Die Folgen des Stadtwachstums endlich offenlegen und bewerten!
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Bericht des Magistrats vom 10.08.2015, B 299
Betreff: Die Folgen des Stadtwachstums endlich offenlegen und bewerten! Vorgang: A 792/15 FREIE WÄHLER Zu
- Was waren die Folgen für den Wohnungsmarkt in Frankfurt? Die Folge des Bevölkerungswachstums war u. a. ein Rückgang der Wohnungsversorgungsquote (Verhältnis von Wohnungen zu Haushalten). Aufgrund der starken Zunahme der Haushalte sank diese kontinuierlich von 96,5 % im Jahr 2011 auf 93,7 % im Jahr
- Hingegen konnte die Leerstandsquote von 1,8 % im Jahr 2009 auf 0,7 % im Jahr 2013 verringert werden. Gleichzeitig erfolgte eine Zunahme des Reinzuganges (Zugang durch Neubau abzüglich Abgang durch Abbruch) an Wohnungen von 1.748 im Jahr 2011 auf 2.853 im Jahr 2013 (Angaben statistisches Jahrbuch 2014, Bürgeramt Statistik und Wahlen). Vor dem Hintergrund einer stetigen Flächenbereitstellung für die Wohnungsbautätigkeit ist es wichtig, die Entwicklung weiterer Wohnungsbaupotenziale vorzubereiten. Diese Entwicklung ist mit den Beschlüssen § 3061 "Den Frankfurter Wohnungsmarkt dauerhaft stärken" (vom 25.04.2013) und Magistratsvortrag "Wohnbaulandentwicklung" (§ 4542 vom 22.05.2014) eingeleitet worden. Zu Frage 2: "Welche Folgen ergaben sich für den Arbeitsmarkt in Frankfurt?" Neben den Einwohnerzahlen ist auch die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Stadtgebiet 2011 bis 2013 gestiegen: von 497.202 (30.06.2011) auf 514.794 (30.06.2013). Dieser Trend hat sich noch verstärkt: zum 30.06.2014 zählt Frankfurt am Main 527.940 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei 709.935 Einwohnern. Tendenziell ist die gestiegene Zuwanderung ein Ausdruck der Attraktivität Frankfurts im Hinblick auf die Arbeitsmöglichkeiten. Andererseits begünstigt die Zuwanderung die Verfügbarkeit von Arbeitskräften und hilft den Unternehmen bei ihren Erweiterungsinvestitionen vor Ort. Beide Wachstumsphänomene ergänzen und stützen sich gegenseitig. Dies hilft einerseits Abwanderungen von Unternehmen zu verhindern und andererseits den Verkehr zu vermindern, weil hiesige Unternehmen weniger auf Einpendler angewiesen sind. Zu Frage 3: "Welchen Einfluss hatte diese Entwicklung auf die Steuereinnahmen der Stadt Frankfurt?" Aufgrund des Anstiegs der Einwohnerzahlen und der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist grundsätzlich ein positiver Einfluss auf die Höhe der Steuereinnahmen der Stadt Frankfurt am Main zu erwarten. Diese Erwartung besteht insbesondere, da aufgrund zusätzlicher Einwohner und Beschäftige - zusätzliche Einkommen der Besteuerung unterliegen (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer), - umsatzsteuerpflichtige Umsätze zunehmen (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer), - die Ertragskraft der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen zunimmt und - Wohn- oder Betriebsgebäude zusätzlich errichtet oder umgebaut werden (Grundsteuer B). Eine Quantifizierung dieser Effekte ist dem Magistrat leider nicht möglich, da die erforderlichen Daten nicht vorliegen (Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer) oder aus den vorliegenden Daten nicht ermittelt werden können (Gewerbesteuer und Grundsteuer). Zu Frage 4: "Welche Folgen hatte diese Entwicklung auf die Infrastrukturausgaben der Stadt Frankfurt?" Der Zusammenhang zwischen Bevölkerungswachstum und Infrastrukturausgaben ist insbesondere bei der Entwicklung neuer Stadtteile und Wohnquartiere - wie