Festsetzung eines Sanierungsgebietes in Griesheim
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- Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte15.09.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 296
Betreff: Festsetzung eines Sanierungsgebietes in Griesheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2253 - NR 352/12 SPD, B 61/13 - Im Bereich zwischen der Mainzer Landstraße, nördlich der Bahnlinie, der Waldschulstraße und der Straße in der Schildwacht hat der Magistrat eine ausführliche Bestandsaufnahme durchgeführt und ein Entwicklungskonzept erarbeitet, das inzwischen dem Ortsbeirat vorgestellt worden ist. Die Analyse der Bestandsaufnahme hat ergeben, dass der Großteil des Untersuchungsgebietes städtebaulich unproblematisch ist. Problematisch ist die hohe Anzahl von KFZ- und Gebrauchtwagenhändlern in unmittelbarer Umgebung der vorhandenen Wohnnutzung. Des Weiteren werden die teilweise fehlenden Fußwegeverbindungen zwischen den sehr großen Bebauungsblöcken in Nord-Süd-Richtung bemängelt. Es sind auch Baulücken bzw. größere Baufelder festgestellt worden, die durch bereits vorhandenes Planungsrecht zeitnah einer Wohnbebauung zugeführt werden könnten. Ziel des Entwicklungskonzepts für den Untersuchungsbereich ist es, durch partielle Neuordnungen, Freimachung minder genutzter Grundstücke und der Verlagerung einzelner Betriebe zu einem städtebaulich befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Dabei sollen die vorhandenen Schwerpunkte der Gebietsentwicklung - Wohnen eher im östlichen Teilbereich, Gewerbe eher im westlichen - soweit nötig entflochten und in ihrem Nutzungskern stabilisiert werden. Dieses Entwicklungskonzept soll als städtebaulicher Rahmenplan der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Nach Auffassung des Magistrates ist hierfür eine förmliche Sanierungssatzung nicht das geeignete planerische Mittel für die Umsetzung der beschriebenen Einzelmaßnahmen. In weiten Teilen des Untersuchungsbereichs liegen die Anforderungen des § 136 BauGB an eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme ("städtebauliche Missstände") nicht vor. Stattdessen beabsichtigt der Magistrat, eine städtische Gesellschaft bzw. eine Gesellschaft mit städtischer Beteiligung oder einen anderen geeigneten Dienstleister mit der Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen vor Ort zu beauftragen. Angesichts des jetzt schon bekannten, hohen Entwicklungsinteresses vieler Eigentümer sog. Problemgrundstücke wird dies für die effizienteste Lösung gehalten, zu schnellen Erfolgen bei der Gebietsumstrukturierung zu kommen. Ob ergänzend in Teilbereichen eine Änderung vorhandener Bebauungspläne notwendig werden wird, ist derzeit noch zu prüfen und wird teilweise auch vom Verlauf der in absehbarer Zeit beginnenden Umstrukturierungsgespräche abhängen. Das ehemalige Bahngelände Eichenstraße 57 wurde mit Freistellungsbescheid vom 07.06.2011 vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmet. Die Planungshoheit der Gemeinde ist somit gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2012NRNR 352Festsetzung eines Sanierungsgebietes in GriesheimSTVV-Antrag · SPD
- 28. Januar 2013BB 61Festsetzung eines Sanierungsgebietes in GriesheimMagistratsbericht
- 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 296Festsetzung eines Sanierungsgebietes in GriesheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)