Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung sicherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der Kinderschutz im Jugend- und Sozialamt höchste Priorität hat. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Strukturen zur Sicherstellung des Kinderschutzes weiter zu optimieren und den Fachkräftemangel aktiv anzugehen. Ziel ist es, die Qualität der Hilfen für Kinder und Jugendliche in Frankfurt am Main zu verbessern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBericht
Der Magistrat stellt fest, dass der Kinderschutz im Jugend- und Sozialamt höchste Priorität hat und in Kooperation mit den Freien Trägern (bislang) vollumfänglich sichergestellt werden kann. Zu Frage 1 und 2: Im Jahr 2022 wurden 535 Kinder und Jugendliche aus Frankfurt am Main in Obhut genommen. Seit 2019, wo ein Höchststand von 635 Inobhutnahmen bestand, ist die Anzahl der Inobhutnahmen um 15,8 % gesunken. Entsprechend ist eine sinkende Tendenz zu verzeichnen. Um eine möglichst geringe Verweildauer der jungen Menschen in den Inobhutnahmeeinrichtungen zu gewährleisten und eine Entlastung der Belegungssituation zu erreichen, wurden 2022 Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten gegründet. Beispielsweise initiierte das Jugendamt ein Pilotprojekt, mit dem Ziel die Verfahren und Abläufe zur Perspektivklärung für die jungen Menschen und ihre Familien zu optimieren. Statistisch lassen sich in den letzten Jahren keine größeren Veränderungen der Inobhutnahmedauer erkennen. Im Jahr 2022 konnten 76,4 % der Inobhutnahmen innerhalb der ersten 12 Wochen wieder beendet werden. Die durchschnittliche Inobhutnahmedauer lag in 2022 bei 59 Tagen. Zu Frage 3: Wie in den Vorjahren wurden auch in 2022 rund 60 % der jungen Menschen in Frankfurt am Main untergebracht. Eine Unterbringung außerhalb Frankfurts kann aus unterschiedlichen Gründen heraus resultieren. So spielen neben den infrastrukturellen Gegebenheiten auch sozialpädagogische Überlegungen eine Rolle bei der Wahl des Unterbringungsortes. Als Beispiel kann hier der Schutz des jungen Menschen vor einem schädlichen Umfeld aufgeführt werden. Zu Frage 4: Ja, es sind noch weitere Einrichtungen bekannt. Dabei handelte es sich bislang ausschließlich um Heimeinrichtungen. Inobhutnahmeeinrichtungen sind auch vom Fachkräftemangel tangiert, bislang konnte das Angebot in Frankfurt am Main jedoch uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Des Weiteren bestehen mit nahegelegenen Inobhutnahmeeinrichtungen im Umland enge Kooperationen, so dass das Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main sich auch dort temporär das Recht sichert, Plätze zu belegen. Zu Frage 5: Die Bearbeitung von Fällen nach § 8a SGB VIII ist eine Kernaufgabe des Kinderschutzes sowohl der freien Träger der Jugendhilfe als auch des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Bereits im Jahr 2008 hat der Magistrat beschlossen das Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefon beim Jugend- und Sozialamt einzurichten und somit die Erreichbarkeit des Jugendamtes, insbesondere im Bereich des Kinderschutzes, an 365 Tagen (bis 23:00 Uhr für Bürger:innen und bis 2:00 Uhr nachts für die Polizei) sichergestellt. Beim Jugend- und Sozialamt genießt die Bearbeitung von Fällen nach § 8a SGB VIII absolute Priorität. Aufgrund einer sehr klaren Priorisierung wird dies im Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main uneingeschränkt gewährleistet. Im Rahmen der jährlichen Personalbemessung wird seit Jahren ein steigender Personalbedarf festgestellt. Zur Kompensation dieses Bedarfs werden entsprechende Anträge im Stellenplan gestellt. Zudem ist das Jugend- und Sozialamt seit 2014 intensiv mit der Personalgewinnung befasst. So wurde 2015 das Einarbeitungskonzept für den Kinder- und Jugendhilfesozialdienst (KJS) etabliert, das den Trainees eine intensive halbjährige Einarbeitung sichert. Dieses Konzept ist attraktiv und es gelang hierdurch seither weit über 100 neue Fachkräfte einzustellen. Dieses Einarbeitungskonzept ist aber nicht ausreichend um den gesamten und gemäß der Personalbemessung steigenden Personalbedarf zu decken, sodass eine amtsinterne Arbeitsgruppe ('Begleitgruppe Personalgewinnung im KJS') intensiv an weiteren Konzepten der Personalgewinnung und -bindung arbeitet. Inzwischen wurde das Duale Studium etabliert und durch die Ausweitung von Praktikumsmöglichkeiten das Nachwuchspotential vergrößert. Zusammengefasst lässt sich auch für Frankfurt am Main die bundesweite Entwicklung einer personellen Verknappung feststellen. Das führt zu großen Herausforderungen für junge Menschen, Familien aber auch und gerade für die Fachkräfte, die mit großem Engagement, tiefer Überzeugung und hoher fachlicher Verantwortung im Fachfeld Kinderschutz arbeiten. Die Gewinnung und Bindung von Personal bedarf eines immer größeren Aufwands. Insofern muss auch festgestellt werden, dass es sich zunehmend schwieriger gestaltet, insbesondere für den Bereich