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Bürgerhaus Harheim a) Schallschutzsanierung b) Inventarerneuerung/Sanierung der sanitären und heizungstechnischen Anlagen

Vorlagentyp: B
24 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 290

Betreff: Bürgerhaus Harheim a) Schallschutzsanierung b) Inventarerneuerung/Sanierung der sanitären und heizungstechnischen Anlagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2009, § 5502 - EA 1 und EA 2 OBR 14 - Das "Bürgerhaus Harheim" wurde bereits 1997 einem Pächter (Gastwirt) überlassen, der das Vermietungsgeschäft der Versammlungsräume eigenverantwortlich betreibt und dafür einen Betriebskostenzuschuss von der Saalbau GmbH erhält, der die von ihm andererseits zu entrichtende Pacht deutlich übersteigt; die Saalbau GmbH ist darüber hinaus für den Unterhalt des Gebäudes "in Dach und Fach" verantwortlich. Das Haus bringt der Saalbau GmbH jährlich Verluste. Der Aufsichtsrat der Saalbau GmbH hat grundsätzlich beschlossen, bei allen Saalbauten zuerst sicherheitsrelevante Bauunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Sollten dann noch Mittel verfügbar sein, wird dafür derzeit eine Prioritätenliste erstellt, die der Aufsichtsrat prüfen und gegebenenfalls beschließen muss. Schallschutzmaßnahmen im und am Haus wären zwar wünschenswert, fallen aber sicher nicht in die o.g. Kategorie "sicherheitsrelevant" und sind für die Saalbau GmbH finanziell derzeit nicht darstellbar. Überhaupt bedürfte der Begriff "Schallschutzsanierung" zunächst einer Definition, Überprüfung und Bewertung des Ist-Zustandes durch einen Sachverständigen. Auf einer solchen Grundlage könnte dann ein Maßnahmenprogramm (Fenster, Dämmstoffe, Beseitigung von Schallbrücken etc.) entwickelt werden, um Hinweise auf bauliche Veränderungen bzw. Ertüchtigung zu liefern, die dann erst kostenmäßig bewertet werden könnten. Aber selbst solche Vorleistungen sind für die Saalbau GmbH momentan finanziell nicht darstellbar. Die Neu-Anschaffung von Inventar fällt ausweislich des mit dem Betreiber geschlossenen Überlassungsvertrages in dessen Zuständigkeit. Nach Schätzung der Saalbau GmbH wären für eine Neu-Anschaffung (147 Tische, 810 Stühle) Mittel in Höhe von 150.700 € nötig. Die Geschäftsführung der Saalbau GmbH hatte jedoch trotzdem angeboten, gebrauchte, aber verwendungsfähige Tische und Stühle aus anderen Häusern, die abgegeben werden können, dem Haus Harheim zur Verfügung zu stellen. Dies war dem Ortsbeirat 14 bereits auf seine Anregung OM 2658 in der Stellungnahme ST 64 v. 17.12.2008 mitgeteilt worden. Die seitens des Betreibers (Gastwirt) gewünschten Sanierungsmaßnahmen, die auch dem Aufsichtsrat der Saalbau GmbH im Rahmen seiner letzten Diskussion zum Thema "Stau bei der Bauunterhaltung" vorgelegen hatten, ergab, dass alleine für diese baulichen Maßnahmen (also ohne Schallschutz oder gar Inventaraustausch) ca. 1,3 Mio. € erforderlich wären; Mittel, die der Saalbau GmbH gegebenenfalls zusätzlich zur Verfügung zu stellen wären. Auch das Flachdach über dem Saalbereich steht in naher Zukunft zur Erneuerung an. Eine Sanierung der sanitären Anlagen würde Kosten in Höhe von ca. 75.000 € verursachen (zuzüglich ca. 25.000 € für ein neues Behinderten-WC); Mittel, die der Saalbau GmbH derzeit nicht zur Verfügung stehen. Die Heizungsanlage des Hauses Harheim ist noch relativ neu; eine Sanierung (Brennwerttherme) mit Einbau eines Umweltaspekte berücksichtigenden Blockheizkraftwerkes mit Kraft-Wärme-Kopplung erfolgte erst im Jahre 2000. Die Forderung einer heizungstechnischen Sanierung ist daher für die Saalbau GmbH nicht nachvollziehbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2008OFOF 136/14Haushalt 2009 Bürgerhaus Harheim hier: Inventar-Erneuerung/Sanierung der sanitären und heizungstechnischen AnlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. November 2008OFOF 135/14Haushalt 2009 Bürgerhaus Harheim hier: SchallschutzsanierungOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 24. November 2008EAEA 1Haushalt 2009 Bürgerhaus Harheim hier: SchallschutzsanierungEtatanregung
  4. 24. November 2008EAEA 2Haushalt 2009 Bürgerhaus Harheim hier: Inventarerneuerung/Sanierung der sanitären und heizungstechnischen AnlagenEtatanregung
  5. 30. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    BB 290Bürgerhaus Harheim a) Schallschutzsanierung b) Inventarerneuerung/Sanierung der sanitären und heizungstechnischen Anlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 14
Sitzung 33 · 22.06.2009
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage B 290 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 32 · 25.06.2009
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 29.06.2009
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 290 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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