Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 288
Betreff: Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt Vorgang: A 802 FAG Zu
- Im Fahrgastbeirat Frankfurt, der der lokalen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ zugeordnet ist, hat unter anderen auch die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) Sitz und Stimme. Das 20-köpfige Gremium bestimmt seine Themen und Arbeitsschwerpunkte unabhängig und selbstständig. Es bringt Interessen und Wünsche der Fahrgäste in die Arbeit von traffiQ ein und wird von traffiQ beratend in aktuelle Planungen einbezogen. Somit werden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt unabhängige Organisationen zu Rate gezogen. Darüber hinaus liegt dem barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen sowie Stadtbahnstationen ein mit der Behindertenbeauftragten und der FBAG abgestimmtes Konzept zugrunde. Bei jeder Baumaßnahme wird die Behindertenbeauftragte zudem als Repräsentantin der Interessen aller Personen mit funktionalen Einschränkungen in die Planung mit einbezogen, um die Konformität der Planung mit dem vereinbarten Konzept zu überprüfen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Interessen von Personen mit Behinderungen jeglicher Art insgesamt berücksichtigt und nicht einzelne Gruppen benachteiligt werden. Durch die regelmäßige Teilnahme der Behindertenbeauftragten in der Koordinationsgruppe Verkehr wird die sukzessive barrierefreie Gestaltung des ÖPNV sichergestellt. Analog dazu verfährt das Stadtplanungsamt, indem regelmäßige Abstimmungen in Routinegesprächen, insbesondere zu Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt, stattfinden. In besonderen Einzelfällen bzw. bei schwierigen Detailfragen werden in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten z.B. die Vertretung des Blinden- und Sehbehindertenbundes sowie weitere Betroffene an den Entscheidungsprozessen beteiligt. Im öffentlichen Raum wurde hinsichtlich der taktilen Wegeführung bisher von Fall zu Fall entschieden. Für das Erstellen eines einheitlichen Standards wurde der Arbeitskreis "Barrierefreiheit" unter der Federführung des Stadtplanungsamtes mit Beteiligung der entsprechenden Fachämter und der Behindertenbeauftragten gegründet. Dieser befasst sich u.a. auch mit der Problematik der Anschlussbereiche "Übergabe von Haltestellen und Stationen im öffentlichen Raum". Zu
- Die Aspekte der Barrierefreiheit werden bei den aktuellen Planungen regelmäßig beachtet. Zur Abstimmung dieser Aspekte beteiligt das Stadtplanungsamt derzeit ausschließlich die Behindertenbeauftragte, deren umfassende Fachkompetenz eine unabhängige Beratung garantiert. Eine zusätzliche Beteiligung der FBAG als beratendes Gremium wird ebenfalls durch die Behindertenbeauftragte in regelmäßigem Turnus gewährleistet. Zu
- Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen unabhängigen Dachverband, da in den oben erwähnten bewährten Abstimmungsprozessen bereits alle Fachkompetenzen vereinigt sind und der durch die bisher getroffenen Vereinbarungen gültige Rahmen zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV eine Gleichbehandlung gewährleistet. Gleiches gilt für Projekte der Stadtplanung, die zuständigkeitshalber darüber hinaus keine weiteren unabhängigen Organisationen beteiligt, da sich diese Verfahrensweise als sinnvoll und erfolgreich erwiesen hat. Ein über die bisher bestehende Zahl hinausgehender größerer Kreis an Planungsbeteiligten kommt einem Abstimmungsergebnis nicht zu Gute. Zu
- Hinsichtlich der Förderung der einzelnen Baumaßnahmen durch Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) muss in Hessen, im Gegensatz zu Baden-Württemberg, der Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" beachtet werden. An diesem orientiert sich das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) bezüglich der Ausgestaltung barrierefreier Elemente. Für die Haltestellen und Stationen im Bedienungsgebiet Frankfurt am Main wurde mit dem Zuwendungsgeber die Erreichung eines "Frankfurter Wegs" abgestimmt, der sowohl den Leitfaden als auch die Gestaltung der bereits barrierefrei ausgebauten Haltestellen und Stationen berücksichtigt. Ziel ist hierbei ein einheitliches, wie auch förderfähiges Gesamtsystem für Frankfurt zu entwickeln. Zusätzlich sind seitens des Hochbauamts derzeit Schulungen der Mitarbeiter/innen zur barrierefreien Gestaltung durch fachkompetente Referenten, in Kooperation mit der Behindertenbeauftragten, in Planung. Ziel ist hierbei, das interne Fachwissen zu erweitern und regelhaft auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, um auch im Sinne der barrierefreien Gestaltung eine umfassende, den aktuellen Gesetzgebungen entsprechende, Projektsteuerung zu gewährleisten und infolgedessen hohe Kosten für nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Zu
- Die FBAG ist in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie trifft diese im Sinne aller Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen. Sie kann jedoch nicht als Dachverband fungieren, da sie aufgrund ihrer Satzung eine Arbeitsgemeinschaft ist und dem Magistrat daher ausschließlich beratend zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2009AA 802Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in FrankfurtSTVV-Anfrage · FAG
- 30. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 288Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)