Gender Mainstreaming und Frauenförderung
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.05.2004, B 290
Betreff:
Gender Mainstreaming und Frauenförderung
Vorgang:
A 418 GRÜNE, B 764/03
Zu
- Wie sieht der Magistrat das Verhältnis zwischen der bisherigen Politik der Frauenförderung und der Politik des Gender Mainstreaming? Gender Mainstreaming und Frauenpolitik werden beide eingesetzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Chancengleichheit und Geschlechterdemokratie bedeuten, geschlechtsspezifische Diskriminierung abzubauen, Partizipation aufzubauen, Selbstbestimmung durch Wahlfreiheit zu ermöglichen und Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, werden von der Stadt Frankfurt am Main sowohl Frauenförderung als auch Gender Mainstreaming als Doppelstrategie angewandt. Frauenpolitik: Gender Mainstreaming: Frauenförderung wird von speziellen organisatorischen Einheiten betrieben, die für Gleichstellungspolitik zuständig sind, etwa von der Frauenbeauftragten in einem Unternehmen oder in einer Behörde. Demgegenüber setzt Gender Mainstreaming auf die Beteiligung aller an einer Entscheidung beteiligten Personen. Es liegt nun in der Verantwortung der jeweils Zuständigen - und nicht mehr ausschließlich in der Verantwortung der Frauenpolitik -, Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herzustellen. Der Ansatzpunkt für Frauenförderpolitik ist eine konkrete Situation, in der die Benachteiligung von Frauen unmittelbar sichtbar wird. Gender Mainstreaming setzt demgegenüber bei allen politischen Entscheidungen an, auch bei denen, die auf den ersten Blick keinen geschlechtsspezifischen Problemgehalt haben. Es kann rasch und zielorientiert gehandelt werden; die jeweilige Maßnahme beschränkt sich jedoch auf spezifische Problemstellungen. Gender Mainstreaming dagegen setzt als Strategie grundlegender und breiter an. Die Umsetzung dauert damit länger; der Ansatz beinhaltet jedoch das Potential für eine nachhaltige Veränderung bei allen Akteuren und Akteurinnen und bei allen politischen Prozessen. Aus: www.gender-mainstreaming.net, Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend Zu Frauenförderung: Frauenförderung und Frauenpolitik haben sich aus dem Bewusstsein der Benachteiligung von Frauen in den verschiedenen Lebens- und Arbeitsbereichen seit den 70er Jahren entwickelt. Instrumente der Frauenförderung werden angewandt, wenn in bestimmten Bereichen ein Defizit oder Handlungsbedarf festgestellt wurde. Z.B. hat die Feststellung, dass häusliche Gewalt gegen Frauen in einer Vielzahl von Familien und Beziehungen vorkommt, zur Entstehung von Frauenhäusern und der Frauenhaus-Arbeit geführt. Frauenförderpolitik bezieht sich immer auf konkrete Situationen, in denen Benachteiligungen von Frauen identifiziert werden. Maßnahmen, diese Benachteiligungen zu beheben, werden schnell und zielorientiert entwickelt, angewandt und fortgeführt. Frauenspezifische Sichtweisen werden im optimalen Fall ein integrierter Bestandteil kommunalpolitischer Aufgabenstellungen. Zu Gender Mainstreaming: Durch die obligatorische Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens und staatlichen Handelns sollen geschlechtsspezifische Benachteiligungen und Hindernisse aufgedeckt und beseitigt werden. Gender Mainstreaming ist dabei die Strategie, geschlechtsspezifische Ausgangspositionen und Folgen einer Maßnahme zu bestimmen. Werden hierbei Benachteiligungen von Frauen oder von Männern festgestellt, sind Frauenpolitik bzw. Männerpolitik die einzusetzenden Instrumente, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken. Gender Mainstreaming führt dann zu gezielter Frauen- oder Männerförderungspolitik, wenn sich aus der Analyse ergibt, dass vor allem geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu Lasten eines Geschlechts abzubauen sind. Gender Mainstreaming braucht Frauenpolitik und deren Erkenntnisse, ebenso wie die aus der Frauenforschung. Gender Mainstreaming ersetzt nicht Frauenpolitik oder Frauenförderung. Zu
