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Erweiterung der Bestattungszeit auf den Frankfurter Friedhöfen

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 29

Betreff: Erweiterung der Bestattungszeit auf den Frankfurter Friedhöfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018, § 3359 - K 106/18 - Als Ergebnis der Organisationsuntersuchung "Friedhof 2020" wurden die Bestattungszeiten auf den Frankfurter Friedhöfen überarbeitet, um auf die Herausforderungen im Friedhofs- und Bestattungswesen und die Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern zu reagieren. So wurden beispielsweise die Bestattungszeiten der einzelnen Friedhöfe besser aufeinander abgestimmt, längere Pausenzeiten zwischen den Bestattungen und Trauerfeiern eingeführt und mehr Termine auf die Nachmittage verlagert. Diese neuen Zeiten gelten seit dem 01.08.2017. Bei den muslimischen Bestattungen ist in den letzten zehn Jahren insgesamt ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Im Vergleich zu den Gesamtbestattungszahlen in Frankfurt bewegen sie sich jedoch prozentual im niedrigen einstelligen Bereich, wie es die beigefügte Statistik veranschaulicht: Die Friedhofsverwaltung ist bestrebt, muslimische Bestattungen sehr kurzfristig durchzuführen. Sofern alle erforderlichen Unterlagen bis 12 Uhr mittags vorliegen, wird die Bestattung trotz des zusätzlichen Aufwands - bisher kostenfrei - schon am nächsten Tag ermöglicht. Dies ist in den meisten Fällen realisierbar, da nur noch die Friedhofsabteilung involviert ist. Aufgrund des zeitlichen Aufwandes einer Erdbestattung wurde für alle Friedhöfe einheitlich festgelegt, dass diese Bestattungsform ausschließlich vormittags angeboten wird. Erdbestattungen in muslimischen Grabfeldern finden derzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock montags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr - 11:45 Uhr und zur selben Zeit dienstags und donnerstags auf dem Südfriedhof statt. Am Freitag besteht weiterhin die Möglichkeit auf dem Südfriedhof drei Erdbestattungen in der Zeit von 9:00 Uhr - 11:00 Uhr durchzuführen. Bei einer Ausweitung der Bestattungstermine auf die Wochenenden wäre jedoch nicht nur die Friedhofsverwaltung betroffen, sondern auch das Standesamt sowie ggf. das Ordnungs- und Gesundheitsamt, so dass in all diesen Bereichen dauerhaft mehr Personal vorgehalten und Arbeitszeiten angepasst werden müssten. Zudem dürfte die Ausweitung auf Wochenendtermine nicht nur für muslimische Bürgerinnen und Bürger gelten, sondern wäre in Anbetracht einer Gleichbehandlung allen Bürgerinnen und Bürgern anzubieten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Höhe der zusätzlichen Kosten bei einer Ausweitung der Bestattungszeiten an Wochenenden keine abschließende Aussage durch den Magistrat getroffen werden, da sich diese auf verschiedene Ämter verteilen würden. Für den Bereich der Friedhofsverwaltung wären die Mehrkosten in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Bei einer Erdbestattung werden im Normalfall 6 Träger benötigt, die am Wochenende zur Verfügung gestellt werden müssten. Zusätzliche Arbeitszeiten in der Abteilung für Gräber- und Bestattungsangelegenheiten, um die Bestattungsanträge zu bearbeiten, wären hierbei noch nicht berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2018KK 106Erweiterung der Bestattungszeit auf den Frankfurter FriedhöfenKAV-Anregung
  2. 8. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 29Erweiterung der Bestattungszeit auf den Frankfurter Friedhöfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 29 · 21.03.2019
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

KAV
Sitzung 33 · 06.05.2019
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 29 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 3807,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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