z. B. Mertonviertel, Am Riedberg oder Europaviertel - sehr ausgeprägt. Die Erschließung neuer Wohngebiete einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs, aber auch Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, verursacht einen hohen Investitionsbedarf, der aber zum Teil durch Vermarktungserlöse finanziert werden kann. Neben dem relativ hohen Zuzug in neue Wohngebiete findet auch eine sukzessive Zuwanderung in alle bereits entwickelte Stadtteile statt. Da bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann, wird hierdurch kaum zusätzlicher Investitionsbedarf verursacht. Gleichwohl kann es durch die Erhöhung der Bevölkerungszahlen zu Engpässen bei Infrastruktureinrichtungen kommen. Aufgrund dieser Entwicklungen sind im Haushalt 2015/2016 finanziell umfangreiche Investitionen in folgenden Bereichen vorgesehen: - Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, - Nahverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr, - Stadtplanung einschließlich der Förderung des Wohnungsbaus. Zu Frage 5: "Wie wirkte sich dieses Bevölkerungswachstum auf die Umwelt betreffende Bereiche wie Wasserversorgung, Stadtklima und Grünflächen aus?" Wasserversorgung Der Wasserbedarf in der Stadt Frankfurt am Main ist von ca. 65,6 Mio. m3 im Jahr 1990 auf ca. 48,8 Mio. m3 (einschließlich Flughafen) im Jahr 2013 zurückgegangen. Dieser Rückgang des Wasserbedarfs um ca. 17 Mio. m3 jährlich bei steigender Einwohnerzahl geht u. a. auch auf die Wassersparaktivitäten der Stadt Frankfurt am Main und der Mainova AG zurück. Stadtklima Ein Bevölkerungswachstum hat zwangsläufig Einfluss auf die Lärmbelastung und die Luftqualität im Stadtgebiet. Mehr Wohnungen bedeuten grundsätzlich mehr Bedarf an Wärme (Heizung) und mehr Menschen bedeuten grundsätzlich eine Herausforderung für die Mobilität (Verkehr). Ob sich durch ein Bevölkerungswachstum tatsächlich die Luftqualität verschlechtert bzw. der Verkehrslärm erhöht, hängt von der künftigen Stadtentwicklung ab, in der wiederum verschiedene Aspekte bzw. Themenfelder (z. B. Bevölkerung, Siedlungsstrukturen, Wohnen, Freizeit, Freiräume, Umwelt, Klima, Mobilität u. a. m.) zusammenwirken. Eine pauschale Beantwortung ist daher nicht möglich. Eine übergreifende Entwicklung erfolgt im Rahmen eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Eine Folge des städtischen Wachstums wird es sein, dass das bestehende und zukünftige Grün sowohl in der Freizeitfunktion, als auch in der klimatischen Bedeutung im Zuge einer klimagerechten Stadtentwicklung noch stärker als bisher in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken und somit als unverzichtbares Element des Stadtklimas zu erhalten und zu entwickeln ist. Grünflächen Die Zahl der Einwohner der Stadt Frankfurt am Main hat vom Jahr 2011 bis 2013 um 3,93 % zugenommen, die Zahl der Arbeitnehmer wächst in diesem Zeitraum um 4,11 %. Demgegenüber steigt zwischen 2011 und 2013 die Zahl der verfügbaren öffentlichen Grünfläche pro Einwohner um 1,78 %. Dieser Anstieg ist jedoch darauf zurückzuführen, dass im Betrachtungszeitraum die großen Parkanlagen Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und Hafenpark in die Grünflächenbilanz aufgenommen wurden. Betrachtet man einen längeren Zeitraum von 2000 bis 2013 sinkt in dieser Zeit die verfügbare öffentliche Grünfläche pro Einwohner um 8,23 % von 5,59 m2 auf 5,13 m2. Aus diesen Zahlen lassen sich verschiedene Ableitungen treffen, die sich in der alltäglichen Wahrnehmung in den Grünanlagen bestätigen: - Die öffentlichen