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Zukunft des Paradieshofes sichern und Alt-Sachsenhausen aufwerten

Vorlagentyp: B
94 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat verhandelt mit der European School of Design über einen Erbbauvertrag, um die Nutzung des Paradieshofes zu sichern und Alt-Sachsenhausen aufzuwerten. Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ist entscheidend für den Erfolg des Projekts.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Der Magistrat befindet sich mit Vertretern der European School of Design in Verhandlungen über den Abschluss eines Erbbauvertrages. Hinsichtlich der Höhe des Erbbauzinses ist der Magistrat an die Richtlinien der M 84 vom 22.04.2016, die die Stadtverordneten mit Beschluss vom 29.08.2019 (§ 4520) beschlossen haben, gebunden. Insoweit besteht kein Spielraum, einen abweichenden Erbbauzins zu verhandeln, der einen Vertragsabschluss ermöglicht. Die Verhandlungen finden ausschließlich mit der European School of Design statt. Für ein Sicherstellen der Nutzung des Paradieshofes bedarf es aber neben einem erfolgreichen Vertragsabschluss vor allem der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses durch den Vertragspartner. Bei der Bauaufsicht fanden bisher noch keine Gespräche hinsichtlich einer Hochschulnutzung statt. Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich der drei folgenden Satzungen: - Gestaltungssatzung G3 (Alt-Sachsenhausen) - Erhaltungssatzung E41 (Alt-Sachsenhausen) - Fluchtlinienplan F1781 (rechtsverbindlich seit 27.06.1960) Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer neuen Nutzung erfolgt gemäß § 34 BauGB sowohl in Maß als auch in ihrer Art anhand der umgebenden Bebauung. Alt Sachsenhausen ist in den Erdgeschossen durch Gastronomie sowie sonstige gewerbliche Nutzung (u. a. Ladengeschäfte) und in den darüberliegenden Etagen mehrheitlich durch Wohnnutzung geprägt. Insgesamt entspricht die Gebietscharakteristik somit einem Mischgebiet mit Wohncharakter. Planungsrechtlich ist eine Wohnnutzung in den Obergeschossen mit Café im Erdgeschoss ebenfalls zulässig. Eine Nutzung als Hochschule ist hier grundsätzlich ebenso möglich. Die aktuell genehmigte Nutzung im Bestandsgebäude beinhaltet bereits Gastronomie im Erdgeschoss und Wohnen in den Obergeschossen. Eine genauere Einordnung sollte jedoch anhand der auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses geplanten Nutzung erfolgen. Dem durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb war eine Umnutzung des Bestandsgebäudes zugrunde gelegt. Aus diesem Grund stellt der im Antrag in den Raum gestellte Abbruch und Neubau für den Magistrat erst dann eine Option dar, wenn keines der im Wettbewerb ausgewählten Projekte in dem Bestandsbau umgesetzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2018NRNR 665Zukunft des Paradieshofes sichern und Alt-Sachsenhausen aufwertenSTVV-Antrag · FDP
  2. 20. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 Wochen
    BB 321Zukunft des Paradieshofes sichern und Alt-Sachsenhausen aufwerten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 42 · 21.08.2020
TO I, TOP 79
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 41 · 21.09.2020
TO I, TOP 35
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 27
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 30.11.2020
TO I, TOP 28
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 101
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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