger invasivem Konsum zu wechseln. Laut der Konsumraumdokumentation waren 2012 und 2013 fünf Prozent der Konsumvorgänge nicht intravenös, sondern inhalativ, 2011 und 2010 lag dieser Anteil noch bei drei Prozent. Inzwischen bieten fast alle niedrigschwellige Drogenhilfeeinrichtungen die Möglichkeit an, mitgebrachte Drogen auch zu rauchen. Derzeit werden die Ergebnisse der aktuell veröffentlichten Studie zu Drogen und chronischen Infektionskrankheiten (DRUCK-Studie) des Robert Koch Institutes ausgewertet. Bei der Studie handelt es sich um ein Infektions- und Verhaltenssurvey bezogen auf HIV, Hepatitis B und C bei injizierenden DrogengebraucherInnen. Neben Frankfurt am Main haben sich sieben weitere Städte an der Studie beteiligt. Im Rahmen der Diskussionen mit den beteiligten Städten über "Best Practice" bestand Einigkeit, dass Kampagnen zur Vermittlung von Safer-Use-Regeln zeitlich befristet sein und wiederholt durchgeführt werden müssen, um die Thematik präsent zu halten und die Klientele stetig zu sensibilisieren. Zu 6 Seit dem 17.06.2015 können sich Patientinnen und Patienten jeweils mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr in der Sprechstunde des Medical Marihuana Projektes über die Möglichkeiten und Grenzen von Cannabis als Arzneimittel beraten lassen, seit dem 03.07.2015 wird auch an jedem Freitag von 12 bis 13 Uhr eine telefonische Sprechstunde angeboten. Die beiden Berater informieren über die medizinische Nutzung von Cannabisprodukten, Indikationsstellungen, Risiken und Nebenwirkungen. Darüber hinaus informieren sie über das Genehmigungsverfahren beim BfArM (Ablauf und Einschätzung der Erfolgsaussichten) sowie über die rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer Antragsablehnung. Die Fragestellungen der Ratsuchenden werden dokumentiert. Das Pilotprojekt ist zunächst bis Ende des Jahres befristet. Nach der Auswertung der Dokumentation ist eine Entscheidung über den Fortgang des Projektes möglich. Zu 7 Ein erstes Treffen von elf großen deutschen Städten fand am 04. Mai 2015 in Frankfurt auf Einladung von Frau Stadträtin Heilig statt. Ziel war es, sich in einer ersten Runde über das Thema Cannabis in all seinen Facetten auszutauschen und die Möglichkeiten einer intensiveren Zusammenarbeit auszuloten. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Kommunen im Zusammenhang mit Cannabis vor besondere Herausforderungen gestellt sind, auch weil sich die Drogenproblematik vor allem in den urbanen Zentren konzentriert. Wichtige Themen in der Diskussion waren die Stärkung des Jugendschutzes, die Gestaltung von Präventionsmaßnahmen, die medizinische Anwendung von Cannabis sowie die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Regulierungsmodellen. Die Teilnehmenden bewerteten den gegenseitigen Austausch als sehr positiv und halten eine interkommunal abgestimmte Drogenpolitik, die nicht an Stadtgrenzen halt macht, für sinnvoll und notwendig. Ein wichtiges Anliegen war, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema seriös und sachlich geführt wird. Das zweite Treffen soll ebenfalls in Frankfurt stattfinden. Zu 8 Weitere Treffen haben das Ziel, die begonnene Diskussion zu vertiefen, die Zusammenarbeit zum drogenpolitischen Umgang mit Cannabis auszubauen und sich über notwendige Maßnahmen in der Prävention, der Beratung, Harm Reduction und Repression zu diesem Thema zu verständigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2015AA 868Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem zweiten „Alternativen Drogen- und Suchtbericht“ für die Drogenhilfe in Frankfurt?STVV-Anfrage · SPD
  2. 7. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 322Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem zweiten .Alternativen Drogen- und Suchtbericht. für die Drogenhilfe in Frankfurt?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 45 · 06.10.2015
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 322 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 44 · 12.11.2015
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 322 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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