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M 80, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark („Gärtnerei Friedrich“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der…

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M 80, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark („Gärtnerei Friedrich“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwische

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Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 31

Betreff: M 80, Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark ("Gärtnerei Friedrich")

  1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB
  2. Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I.A., Punkt (3),
  3. Abs. - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 172/17, M 80/16 - Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereich Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur regelmäßig zu berichten (Ziff. I.A., Pkt. (3)
  4. Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark - zur Kenntnis: Untersuchungen in den Bereichen Verkehr und soziale Infrastruktur sind aufgrund der geringen Größe des Plangebietes nicht erforderlich. Klima Die klimatischen Auswirkungen, die sich aufgrund der Nutzungsänderung ergeben, wurden im Rahmen eines Klimagutachtens (INKEK-Institut für Klima- und Energiekonzepte, Klimatische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 858 "Wohnen nördlich Günthersburgpark", Frankfurt am Main, vom 08.11.2017) insbesondere auf mikroklimatischer Ebene näher untersucht. Dabei erfolgte eine Gegenüberstellung des Ist-Zustandes mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung. Bei der Betrachtung des Planfalls wurde die vorgesehene Erweiterung des Günthersburgparks auf dem südwestlich des Geltungsbereichs angrenzenden Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei mit berücksichtigt. Die klimatische Untersuchung belegt, dass es zu keiner signifikanten Veränderung des bodennahen Windfeldes auch in Bezug auf die Wohngebiete in der näheren Umgebung des Plangebietes kommt. Die neue, poröse Baustruktur im Gebiet sorgt für eine bessere Durchströmbarkeit und Winddynamik gegenüber dem Bestand. Eine bessere Belüftung wirkt kühlend, kann Hitze und auch Luftschadstoffe abtransportieren. Auch bioklimatisch wirkt sich die Nutzungsänderung günstig aus. Trotz höherer Gebäude ergibt sich durch die aufgelockerte Bauweise und dem reduzierten Versiegelungsgrad in Kombination mit einem gegenüber dem Bestand erhöhten Grünflächenanteil und festgesetzten Baumpflanzungen eine Verbesserung im Plangebiet. Thermische Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft stellen sich nicht ein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 235 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 1. Februar 2017. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 3
Sitzung 20 · 15.03.2018
TO I, TOP 5
Beraten
a) Die Vorlage B 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 16.04.2018
TO I, TOP 75
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 3
Sitzung 21 · 19.04.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 31 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 21 · 14.05.2018
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 31 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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