Grünanlagen nehmen zwar absolut gesehen jedes Jahr zu, bezogen auf die ansteigende Einwohnerzahl nehmen die Flächen jedoch ab. - Der Nutzungsdruck der wachsenden Bevölkerung auf die bestehenden Grünanlagen nimmt stetig zu. - Die Pflege- und Instandhaltungskosten der zunehmend genutzten Grünanlagen steigen durch den erhöhten Nutzungsdruck kontinuierlich an. Zusätzlich zu dem oben gezeigten Zuwachs der Einwohnerzahl ist in Bezug auf die Beurteilung des wachsenden Nutzungsdrucks die ebenfalls deutlich steigende Zahl der Einpendler zu berücksichtigen (+ 2,73 % im Vergleichszeitraum), sowie auch die Abend- und Wochenendbesucher aus dem Umland, die auch als Nutzer der öffentlichen Grünanlagen den Nutzungsdruck erhöhen. In der tiefergehenden Betrachtung zeigt sich, dass große neue Siedlungsentwicklungen wie etwa Europaviertel oder Riedberg überproportional gut mit Grünflächen versorgt sind. Kritisch zu sehen sind die verdichteten Innenstadtbereiche auch unter dem Aspekt der Nachverdichtung. Die hier vorhandene chronische Unterversorgung mit öffentlichen Grünanlagen kann nur in sehr seltenen Ausnahmen durch zusätzlich generierte Grünflächen kompensiert oder zumindest abgemildert werden. Vor diesem Hintergrund und zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels wird in den kommenden Jahren ein Hauptaugenmerk auf zusätzlichen Baumpflanzungen und der verstärkten Nutzbarmachung von versiegelten Flächen im verdichteten Innenstadtbereich liegen müssen. Zu Frage 6: "Wie hat sich dieses Wachstum auf die Kaufkraft und auf den Einzelhandel in Frankfurt ausgewirkt?" Aufgrund der Zunahme der Bevölkerungszahlen wird grundsätzlich mit einer zunehmenden Kaufkraft und somit auch mit positiven Auswirkungen auf den Einzelhandel gerechnet. Zu Frage 7: "Welche Auswirkungen wurden insgesamt auf die öffentlichen Finanzen der Stadt Frankfurt festgestellt, insbesondere hinsichtlich der Kinderbetreuung und Schulen? Die demografische Entwicklung mit den damit verbundenen Wohnbaulandentwicklungen, vor allem aber auch die Nachverdichtungsmaßnahmen, haben eine enorme Bedeutung für die Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Nicht nur reichen die bisherigen Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und an Schulen langfristig nicht aus, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, sondern der vorhandene Platz, um Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen angemessener Größe neu zu bauen, ist dort rar, wo er dringend benötigt wird. Bei einer demografischen Dynamik wie sie in Frankfurt zu beobachten ist, entsprechen Prognosen nur in sehr grober Annäherung der tatsächlich entstehenden Realität. Sie bilden die Vergangenheit in die Zukunft hinein ab. Bei Nachverdichtungsmaßnahmen ist häufig nicht eindeutig vorhersehbar in welchen Stadtteilen in welchem Umfang gebaut wird. Ebenso sind Baubeginn und Baudauer großer Wohnungsbaumaßnahmen schwer einzuschätzen. Die Anpassung der Bildungsinfrastruktur an den tatsächlichen Bedarf zählt zu den Pflichtleistungen der Stadt Frankfurt am Main. Die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten ist inzwischen mit einem subjektiven Rechtsanspruch (§ 24 SGB VIII) verbunden, der, wird dieser Anspruch nicht erfüllt, zu umfänglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Kommune führen kann. Um dieser Verpflichtung nachzukommen wurden im Zeitraum 2010 (22.215 Plätze) bis 2014 (27.738 Plätze) insgesamt 5.523 Betreuungsplätze neu geschaffen. In den öffentlichen allgemeinen Schulen hat sich im Zeitraum 2010 (57.342 