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Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt

Vorlagentyp: AFAG
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 27.01.2009, A 802

Betreff: Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt In Stuttgart hat sich der Verkehrsausschuss am 23.1.2009 Haltestellen der Stadtbahnlinie U 15 angesehen. Die neuen Haltestellen werden dort möglichst barrierefrei gestaltet. Sie sind mit dem Dachverband Integratives Planen und Bauen e.V., Stuttgart, abgestimmt (www.dipb.org/index.html). Das mit dem DIPB abgestimmte Blindenleitsystem könnte auch für Frankfurt Maßstäbe setzen. Der von der Stadt Stuttgart unabhängige Dachverband setzt sich laut eigener Aussage folgendermaßen zusammen: "Unsere Mitglieder sind überwiegend qualifizierte Experten (Architekten, Ingenieure, Naturwissenschaftler, Dozenten, Entscheider) auf den Gebieten Architektur, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung, zum Teil selbst behindert, sowie Betroffene, die ihre eigene Erfahrungskompetenz durch ihre Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkung in die Beratungsarbeit einbringen. Beim DIPB ist aber jeder als Mitglied herzlich willkommen, der sich für eine barrierefreie Umwelt interessiert und/oder sich aktiv dafür einsetzen möchte." Nach Aussage des anwesenden Vertreters des SSB (Stuttgarter Straßenbahnen AG) hat sich die Zusammenarbeit mit dem Dachverband außerordentlich bewährt. Die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft FBAG könnte vergleichbar sein, ist aber durch die Konstruktion, dass die Behindertenbeauftragte Angestellte der Stadtverwaltung und gleichzeitig Geschäftsführerin der FBAG ist, nicht unabhängig. Ihre Entscheidungen werden nicht öffentlich bekannt, nicht nachvollziehbar, bleiben geheim. Die Behindertenbeauftragte arbeitet und entscheidet mehr oder weniger allein, schafft das Pensum oder schafft es nicht. Probleme innerhalb der Abstimmungsprozesse in der Stadtverwaltung wegen fehlender Barrierefreiheit werden von der abhängig beschäftigten Behindertenbeauftragten natürlich nicht in die Öffentlichkeit getragen. Gründe für die Verweigerung der Barrierefreiheit sind oftmals fehlende Sensibilität für Belange behinderter Menschen bzw. aller Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Es gibt in Frankfurt zahlreiche aktuelle Baubeispiele, die dem Gleichstellungsgesetz in hohem Maße widersprechen: die Nachrüstung von Aufzügen bei den U- und S-Bahnen z.B. wird nur äußerst träge durchgeführt. Würden Bauvorhaben konsequent barrierefrei geplant und umgesetzt, ersparte dies im Übrigen hohe Kosten nachträglicher Korrekturen. Eine unabhängige Organisation dagegen kann unabhängig beraten, sie kann sich auf den Sachverstand einer Vielzahl von Expertinnen und Experten stützen und berufen. Eine unabhängige Organisation arbeitet öffentlichkeitswirksam. Für Bauplanungen in Frankfurt sollte zusätzlich zur FBAG ein unabhängiges Beratungsgremium für barrierefreies Planen und Bauen, vergleichbar dem Dachverband DIPB in Stuttgart, zu Rate gezogen werden. Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche unabhängigen Organisationen werden in Frankfurt beim barrierefreien Planen und Bauen regelmäßig zu Rate gezogen?
  2. Bei welchen laufenden Projekten zum barrierefreien Planen und Bauen ist welche unabhängige Organisation tätig?
  3. Wenn bisher keine unabhängigen Organisationen zu Rate gezogen werden: Hält der Magistrat einen unabhängigen Dachverband wie in Stuttgart für sinnvoll und notwendig?
  4. Wenn nicht: Welches sind die detaillierten Gründe?
  5. Sollte die FBAG dieser unabhängige Dachverband für Frankfurt werden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2009Sie sind hier
    AA 802Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in Frankfurt
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 30. April 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 288Unabhängige Beratung für barrierefreies Planen und Bauen in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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