Kinderschutz, geeignetes Personal zu finden und alle vakanten Stellen zeitnah zu besetzen. Für das Fachfeld der stationären Jugendhilfe haben der öffentliche und die freien Träger in der AG 78 (teil-)stationär eine Unter-Arbeitsgruppe zum Thema 'Fachkräftemangel' gegründet. Gemeinsam sollen Strategien zum Umgang mit der Problematik erarbeitet werden. Daneben befasst sich jeder freier Träger mit Personalgewinnungsstrategien für seine eigenen Einrichtungen. Wie das Jugendamt müssen auch die freien Träger große Anstrengungen im Rahmen ihrer Personalverantwortung unternehmen, um vakante Stellen - auch hier insbesondere im Kinderschutz - zu besetzen. Der zunehmende Fachkräftemangel bereitet allen Sorge und alle engagieren sich, das Fachfeld bestmöglich stabil zu halten. Ob das auch in Zukunft gelingen wird, liegt nicht alleine im Einflussbereich der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt am Main. Hier fanden bereits politische Vorstöße des Deutschen Städtetages (Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 22. November 2022 - 444. Sitzung in Hannover, siehe Anlage) statt. Zu Frage 6: Die in Frage 5 erwähnte 'Begleitgruppe Personalgewinnung im KJS' widmet sich neben der Personalgewinnung und -bindung auch der Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Zusammenhang wurde die Kooperation zu den Hochschulen in Frankfurt am Main aber auch im Rhein Main Gebiet (Darmstadt, Wiesbaden, Mainz) intensiviert. Regelmäßige Austauschtreffen finden statt. An Messen in den Hochschulen nimmt das Jugend- und Sozialamt regelhaft teil. Mit der Hochschule in Fulda und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Standort Villingen-Schwenningen, wurde die Zusammenarbeit etabliert. Mit diesen Hochschulen besteht eine Kooperation zum Dualen Studium in unseren Dienststellen. Aktuell hat das Jugend- und Sozialamt acht Studierende. Fünf weitere Plätze kommen im nächsten Semester dazu und werden perspektivisch ausgebaut. Zu Frage 7: Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen gestaltet sich im Bereich Kinderschutz insofern schwierig, als es sich hier um einen tarifrechtlich reglementierten Berufszweig handelt und die staatliche Anerkennung zwingend vorgeschrieben ist. Dies bedeutet, dass seitens der Personalstellen keine eigenmächtigen Entscheidungen getroffen werden können, sondern die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ausschließlich der Hochschule Rhein Main obliegt. Die Hürden sind recht hoch: So müssen beispielsweise formal zwei Anträge gestellt werden und in den meisten Fällen werden außerdem noch zusätzliche Prüfungen gefordert. Zu Frage 8: Es ist grundsätzlich der Auftrag der Jugendämter frühestmöglich Unterstützung anzubieten und nicht erst im Kontext einer Gefährdung eines jungen Menschen. So bietet das Jugend- und Sozialamt vielen Familien unterhalb der Schwelle einer Kindeswohlgefährdung Hilfen zur Erziehung an. Werden Hinweise auf Bedarfe bekannt, so gehört es zu den originären Aufgaben des Jugendamtes, zunächst zu überprüfen, ob Hilfen zur Erziehung angezeigt sind. Bei Feststellung der Bedarfe und Anspruchsberechtigung erfolgt die entsprechende Gewährung der Hilfen. Frankfurt am Main verfügt über ein sehr gut ausgestattetes Hilfeangebot, sowohl im ambulanten, als auch im teilstationären oder stationären Bereich. Als Ausdruck der wirksamen präventiven Arbeit des Jugendamtes ist anzuführen, dass nur 16 % der im Jahr 2022 laufenden erzieherischen Hilfen (für Frankfurter junge Menschen) auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung eingeleitet wurden. Aber selbst bei einer festgestellten Kindeswohlgefährdung ist die Inobhutnahme kein Automatismus. Wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen, sind diese vorzuziehen. Das können Hilfen zur Erziehung sein, wie z. B. eine Sozialpädagogische Familienhilfe, aber auch Ressourcen aus dem Umfeld der betroffenen Familie, wie beispielsweise Großeltern oder Nachbarn. Neben den erzieherischen Hilfen hat die Jugendhilfe und Gesundheitshilfe auch diverse präventive Angebote. Die in 2012 gesetzlich eingeführten Frühen Hilfen setzen teilweise schon in der Schwangerschaft, spätestens jedoch mit der Geburt eines in Frankfurt am Main geborenen Kindes an, um Familien so früh wie möglich zu unterstützen und auf gesetzliche Ansprüche oder Hilfsangebote innerhalb der Stadt Frankfurt am Main hinzuweisen, aber auch um frühzeitig auf erzieherische Bedarfe zu reagieren. Frankfurt am Main hatte bereits Jahre vor der gesetzlichen Einführung der Frühen Hilfen beim Gesundheitsamt die Frühen Hilfen (Familienhebammen) etabliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2023AA 219Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sicherstellenSTVV-Anfrage · CDU
- 24. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 299Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung sicherstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und AfD Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.