Plätze) bis 2014 (59.942) die Zahl der Schülerinnen und Schüler um 2.600 erhöht. Es wurden die Panoramaschule, die Valentin-Senger-Schule, die Grundschule Rebstock neu eröffnet. Die Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung schreibt den Betreuungsbedarf jährlich fort, die Integrierte Schulentwicklungsplanung ist jeweils auf einen Planungszeitraum von fünf Jahren angelegt. Bildungseinrichtungen nehmen eine Schlüsselrolle für die Herstellung von Chancengerechtigkeit, Lebensqualität und die Beseitigung von Integrationshemmnissen ein. Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sind für die Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung, denn ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot und eine attraktive, moderne Bildungsinfrastruktur sind nicht nur maßgeblich für Teilhabe und Bildungserfolg, sondern beeinflussen mitunter Standortentscheidungen von Unternehmen, Wohnungsbauherren sowie Umzugsentscheidungen von Familien. Zu Frage 8: "Warum ist der Magistrat laut B463/2014 dagegen, eine "Bewertung von zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern aufgrund ökonomischer und finanzwirtschaftlicher Kennzahlen" (Antwort auf Frage Nr. 5) vorzunehmen?" Die Zunahme der Bevölkerung wird befürwortet, da die Stadt Frankfurt am Main nach Auffassung des Magistrats nicht nur ein prosperierender Wirtschaftsstandort sein soll, sondern auch als Wohnstandort zu fördern ist, wozu auch eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen ist. Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung, die letztlich auf einer Analyse beruhten müsste, welche Menschen nach Frankfurt ziehen und wie hoch ihr finanzieller Beitrag für die Stadt sein könnte, ist hierzu nicht dienlich und wäre aufgrund einer nicht hinreichenden Datenbasis fragwürdig. Gleichwohl muss die ökonomische Basis der Stadtentwicklung gewährleistet sein, weshalb in der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftsförderung einen hohen Stellenwert besitzt. Zu den Fragen 9 bis 11: 9. "Sieht der Magistrat der Stadt Frankfurt das rasante Stadtwachstum als unabänderlich an, ähnlich einem Naturereignis?" 10. "Welche Möglichkeiten gibt es grundsätzlich auf Seiten des bzw. eines Magistrats, um auf ein starkes Stadtwachstum regulativ Einfluss zu nehmen?" 11. "Welche der sich aus Frage Nr. 10 ergebenen Möglichkeiten sieht der Magistrat als erwägenswert für die Stadt Frankfurt an?" Die Stadt Frankfurt am Main ist als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit hoher Umwelt- und Lebensqualität weiterzuentwickeln, um dem zu erwartenden Einwohnerwachstum angemessen begegnen zu können. Um u. a. die Wohnbaulandentwicklung zu verstetigen, ist die mittel- bis langfristige Entwicklung koordiniert vorzubereiten. Dazu wurde der Magistrat beauftragt, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für Frankfurt am Main zu erarbeiten (M 9 Wohnbaulandentwicklung, § 4542 vom 22.05.2014)." Generell wird auf den Magistratsbericht B 463 vom 12.12.2014 (A 668 vom 09.09.2014), insbesondere auf die Beantwortung der Frage 3, verwiesen. "Eine optimale Bevölkerungszahl für die Stadt Frankfurt am Main wurde vom Magistrat nicht ermittelt, insbesondere wurde kein Optimum in Hinblick auf eine ökonomisch und finanzwirtschaftlich effiziente Einwohnerzahl errechnet. Eine Begrenzung der Einwohnerzahl ergibt sich bereits aus dem zur Verfügung stehenden Potenzial an bebaubarer Fläche in der Gemarkung der Stadt Frankfurt am Main. Neben der flächenmäßigen Begrenzung ergeben sich weitere