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Schulen im Baugebiet "Nordwestlich Auf der Steinernen Straße"

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung im Baugebiet "Nordwestlich Auf der Steinernen Straße" zur Schaffung von Baurecht für Schul- und Wohnbauvorhaben. Ziel ist eine zügige Umsetzung des Schulbaus durch intensive Abstimmung mit Fachämtern und die Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Für die aufzustellenden Bebauungspläne zur Schaffung von Baurecht für Schulbau- und Wohnbauvorhaben ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung anzustreben, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den zu berücksichtigenden Einzelbelangen herstellt. Hierzu bedarf es einer zunehmend intensiven Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern sowie der Erstellung fachlicher Gutachten, so dass alle relevanten privaten und öffentlichen Belange umfassend ermittelt und bewertet werden können. Aufgrund der hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an städtebauliche Planungen, insbesondere auch mit Blick auf die zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange können diese Planungsprozesse eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Für das Baugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" wird vor diesem Hintergrund aktuell mit Nachdruck der zeitlich vorgezogene Teilbereich der Planung des Bebauungsplans Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinern Straße" vorangetrieben, um eine beschleunigte Bereitstellung der Flächen und somit eine zügigere Fertigstellung der Schulen zu erreichen. Der Bebauungsplan befindet sich noch im laufenden Verwaltungsverfahren. Der nächste Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung soll 2023 erfolgen.

Sobald der entsprechende Satzungsbeschluss vorliegt und die Erschließung gesichert ist, soll nach gesicherter Verfügbarkeit der Grundstücksflächen eine zügige Umsetzung des Schulbaus mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen. Da die Stadt nur über einen geringen Flächenanteil innerhalb des Geltungsbereichs verfügt, führt der Magistrat aktuell im Rahmen des Umlegungsverfahrens die notwendigen Gespräche hinsichtlich der Flächenübernahme für die Schulnutzungen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" südlich der Bahngleise bedarf es in einem nächsten Schritt weiterer politischer und fachlicher Abstimmungen, was den Umfang und das Maß der Planung betrifft. Zur zeitlichen Umsetzung und zum weiteren Verfahrensverlauf kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2023AA 221Schulen im Baugebiet „Nordwestlich Auf der Steinernen Straße“STVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
  2. 7. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 311Schulen im Baugebiet „Nordwestlich Auf der Steinernen Straße“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 15
Sitzung 23 · 15.09.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 21 · 16.10.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
FDP (Kenntnis)AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 21 · 17.10.2023
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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