Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Rolle der Ortsbeiräte in Baugenehmigungsverfahren und betont, dass diese Verfahren nichtöffentlich sind. Eine regelmäßige Beteiligung der Ortsbeiräte kann aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden, jedoch wird empfohlen, Bauvorhaben in den Sitzungen der Ortsbeiräte zu präsentieren, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Der Magistrat möchte die Anfrage des Ortsbeirats 3 zum Anlass nehmen, die Rolle der Ortsbeiräte in Baugenehmigungsverfahren nochmals vertieft darzustellen: Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche Verfahren, bei denen nur Beteiligte im Sinne des § 13 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) beteiligt werden dürfen. Dies sind in der Regel die Fachbehörden sowie die Bauherrschaft bzw. Antragsteller und die Eigentümer von betroffenen Nachbargrundstücken. Nicht dem Beteiligtenbegriff hingegen unterliegen politische Gremien oder Mandatsträger. Vielmehr haben die Beteiligten im gleichen Zusammenhang (§ 30 HVwVfG) ein besonders geschütztes Recht, dass die Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt offenbart. Zwar versteht der Magistrat das Beteiligungsbedürfnis des Ortsbeirats und begrüßt auch dessen Engagement, dennoch kann der Magistrat dem Wunsch nach einer regelmäßigen Beteiligung in bestimmten Verfahren aus den dargestellten rechtlichen Gründen nicht entsprechen.
Im Übrigen sind Baugenehmigungen zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Daher gibt es auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Wünsche oder Anregungen zu berücksichtigen, die sich nicht aus Vorschriften des Baurechts bzw. aus örtlichen Satzungen ergeben. Auch aus diesem Grund scheidet eine gesonderte Beteiligung des Ortsbeirats in Baugenehmigungsverfahren aus. Der Ortsbeirat hat jedoch eine grundsätzliche Möglichkeit der Einflussnahme im Rahmen der Satzungsverfahren, da diese durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Um die Akzeptanz gewisser Bauvorhaben, wie etwa einer Nachverdichtungsmaßnahme, in der Bewohnerschaft zu fördern, werden Vorhabensträger seitens des Magistrats gleichwohl dahingehend beraten, Projekte im Rahmen einer Sitzung des jeweiligen Ortsbeirates zu präsentieren. In aller Regel besteht bei den Bauherrschaften Verständnis für dieses Informationsbedürfnis und die Bereitschaft diesem nachzukommen. Letztendlich ist es dem Magistrat aber nicht möglich, hierauf weiteren Einfluss zu nehmen, weder auf den Zeitpunkt, den Umfang oder die Vorstellung solcher Projekte an sich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2022OFOF 266/3Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über BauvorhabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2022OAOA 172Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über BauvorhabenAnregung
- 29. August 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 321Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über BauvorhabenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, SPD und FDP (= Kenntnis) bei Abwesenheit 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zurückweisung)