- Die Frauenbeauftragten überwachen die Einhaltung des Frauenförderplans innerhalb der Stadtverwaltung. Ihre Aufgaben sind durch das Hessische Gleichberechtigungs-Gesetz bestimmt. Was bedeutet Gleichberechtigung in Bezug auf Gender Mainstreaming und wie werden spezifische Fördermaßnahmen im Sinne einer positiveren Arbeits-Lebens-Bilanz für Männer in der Stadtverwaltung wahrgenommen? Die Frauenbeauftragten arbeiten nach den Bestimmungen des HGLG. Darin ist bestimmt, dass gleiche Zugangs-, Aufstiegs- und Arbeitsbedingungen für Frauen in der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten sind. Es ist Ziel, auf die Beseitigung von Unterrepräsentanz von Frauen hin zuwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts und Familienstandes zu beseitigen. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurde der Frauenförderplan entwickelt und wird ständig fortgeschrieben. Grundlage hierfür sind z.B. Daten über die Personalstruktur der Stadtverwaltung, die Verteilung auf Teilzeit und Vollzeitstellen und den Fortbildungsbedarf. Diese Daten werden von den einzelnen Ämtern jeweils für beide Geschlechter erhoben. Der Stadt der Erfüllung des Frauenförderplans wird alle 2 Jahre in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung dargestellt. Es ist nicht vorgesehen, den Arbeitsbereich der Frauenbeauftragten im Hinblick auf Männerförderung zu erweitern. Die Strategie des Gender Mainstreaming wird auch in die Verwaltung wirken. Zur Umsetzung von Gender Mainstreaming sind folgende Schritte geplant: - Informationsveranstaltungen für Amtsleitungen und Mitarbeiter/innen - Einrichtung einer Lenkungsgruppe unter Einbeziehung aller Dezernate, der Gesamtfrauenbeauftragten, des Gesamtpersonalrates - Entwicklung von Modellprojekten in allen Dezernaten. Wenn bei der Umsetzung der Modellprojekte deutlich werden sollte, dass Fördermaßnahmen für Männer notwendig sind, ist eine Umsetzung ebenso zu prüfen wie Maßnahmen für Frauen. Zu
- Gibt es im Magistrat - ähnlich wie in der Mädchenarbeit, etwa bei den Mädchenleitlinien und dem Girls. Day - analoge Überlegungen und Aktivitäten zur Förderung geschlechtsspezifischer Jungenarbeit? Der Girls. Day ist eine Initiative der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Diese werden von verschiedenen Aktionspartnern, wie DIHK, BDI, Bundesagentur für Arbeit, DGB, ZDH, VDI und Initiative D 21 unterstützt Diese Initiative ermöglicht es den örtlichen Koordinator/innen, wie der Stadt Frankfurt am Main, auf eine sehr gute Infrastruktur hinsichtlich Informations- und Arbeitsmaterialien und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit zurückzugreifen. Alle diese Materialien werden den örtlichen KoordinatorInnen kostenlos im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt. Die Entstehung des Girls' Day gründet in spezifischen Einschränkungen von Mädchen hinsichtlich der Berufswahl, die in dieser Form für Jungs und jugendliche Männer nicht gegeben sind: Entsprechend den Erkenntnissen der Bundesregierung [1] haben Mädchen und Jungen heute fast die gleichen Chancen bezüglich ihrer Schulausbildung. Doch bei der Berufswahl und in der Ausbildung teilen sich nach wie vor die Welten: Obwohl es in Deutschland ca. 400 Ausbildungsberufe gibt, entscheiden sich die meisten Mädchen gerade mal zwischen 10 Berufen. Die beliebtesten sind: Bürokauffrau, Kauffrau im Einzelhandel, Arzthelferin, Friseurin und Krankenschwester. Jungen wählen viel selbstverständlicher unter einem breiteren Berufsspektrum aus, bevorzugen aber gewerblichtechnische Berufe. Diese Art der Berufswahl hat Auswirkungen auf Beschäftigungsmöglichkeiten, Verdienst, berufliches Fortkommen und auf das gesellschaftliche Ansehen. Oftmals werden hier bereits die Weichen für spätere "Armutskarrieren" gestellt: Mädchen und Frauen begreifen ihre Berufstätigkeit oft nur als "Zuverdienst" und sind eher bereit, ihren Beruf zugunsten der Familienarbeit einzuschränken, zu unterbrechen oder sogar ganz aufzugeben. Die Folgen für ihre Altersversorgung bzw. ihre Einkommensmöglichkeiten für den Fall, dass die Partnerschaft scheitert, bedenken sie oft nicht. Gleichzeitig erhalten sie hierdurch die "Alleinkompetenz" für Haushalt, Beziehungspflege und Kindererziehung, die aber ihr gesellschaftliches Ansehen in keiner Weise steigert. Volkswirtschaftlich betrachtet entgeht dem Staat eine beachtliche Summe an (Lohn-) Steuereinnahmen. Er muss stattdessen durch Arbeitslosen- und Sozialhilfebeiträge zur Unterstützung der Frauen beitragen (38 % aller Sozialhilfeempfangenden sind allein erziehende Mütter) Die EU fordert deshalb von ihren Mitgliederstaaten seit Jahren einen deutlichen und schnellen Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit und die Bereitstellung familienunterstützender Maßnahmen. Für junge Männer stellt sich dagegen oft erst gar nicht die Frage, ob sie ihre Berufstätigkeit zugunsten der Familie einschränken - sie fühlen sich meist traditionellerweise allein für das Familieneinkommen zuständig. Ihr Bedürfnis nach gemeinsamer Zeit mit der Familie kommt fast zwangsläufig zu kurz, da die gesellschaftlichen