Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 288

Betreff: Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt Vorgang: A 802 FAG Zu

  1. Im Fahrgastbeirat Frankfurt, der der lokalen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ zugeordnet ist, hat unter anderen auch die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) Sitz und Stimme. Das 20-köpfige Gremium bestimmt seine Themen und Arbeitsschwerpunkte unabhängig und selbstständig. Es bringt Interessen und Wünsche der Fahrgäste in die Arbeit von traffiQ ein und wird von traffiQ beratend in aktuelle Planungen einbezogen. Somit werden im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt unabhängige Organisationen zu Rate gezogen. Darüber hinaus liegt dem barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen sowie Stadtbahnstationen ein mit der Behindertenbeauftragten und der FBAG abgestimmtes Konzept zugrunde. Bei jeder Baumaßnahme wird die Behindertenbeauftragte zudem als Repräsentantin der Interessen aller Personen mit funktionalen Einschränkungen in die Planung mit einbezogen, um die Konformität der Planung mit dem vereinbarten Konzept zu überprüfen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Interessen von Personen mit Behinderungen jeglicher Art insgesamt berücksichtigt und nicht einzelne Gruppen benachteiligt werden. Durch die regelmäßige Teilnahme der Behindertenbeauftragten in der Koordinationsgruppe Verkehr wird die sukzessive barrierefreie Gestaltung des ÖPNV sichergestellt. Analog dazu verfährt das Stadtplanungsamt, indem regelmäßige Abstimmungen in Routinegesprächen, insbesondere zu Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt, stattfinden. In besonderen Einzelfällen bzw. bei schwierigen Detailfragen werden in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten z.B. die Vertretung des Blinden- und Sehbehindertenbundes sowie weitere Betroffene an den Entscheidungsprozessen beteiligt. Im öffentlichen Raum wurde hinsichtlich der taktilen Wegeführung bisher von Fall zu Fall entschieden. Für das Erstellen eines einheitlichen Standards wurde der Arbeitskreis "Barrierefreiheit" unter der Federführung des Stadtplanungsamtes mit Beteiligung der entsprechenden Fachämter und der Behindertenbeauftragten gegründet. Dieser befasst sich u.a. auch mit der Problematik der Anschlussbereiche "Übergabe von Haltestellen und Stationen im öffentlichen Raum". Zu
  2. Die Aspekte der Barrierefreiheit werden bei den aktuellen Planungen regelmäßig beachtet. Zur Abstimmung dieser Aspekte beteiligt das Stadtplanungsamt derzeit ausschließlich die Behindertenbeauftragte, deren umfassende Fachkompetenz eine unabhängige Beratung garantiert. Eine zusätzliche Beteiligung der FBAG als beratendes Gremium wird ebenfalls durch die Behindertenbeauftragte in regelmäßigem Turnus gewährleistet. Zu
  3. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen unabhängigen Dachverband, da in den oben erwähnten bewährten Abstimmungsprozessen bereits alle Fachkompetenzen vereinigt sind und der durch die bisher getroffenen Vereinbarungen gültige Rahmen zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV eine Gleichbehandlung gewährleistet. Gleiches gilt für Projekte der Stadtplanung, die zuständigkeitshalber darüber hinaus keine weiteren unabhängigen Organisationen beteiligt, da sich diese Verfahrensweise als sinnvoll und erfolgreich erwiesen hat. Ein über die bisher bestehende Zahl hinausgehender größerer Kreis an Planungsbeteiligten kommt einem Abstimmungsergebnis nicht zu Gute. Zu
  4. Hinsichtlich der Förderung der einzelnen Baumaßnahmen durch Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) muss in Hessen, im Gegensatz zu Baden-Württemberg, der Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" beachtet werden. An diesem orientiert sich das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) bezüglich der Ausgestaltung barrierefreier Elemente. Für die Haltestellen und Stationen im Bedienungsgebiet Frankfurt am Main wurde mit dem Zuwendungsgeber die Erreichung eines "Frankfurter Wegs" abgestimmt, der sowohl den Leitfaden als auch die Gestaltung der bereits barrierefrei ausgebauten Haltestellen und Stationen berücksichtigt. Ziel ist hierbei ein einheitliches, wie auch förderfähiges Gesamtsystem für Frankfurt zu entwickeln. Zusätzlich sind seitens des Hochbauamts derzeit Schulungen der Mitarbeiter/innen zur barrierefreien Gestaltung durch fachkompetente Referenten, in Kooperation mit der Behindertenbeauftragten, in Planung. Ziel ist hierbei, das interne Fachwissen zu erweitern und regelhaft auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, um auch im Sinne der barrierefreien Gestaltung eine umfassende, den aktuellen Gesetzgebungen entsprechende, Projektsteuerung zu gewährleisten und infolgedessen hohe Kosten für nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Zu
  5. Die FBAG ist in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie trifft diese im Sinne aller Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen. Sie kann jedoch nicht als Dachverband fungieren, da sie aufgrund ihrer Satzung eine Arbeitsgemeinschaft ist und dem Magistrat daher ausschließlich beratend zur Verfügung steht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2009AA 802Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in FrankfurtSTVV-Anfrage · FAG
  2. 30. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 288Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 25.05.2009
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 31 · 26.05.2009
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
FAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 31 · 28.05.2009
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 288 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 02.07.2009
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen