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Lebensmittelverschwendung verringern

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 288

Betreff: Lebensmittelverschwendung verringern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 3923 - NR 801/19 LINKE. - Der Magistrat begrüßt jegliche Vorhaben, um der Verschwendung und Vernichtung von Lebensmitteln vorzubeugen. In Frankfurt am Main gibt es bereits zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen und Angebote, um Verschwendung und Vernichtung von Lebensmitteln zu verringern. Viele Institutionen, Gastronomiebetriebe sowie die Händlerinnen und Händler auf den Wochenmärkten oder in den Markthallen setzen sich bereits für die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung ein, sowohl aus dem Blickfeld der Nachhaltigkeit als auch aus finanziellen Gründen. Entsprechend bestehen bereits umfangreiche Kooperationen mit sozialen Einrichtungen und gemeinnützigen Initiativen. Gastronomiebetriebe bieten bereits zum Beispiel sogenannte "Doggy Bags" an, um nicht verzehrte Lebensmittel zu verpacken und für eine Mitnahme bereitzustellen. Durch z. B. die Frankfurter Tafel und die Initiative foodsharing werden auf einer wachsenden Anzahl von Wochenmärkten inklusive der Kleinmarkthalle unverkaufte Lebensmittel abgeholt, landwirtschaftliche Anbieter können diese u.a. als Viehfutter zumindest teilweise selbst verwerten. So versorgt die Frankfurter Tafel monatlich ca. 23.700 Menschen mit Lebensmitteln, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, aber noch einwandfrei sind wie z.B. Brötchen, Brot und Kuchen vom Vortag, Milch und Milchprodukte kurz vor dem Verfallsdatum, Obst mit kleinen Schönheitsfehlern usw. Das foodsharing Netzwerk hat in Frankfurt am Main nach eigenen Angaben 1.200 aktiv Mitwirkende, die in der Regel zu Markt- oder Betriebsschluss Lebensmittelbestände von definierten Partnern abholen. Sodass auf den Frankfurter Märkten je Markttag auf diese Weise bereits große Mengen Lebensmittel vor der Entsorgung bewahrt werden. Auch durch Smartphone-Apps wie beispielsweise "Too Good To Go" wird der Lebensmittelverschwendung entgegengewirkt. Über diese App können Restaurants, Bäckereien, Supermärkte und Hotels in der Nähe ausgewählt werden, die überschüssige Ware zu einem vergünstigten Preis an Selbstabholer verkaufen. Neben den bereits bestehenden Maßnahmen und Möglichkeiten geht es auch darum, das Bewusstsein und die Sensibilisierung der Bevölkerung zu forcieren. Hier ist der DEHOGA Hotel- und Gastronomieverband Hessen e.V. bereits unterstützend tätig. Lösungen zum Verbleib von Lebensmitteln in der Nahrungskette haben sich jedoch immer daran zu orientieren, dass bei der Weitergabe von Lebensmitteln die Verkehrsfähigkeit der Produkte uneingeschränkt sichergestellt sein muss. Auch für die Ausgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen gelten die Bestimmungen des Lebensmittelrechts vollumfänglich. Sogenannte "begrenzt haltbare Lebensmittel" sind, wenn sie nicht mehr marktgängig sind, besonders schwer in der Ernährungskette zu halten. Um rechtlichen Unsicherheiten zu diesem Thema zu begegnen, wurde durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein "Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen" mit Stand vom Juli 2018 veröffentlicht. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass der Verschwendung und Vernichtung von Lebensmitteln, auch unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zukünftig noch stärker entgegengewirkt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2019NRNR 801Lebensmittelverschwendung verringernSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 16. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 288Lebensmittelverschwendung verringern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 33 · 17.09.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 33 · 19.09.2019
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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