Grenzen auch dadurch, dass eine Verdichtung der Wohnbebauung nur in einem Maße angestrebt wird, das die bestehende hohe Umwelt- und Lebensqualität nicht beeinträchtigt (vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Wohnbaulandentwicklung, § 4542 vom 22.05.2014)." Zu Frage 12: "Sieht der Magistrat bei weiter anhaltendem Wachstum der Bevölkerung in Frankfurt kurz-, mittel- oder langfristige irgendwelche negative Folgen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?" Im Hinblick auf die Einschätzung von Vor- und Nachteilen des Bevölkerungswachstums wird auf die Antworten der Fragen 1 bis 11 sowie 13 bis 14 verwiesen. Zu Frage 13: "Steht der Magistrat der Stadt Frankfurt in Austausch mit anderen ebenfalls stark wachsenden Großstädten in Deutschland, wie z.B. der Partnerstadt Leipzig, um gemeinsam gute Lösungsansätze für einen geeigneten Umgang mit einem starken Städtewachstum zu erörtern? Wenn ja, mit welchen Städten und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?" Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied im Deutschen Städtetag, in dem rund 3.400 Städte mit mehr als 51 Millionen Einwohnern zusammengeschlossen sind. Der Deutsche Städtetag berät seine Mitgliedsstädte, informiert sie über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen und stellt den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern her. In den zahlreichen Gremien, wie bspw. in den Fachkommissionen, findet ein regelmäßiger Austausch zu aktuellen Themen statt, u. a. auch mit Leipzig. Zu Frage 14: "Wie bewertet es der Magistrat, dass das Büro Ernst Basler + Partner, mit welchem die Stadt Frankfurt zur Zeit ein Stadtentwicklungskonzept plant bzw. planen lässt, in einer Präsentation eine "Finanzielle Beurteilung der Siedlungsentwicklung" als "wichtig" erachtet (http://www.ebp.ch/files/fachartikel/praesentation_tho ma_nov-2014.pdf)?" Der angesprochene Aussage des Büro Ernst Basler + Partner lautet vollständig zitiert: "5. Finanzielle Beurteilung der Siedlungsentwicklung ist wichtig, aber nicht die einzige Entscheidungsgrundlage." Generell werden städtebauliche Entwicklungen über die Planungsmittel des Dezernates Planung und Bauen (Stadtplanungsamtes) finanziell gesichert. Soweit aus der Realisierung städtebaulicher Planungen Folgekosten beispielsweise für Erschließungsmaßnahmen, soziale Infrastruktur oder öffentliche Grünflächen resultieren, ist darüber projektbezogen zu entscheiden. Grundsätzlich ist die finanzielle Beurteilung der Stadtentwicklung mit B 463 vom 12.12.2014 (A 668 vom 09.09.2014), Frage 1 beantwortet. "Die Rahmenbedingungen, die der Magistrat beeinflussen möchte, können dem Entwurf des Haushalts 2015/2016 entnommen werden, der am 19.09.2014 aufgestellt wurde. Insbesondere im darin enthaltenen Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 sind die Schwerpunkte enthalten, die zu einer Verbesserung der städtischen Infrastruktur führen wer-den. Die finanziell umfangreichsten Investitionen sind in folgenden Bereichen vorgesehen: - Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, - Nahverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr, - Stadtplanung einschließlich der Förderung des Wohnungsbaus."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Februar 2015AA 792Die Folgen des Stadtwachstums endlich offenlegen und bewerten!STVV-Anfrage · FREIE_WÄHLER
- 10. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 299Die Folgen des Stadtwachstums endlich offenlegen und bewerten!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)