Erwartungen von ihnen verlangen, sich nach den beruflichen Anforderungen auszurichten. Aus diesem Grund unterstützt der Magistrat Initiativen, die sich mit dem Problembereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht der Männer befassen. Im vergangenen Jahr wurde so zum Beispiel durch das Aktionsforum Männer und Leben - Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kooperation mit der Beruf & Familie gGmbH (Hertie-Stiftung), der Industrie- und Handelskammer (Frankfurt), der Commerzbank, der Hessenstiftung - Familie hat Zukunft sowie der Gewerkschaft Ver.di die Impulstagung "Väter - ein Gewinn für Unternehmen?!" durchgeführt. Sowohl bei der Vorbereitung als auch der Durchführung und Auswertung der Impulstagung war die Stadt Frankfurt beteiligt. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt und Aktivitäten geplant, die dem Ziel dienen, Jungs für Arbeitsbereiche zu interessieren, die bislang vor allem Mädchen vorbehalten waren, wie zum Beispiel der Bereich der öffentlichen Kindererziehung. Diese Überlegungen und Aktivitäten finden jedoch unabhängig vom jährlich wiederkehrenden Girls. Day statt. Die Stadt Frankfurt am Main unternimmt eine Reihe von Aktivitäten zur Förderung geschlechtsspezifischer Jungenarbeit: In Frankfurt besteht seit längerem der Jungenarbeitskreis, dem Mitarbeiter aus ca. 50 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und sonstiger Einrichtungen der Jugendhilfe angehören. Dieser trifft sich regelmäßig in monatlichem Abstand zum fachlichen Informationsaustausch, zur kollegialen Beratung und zur Entwicklung von gemeinsamen Sichtweisen zur Jungenarbeit. Darüber hinaus plant und organisiert der Jungenarbeitskreis einrichtungs- und trägerübergreifende Diskussionsforen und Fortbildungsveranstaltungen zu Themenfeldern und Aspekten der Jungenarbeit und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung und Vernetzung der Jungenarbeiter. Der Jungenarbeitskreis wurde vom Jugendhilfeausschuss im April 2002 beauftragt, Leitlinien für Jungenarbeit - unter Beachtung der bestehenden "Qualitätskriterien für die offene Kinder- und Jugendarbeit" - zu entwickeln. Im Juni 2002 konstituierte sich eine trägerübergreifende "Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung von Leitlinien zur Jungenarbeit", die in ihrer Arbeit von einem externen Berater der Paritätischen Bundesakademie Frankfurt fachlich unterstützt wurde. Die Arbeit an dem Leitlinienentwurf steht kurz vor dem Abschluss und soll noch vor den Sommerferien im Jugendhilfeausschuss beraten und verabschiedet werden. Die Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit sollen als Bestandteil der Qualitätskriterien offener Kinder- und Jugendarbeit - ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von geschlechtsbewusster Jungenarbeit im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit schaffen, - die Diskussion über theoretische Positionen zur Jungenarbeit anregen, - die Entwicklung der Jungenarbeit dokumentieren, - die strukturellen, personellen, finanziellen und räumlichen Voraussetzungen zur Etablierung von Jungenarbeit schaffen helfen, - die (Weiter-) Entwicklung von Praxisansätzen fördern und unterstützen, - die Voraussetzungen für künftige Kooperationen und Vernetzungen schaffen, - sowie Aufgabenfelder für die jugendhilfepolitische und fachliche Weiterentwicklung markieren. In der Arbeitsgemeinschaft entstand neben dem Leitlinienentwurf auch ein "Lesebuch zur Jungenarbeit - Materialien zu den Frankfurter Leitlinien zur Förderung der Jungenarbeit", das mit seinen inhaltlichen und methodischen Anregungen die Umsetzung der Leitlinien begleiten und noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll. Um die Jungenarbeit dauerhaft strukturell und fachlich abzusichern und die Umsetzung der Leitlinien zur Jungenarbeit fachlich zu begleiten, ist die Einrichtung einer Fach- und Koordinationsstelle Jungenarbeit (vergleichbar der Fach- und Koordinationsstelle Mädchenarbeit) notwendig. Diese Stelle konnte jedoch bislang, aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Frankfurt und der Auflage des Innenministers, im Bereich des städtischen Personals Einsparungen vorzunehmen, nicht realisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2003AA 418Gender Mainstreaming und FrauenförderungSTVV-Anfrage · GRÜNE
- 12. September 2003BB 764Gender Mainstreaming in der FrauenförderungMagistratsbericht
- 7. Mai 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 290Gender Mainstreaming und FrauenförderungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)